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ACHTUNG Anleger: AXA Funds Management S.A. Luxembourg – WICHTIGE Änderungen

Merio (CC0), Pixabay
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AXA WORLD FUNDS
(die „Gesellschaft“)
Eine luxemburgische Investmentgesellschaft mit veränderlichem Grundkapital

Eingetragener Geschäftssitz: 49, Avenue J. F. Kennedy
L-1855 Luxemburg
Handelsregister: Luxemburg, B-63.116

18. Januar 2022

DIESES DOKUMENT IST WICHTIG UND ERFORDERT IHRE SOFORTIGE AUFMERKSAMKEIT.
FALLS SICH UNSICHER SIND, HOLEN SIE BITTE PROFESSIONELLEN RAT EIN.

Sehr geehrte Anteilseigner,

Wir freuen uns, Sie darüber informieren zu dürfen, dass die Verwaltungsratsmitglieder der Gesellschaft (die „Verwaltungsratsmitglieder“, die zusammen den Verwaltungsrat der Gesellschaft bilden, der als „Verwaltungsrat“ bezeichnet wird) entschieden haben, eine Reihe von Änderungen im Prospekt der Gesellschaft (der „Prospekt“) einzuführen, mit denen es möglich sein wird, Ihre Interessen effizienter zu vertreten.

Sofern in dieser Mitteilung nicht anders angegeben sollen Wörter und Redewendungen nachstehend dieselbe Bedeutung haben wie im Prospekt.

I. Aktualisierung der Angaben zum Mechanismus der erfolgsabhängigen Gebühr
II. Aktualisierung der Angaben zur Nutzung von Wertpapierfinanzierungsgeschäften angesichts der häufig gestellten Fragen der CSSF zur Nutzung von Wertpapierfinanzierungsgeschäften
III. Wechsel des EONIA
IV. Aktualisierung der Angaben zur Offenlegungsverordnung (SFDR)
V. Umgestaltung des Anlageziels und der Anlagestrategie des „Framlington Digital Economy“
VI. Umgestaltung des Anlageziels und der Anlagestrategie des „Framlington Longevity Economy“
VII. Umgestaltung des Anlageziels und der Anlagestrategie des „Framlington Robotech“
VIII. Umgestaltung des Anlageziels und der Anlagestrategie des „Framlington Eurozone RI“ und Umbenennung in „ACT Eurozone Impact“
IX. Umgestaltung des Anlageziels und der Anlagestrategie des „China Short Duration Bonds“ und Umbenennung in „China Sustainable Short Duration Bonds“
X. Umgestaltung des Anlageziels und der Anlagestrategie des „Global Credit Bonds“ und Umbenennung in „Global Sustainable Credit Bonds“
XI. Umgestaltung des Anlageziels und der Anlagestrategie des „Emerging Markets Short Duration Bonds“ und Umbenennung des Teilfonds „ACT Emerging Markets Short Duration Bonds Low Carbon“
XII. Änderung der Anlagestrategie des „Asian High Yield Bonds“
XIII. Änderung der Anlagestrategie des „Global Sustainable Aggregate“
XIV. Änderung der Anlagestrategie des „Global High Yield Bonds“
XV. Änderung der Prospektinformationen des „US Enhanced High Yield Bonds“
XVI. Änderung der Anlagestrategie des „US High Yield Bonds“
XVII. Änderung der Anlagestrategie des „US Short Duration High Yield Bonds“
XVIII. Änderung der Anlagestrategie des „Global Strategic Bonds“
XIX. Änderung der Anlagestrategie des „Chorus Equity Market Neutral“
XX. Änderung des Anlageziels des Teilfonds „AWF – ACT US Corporate Bonds Low Carbon“
XXI. Änderung des Anlageziels des Teilfonds „AWF – ACT US High Yield Bonds Low Carbon“
XXII. Änderung der Anlagestrategie des Teilfonds „AWF – Global Emerging Market Bonds“
XXIII. Neueinstufung der Teilfonds „AWF – Framlington Italy“ und „AWF – Framlington Switzerland“ im Rahmen der Offenlegungsverordnung (SFDR)
XXIV. Änderung der Anlagestrategie des Teilfonds „AWF – Global Optimal Income“
XXV. Änderung der Anlagestrategie und Einfügung eines neuen Vergleichsindex für die erfolgsabhängige Gebühr der Anteilklassen in USD des Teilfonds „AWF – Optimal Income“ (der „Teilfonds“).
XXVI. Änderung der Anlagestrategie des AWF – Euro Strategic Bonds
XXVII. XXVII. Erfolgsabhängige Gebühr des AWF – Chorus Multi Strategy
XXVIII. Gesamtanlagegrenze bestimmter Instrumente
XXIX. Aktualisierung der Geschäftstage
XXX. Umbenennung von Vergleichsindizes
XXXI. Kosten im Zusammenhang mit der Nutzung von Finanzindizes
XXXII. Nutzung von Derivaten zu Absicherungszwecken
XXXIII. Einführung verschiedener neuer Anteilklassen
XXXIV. Umbenennung von Teilfonds
XXXV. Aktualisierung des Profils des Nachhaltigkeitsrisikos
XXXVI. Gebühren der RedEx-Anteilklassen
XXXVII. Bedingungen des Ansatzes der ESG-Auswahl
XXXVIII. Neugliederung der Anlageverwalter und Unteranlageverwalter
XXXIX. Verschiedenes

