In dem Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen der im Handelsregister des Amtsgerichts Münster unter HRA 9486 eingetragenen AC Biogasanlage Pliening GmbH & Co. KG, Hafenweg 15, 48155 Münster, gesetzlich vertreten durch die persönlich haftenden Gesellschafterinnen, die im Handelsregister des Amtsgerichts Münster unter HRB 11517 eingetragene AC BioWend Verwaltungsgesellschaft mbH, Hafenweg 15, 48155 Münster, diese vertreten durch die Geschäftsführer Dr. Thorsten Bieg, Hafenweg 15, 48155 Münster, Martin Kellett, Hafenweg 15, 48155 Münster und Nicholas Paul Crossfield, Hafenweg 15, 48155 Münster und, die im Handelsregister des Amtsgerichts Münster unter HRB 11000 eingetragene AC Invest Verwaltungs GmbH, Hafenweg 15, 48155 Münster ist am 24.02.2015, um 11:49 Uhr angeordnet worden (§§ 21, 22 InsO):
Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wird Rechtsanwalt Stephan Michels, Piusallee 8, 48147 Münster bestellt.
Verfügungen der Schuldnerin über Gegenstände ihres Vermögens sind nur noch mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam (§ 21 Abs. 2 Nr. 2 InsO).
Den Schuldnern der Schuldnerin (Drittschuldnern) wird verboten, an die Schuldnerin zu zahlen. Der vorläufige Insolvenzverwalter wird ermächtigt, Bankguthaben und sonstige Forderungen der Schuldnerin einzuziehen sowie eingehende Gelder entgegenzunehmen. Die Drittschuldner werden aufgefordert, nur noch unter Beachtung dieser Anordnung zu leisten (§ 23 Abs. 1 Satz 3 InsO).
Maßnahmen der Zwangsvollstreckung einschließlich der Vollziehung eines Arrests oder einer einstweiligen Verfügung gegen die Schuldnerin werden untersagt, soweit nicht unbewegliche Gegenstände betroffen sind; bereits begonnene Maßnahmen werden einstweilen eingestellt (§ 21 Abs. 2 Nr. 3 InsO).
73 IN 12/15
Amtsgericht Münster, 24.02.2015
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