Banken und Sparkassen verlangen zum Teil horrende Zinsen für Dispositionskredite.
Verbraucherinnen und Verbraucher können häufig nicht nachvollziehen, wie und wann sich die Zinsen verändern. Die Verbraucherzentrale NRW hat daher drei Banken wegen der von ihnen verwendeten Zinsklauseln bei Dispokrediten abgemahnt. Während die ING Diba die geforderte Unterlassungserklärung abgab, lehnten die Targobank und die Sparda Bank Münster eG dies ab. Die Verbraucherzentrale NRW erhob daraufhin gegen die genannten Institute Klage und war damit beide Male erfolgreich.
Sowohl das Landgericht Dortmund (im Verfahren gegen die Sparda Bank Münster eG) als auch das Landgericht Düsseldorf (im Verfahren gegen die Targobank) bestätigten die Rechtsauffassung der Verbraucherzentrale. Der Versuch, diese Urteil durch die Oberlandesgerichte Düsseldorf bzw. Hamm aufheben zu lassen, scheiterte, denn auch die Richter an den Oberlandesgerichten hielten die Klauseln für unzulässig. Beide Kreditinstitute nahmen daraufhin die Berufung zurück.
Quelle:VBZ Bayern
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