I. Aktualisierung der Angaben zum Mechanismus der erfolgsabhängigen Gebühr

Nach den letzten ESMA-Leitlinien zu erfolgsabhängigen Gebühren bei OGAW und bestimmten Arten von AIFs, die ab 1. Januar 2022 für die Gesellschaft gelten, hat der Verwaltungsrat beschlossen, die Angaben zur erfolgsabhängigen Gebühr in Übereinstimmung mit der Praxis der CSSF und den vorstehend genannten ESMA-Leitlinien zu erweitern.

Daher hat der Verwaltungsrat beschlossen, bei Teilfonds mit einer erfolgsabhängigen Gebühr den Abschnitt „Hinweise zu den Kosten des Teilfonds“ im allgemeinen Teil des Prospekts zu ändern und (i) eine erläuternde Grafik einzufügen, (ii) ein Beispiel für die Berechnung der erfolgsabhängigen Gebühr hinzuzufügen und (iii) anzugeben (auch im Produktinformationsblatt), dass bei einem Benchmarkmodell entsprechend der Angaben im überarbeiteten Prospekt selbst bei negativer Wertentwicklung des jeweiligen Teilfonds eine erfolgsabhängige Gebühr Anwendung finden kann.

Nach einem weiteren Beschluss des Verwaltungsrats werden die einzelnen Anhänge der Teilfonds AWF – Chorus Equity Market Neutral, AWF – Chorus Multi Strategy und AWF – Chorus Systematic Macro geändert, um eine erläuternde Grafik hinzuzufügen, welche den spezifischen Mechanismus der erfolgsabhängigen Gebühr dieser Teilfonds veranschaulicht.

Diese Änderungen treten am 1. Januar 2022 in Kraft.

II. Aktualisierung der Angaben zur Nutzung von Wertpapierfinanzierungsgeschäften angesichts der häufig gestellten Fragen der CSSF zur Nutzung von Wertpapierfinanzierungsgeschäften

Basierend auf den häufig gestellten Fragen der CSSF zur Nutzung von Wertpapierfinanzierungsgeschäften durch OGAW (die „häufig gestellten Fragen“) wurde der Prospekt überprüft, um das Ziel häufig gestellter Fragen zu verfolgen, die Angaben für Anleger zu Einnahmen und Kosten/​Gebühren, etwaigen Interessenkonflikten und einer bestmöglichen Ausführung bei der Nutzung von Wertpapierfinanzierungsgeschäften („WPFG“) durch die entsprechenden Teilfonds der Gesellschaft übersichtlicher und transparenter zu gestalten.

Daher wurde beschlossen, die Angaben zur Nutzung von WPFG im allgemeinen Teil des Prospekts und in den Beschreibungen der Teilfonds gegebenenfalls zu erweitern, um mehr Transparenz zu schaffen und den Umfang der Angaben den neuen gesetzlichen und rechtlichen Anforderungen anzupassen.

