An 72 Verkaufsständen (auf Wochenmärkten, in Supermärkten, Bioläden, Kaufhäusern und Feinkostgeschäften) in den Städten Bonn, Düsseldorf, Köln und Münster ließ sich die Verbraucherzentrale NRW jeweils 100 Gramm mit Frischkäse gefüllte Kirschpeperoni in ein Plastikschälchen mit Deckel abfüllen und vom Eichamt Köln nachwiegen.
Das Ergebnis: bei 44 Schälchen stellten die amtlichen Tester fest, dass das Netto-Gewicht der mediterranen Vorspeise nicht mit dem angegebenen Gewicht auf dem Kassenzettel übereinstimmte. Als Spitzen-Schummler entpuppten sich hierbei die Feinkostgeschäfte: Zwölf von 14 gekauften Peperoni-Portionen in den Edel-Läden waren falsch berechnet. Auch zwei Drittel der Verkaufsstände auf Wochen- und vor Supermärkten nahmen es beim Wiegen der Ware nicht so genau: 17 von 26 Proben wiesen zu wenig Inhalt auf.
Widerrechtliche Einnahmen von mehreren hundert Millionen Euro:
Im Schnitt wurden fünf Gramm berechnet, die sich nicht als gefüllte Kirschpeperoni im Schälchen wiederfanden. Die Testkäufer zahlten unterm Strich pro Schälchen 14 Cent und in einem Fall sogar 37 Cent zu viel. Was wie ein Kleckerbetrag für Kunden klingt, ist in Wirklichkeit für den Lebensmittelhandel in Deutschland ein Millionengeschäft. Geht man davon aus, dass Kunden für einen Kauf pro Tag nur einen unzulässigen Verpackungsaufschlag von wenigen Cent berappen, bedeutet dies ein jährliches Plus von mehreren hundert Millionen Euro an widerrechtlichen Einnahmen.
Handel darf nur Warengewicht berechnen:
Der Handel ist beim Verkauf loser Ware wie Obst, Fisch, Fleisch, Käse oder Feinkost verpflichtet, nur das Netto-Gewicht der Ware zu berechnen. Ob die Verpackung mitgewogen wird, die Schälchen unterfüllt berechnet werden oder ob eine Waage zu Gunsten des Händlers falsch eingestellt ist, können Kunden in der Regel nicht nachprüfen.
Dabei ist es für den Verkäufer kein Problem, vor dem Wiegen der Ware das Gewicht der Verpackung abzuziehen. Die meisten Waagen verfügen über Taratasten, die das Netto-Gewicht von Käse, Wurst oder Antipasti sauber von Verpackungspapier oder Plastikschälchen trennen können. Verbraucher, die beobachten, dass Verkäuferinnen die Verpackung mitwiegen, sollten das Fehlverhalten im Geschäft sofort ansprechen oder den zuständigen Eichämtern melden.
Quelle: VBZ NRW
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