Der Verwaltungsrat hat deshalb beschlossen, die Details im Abschnitt „Derivate und Techniken“ (der umbenannt wird in „Derivate und Techniken der effizienten Portfolioverwaltung“) der entsprechenden Teilfonds zu ändern und insbesondere (i) den angegebenen Prozentanteil des Engagements zu aktualisieren, um das aktuelle Engagement des entsprechenden Teilfonds in WPFG besser zum Ausdruck zu bringen (vor allem die Absenkung des maximalen Engagements gegenüber Wertpapierleihgeschäften von 100 % auf 90 %) und (ii) den Abschnitt „Weitere Informationen zu effizienter Portfolioverwaltung“ im allgemeinen Teil des Prospekts zu aktualisieren, um die Angaben zur Nutzung von WPFG den häufig gestellten Fragen anzugleichen. Bei allen Teilfonds wurde der Rückgriff auf Wertpapierleihgeschäfte entfernt, da diese Technik zurzeit nicht genutzt wird.

Zudem wurde klargestellt, dass WPFG (je nach Teilfonds sind dies Wertpapierleihgeschäfte, Rückkaufvereinbarungen oder umgekehrte Rückkaufvereinbarungen) bei folgenden Teilfonds nur zu Zwecken der effizienten Portfolioverwaltung genutzt werden:

AWF – Defensive Optimal Income

AWF – Global Optimal Income

AWF – Optimal Income

AWF – Optimal Absolute

AWF – ACT Multi Asset Optimal Impact

AWF – Chorus Equity Market Neutral

AWF – Chorus Multi Strategy

AWF – Chorus Systematic Macro

Bei Wertpapierleihgeschäften bedeutet „zu Zwecken der effizienten Portfolioverwaltung“ eine tägliche Verbesserung der Rendite und bei Rückkaufvereinbarungen und umgekehrten Rückkaufvereinbarungen eine Optimierung der Verwaltung von Sicherheiten durch die Umwandlung von Sicherheiten zur Steuerung der Liquidität und von Barmitteln.

Diese Änderungen treten sofort in Kraft, d. h. am Datum der Veröffentlichung des aktualisierten Prospekts.

III. Wechsel des EONIA

Ende 2021 wird der EONIA-Index durch den €STR ersetzt. Um dieser Änderung des Index Rechnung zu tragen, hat der Verwaltungsrat beschlossen, die entsprechenden Details im Prospekt zu ändern und Erwähnungen des EONIA zu ersetzen durch €STR + 8,5 Bp.

Dieser Austausch des Index wirkt sich auf folgende Teilfonds aus:

AWF – Optimal Income

AWF – Optimal Absolute

AWF – Chorus Equity Market Neutral

AWF – Chorus Multi Strategy

AWF – Chorus Systematic Macro

Diese Änderungen treten am 1. Januar 2022 in Kraft.

IV. Aktualisierung der Angaben zur Offenlegungsverordnung (SFDR)

Der Verwaltungsrat hat zur Kenntnis genommen, dass sich die Marktpraxis und die operative Berücksichtigung der Begriffe der Verordnung (EU) 2019/​2088 des Europäischen Parlaments und des Rates vom. 27 November 2019 über nachhaltigkeitsbezogene Offenlegungspflichten im Finanzdienstleistungssektor (die „SFDR“) weiterentwickelt hat und die von der Verwaltungsgesellschaft eingeführten Ausschlussmaßnahmen aktualisiert wurden.

Daher wird der Abschnitt „Nachhaltige Anlagen und Förderung von ESG-Aspekten“ im einleitenden Teil des Prospekts nach einem Beschluss des Verwaltungsrats geändert, um der aktualisierten Ausschlussliste Rechnung zu tragen. Auch der Unterabschnitt „Nachhaltigkeitsrisiken“ im Abschnitt „Beschreibung der Risiken“ im allgemeinen Teil des Prospekts wird geändert.

Nach einem weiteren Beschluss des Verwaltungsrats wird die Tabelle mit der SFDR-Einstufung des Teilfonds nach der Einrichtung neuer Teilfonds und der Neueinstufung und Umgestaltung bestimmter Teilfonds aktualisiert (wie nachstehend beschrieben).

Weiterhin möchten wir Sie darüber informieren, dass die Verordnung (EU) 2020/​852 über die Einrichtung eines Rahmens zur Erleichterung nachhaltiger Investitionen (die „Taxonomie“) von Finanzprodukten, für welche die SFDR gilt, außerdem vorvertragliche Angaben zu ihrer Orientierung an der Taxonomie und weitere Informationen im Zusammenhang hiermit gilt. Diese neue Transparenzpflicht gilt ab 1. Januar 2022.

Der Abschnitt „Nachhaltige Anlagen und Förderung von ESG-Aspekten“ im einleitenden Teil des Prospekts wird daher nach einem Beschluss des Verwaltungsrats geändert, um folgende Angaben hinzuzufügen:

Bei Teilfonds, die nicht als Produkte nach Artikel 8 oder Artikel 9 bezeichnet werden können, wird nach der Liste dieser Teilfonds Folgendes präzisiert: „Die den vorstehenden Teilfonds zugrunde liegenden Anlagen berücksichtigen nicht die Kriterien der EU für ökologisch nachhaltige Wirtschaftsaktivitäten.“

Bei Teilfonds, die als Produkte nach Artikel 8 bezeichnet werden können, wird folgender Wortlaut hinzugefügt: „Wenn die vorstehend als Teilfonds nach Artikel 8 eingestuften Teilfonds ökologische Kriterien fördern, sollte beachtet werden, dass sie gegenwärtig nicht die Kriterien der EU für ökologisch nachhaltige Aktivitäten gemäß der Definition in der Taxonomieverordnung der EU berücksichtigen und dass ihre Portfolios nicht im Einklang mit dieser Taxonomieverordnung berechnet werden. Für keine der Anlagen in diesen Teilfonds gilt der Grundsatz, „keinen signifikanten Schaden zu verursachen“.“

Wenn die als Teilfonds nach Artikel 9 eingestuften Teilfonds keinen ökologischen Schwerpunkt haben (d. h. AXA WF – ACT Social Progress, AXA WF – ACT Human Capital, AXA WF – Framlington Europe Small Cap und AXA WF – Framlington Next Generation), berücksichtigen ihre zugrunde liegenden Anlagen nicht die Kriterien der EU für ökologische nachhaltige Wirtschaftsaktivitäten.

Bei Teilfonds, die als Produkte nach Artikel 9 bezeichnet werden können, wird folgender Wortlaut hinzugefügt: „Wenn die vorstehend als Teilfonds nach Artikel 9 eingestuften Teilfonds in eine Wirtschaftsaktivität investieren, die zu einem Umweltziel beiträgt, müssen Sie bestimmte Informationen zu den in der Taxonomieverordnung der EU festgelegten Umweltzielen angeben, zu denen die Anlagen des Teilfonds beitragen, sowie zu den Anlagen in Wirtschaftsaktivitäten, die laut Taxonomieverordnung der EU als ökologisch nachhaltig bezeichnet werden können.

Diese Teilfonds berücksichtigen folgende in Artikel 9 der Taxonomieverordnung festgelegten Umweltziele: die vorstehend mit einem Sternchen (*) gekennzeichneten Teilfonds berücksichtigen die Abschwächung des Klimawandels und die mit zwei Sternchen (**) gekennzeichneten Teilfonds berücksichtigen die Abschwächung des Klimawandels und die Anpassung an den Klimawandel. Von diesen Teilfonds wird erwartet, dass sie in Wirtschaftsaktivitäten investieren, die der Taxonomie der EU entsprechen, unter anderem auch jene, die Treibhausgasemissionen verringern, um zu diesen Zielen beizutragen. Im Einklang mit dem derzeitigen Stand der SFDR und/​oder der Taxonomieverordnung (vor der Einführung entsprechender technischer Regulierungsstandards) stellen Anlageverwalter zurzeit folgendermaßen sicher, dass diese Anlagen dieser Teilfonds zu den vorstehend genannten Zielen beitragen und keinen signifikanten Schaden für andere nachhaltige Ziele verursachen:

Bezüglich der SFDR: Bei diesen Teilfonds finden beim Portfolioaufbau und dem Anlageprozess die Richtlinien für den Ausschluss von Sektoren und für ESG-Standards Anwendung sowie zusätzlich ein Ansatz zur Auswahl von Anlagen basierend auf ESG-Punkten, ESG-Indikatoren oder den Zielen für nachhaltige Entwicklung der Vereinten Nationen. Die entsprechenden Anhänge der Teilfonds enthalten nähere Angaben hierzu. Der Grundsatz, „keinen signifikanten Schaden zu verursachen“, wird berücksichtigt durch Ausschlussmaßnahmen für die wichtigsten ESG-Risiken. Bei den wichtigsten nachteiligen Auswirkungen gibt es verantwortungsvolle Richtlinien für eine zusätzliche Risikominderung durch direkten Dialog mit Unternehmen zu Fragen der Nachhaltigkeit und Unternehmensführung.

Bezüglich der Taxonomieverordnung der EU: Ein externer Anbieter identifiziert für AXA IM, welche Wirtschaftsaktivitäten wesentlich zur Abschwächung des Klimawandels und zur Anpassung an den Klimawandel beitragen, „keinen signifikanten Schaden“ für andere Umweltziele verursachen und Mindestschutzmaßnahmen bei sozialen Aspekten und der Unternehmensführung sowie fachliche Auswahlkriterien für die Klimaziele der Abschwächung des Klimawandels und/​oder der Anpassung an den Klimawandel erfüllen.

Diese Teilfonds verpflichten sich gegenwärtig nicht zu einem Mindestmaß an zugrunde liegenden Anlagen, die gemäß Artikel 3 der Taxonomieverordnung der EU als ökologisch nachhaltig bezeichnet werden können. Solche ökologisch nachhaltigen Anlagen dürften allerdings auf Grundlage der verfügbaren Daten geschätzt 5 bis 10 % der Vermögenswerte der Teilfonds ausmachen. Hiervon ausgenommen ist der AWF – ACT Dynamic Green Bonds, bei dem ökologisch nachhaltige Anlagen weniger als 5 % seines Vermögens ausmachen dürften.“

Bei den anderen als Teilfonds nach Artikel 9 eingestuften Teilfonds wird angegeben, dass sie „ein nachhaltiges Anlageziel haben“. Diese Teilfonds verpflichten sich gegenwärtig nicht zu einem Mindestmaß an zugrunde liegenden Anlagen, die gemäß Artikel 3 der Taxonomieverordnung der EU als ökologisch nachhaltig bezeichnet werden können. Solche ökologisch nachhaltigen Anlagen dürften allerdings auf Grundlage der verfügbaren Daten geschätzt weniger als 5 % der Vermögenswerte der Teilfonds ausmachen.

Diese Änderungen treten am 1. Januar 2022 in Kraft.

V. Umgestaltung des Anlageziels und der Anlagestrategie des „Framlington Digital Economy“ (der „Teilfonds“)

Nach dem Erhalt der französischen Kennzeichnung als Ethisches Investment (ISR-Label) hat der Verwaltungsrat beschlossen, den Teilfonds umzugestalten, um die hierfür geltenden Kriterien hinzuzufügen.

Nach einem weiteren Beschluss des Verwaltungsrats werden (i) die Details im Prospekt des Teilfonds zu bestimmten Haftungsausschlüssen anzugleichen, die in den von den Behörden in Hongkong geforderten rechtlichen Unterlagen für Hongkong enthalten sind und (ii) die Möglichkeit vorzusehen, über Hong Kong Stock Connect in chinesische A-Aktien zu investieren.

Der Prospekt und die Produktinformationsblätter werden entsprechend aktualisiert.

Die neuen Unterabschnitte „Ziel“ und „Anlagestrategie“ im Abschnitt „Anlageziel und Strategie“ des Teilfonds haben folgenden Wortlaut:

Ziel Angestrebt wird ein langfristiges Wachstum Ihrer Anlage in USD durch ein aktiv verwaltetes Portfolio mit Aktien und aktienähnlichen Wertpapieren im Einklang mit einem ethischen Investmentansatz.

Anlagestrategie Der Teilfonds wird aktiv verwaltet und nimmt ausschließlich zu Vergleichszwecken Bezug auf den MSCI AC World Total Return Net (der „Vergleichsindex“). Der Anlageverwalter kann ganz nach eigenem Ermessen über die Zusammensetzung des Portfolios des Teilfonds entscheiden und sich in Unternehmen, Ländern oder Sektoren engagieren, die nicht dem Vergleichsindex angehören. Es gibt keine Beschränkungen dafür, wie weit das Portfolio und die Wertentwicklung des Teilfonds von denen des Vergleichsindex abweichen dürfen.

Der Teilfonds investiert weltweit in Aktien von Unternehmen, die in der Digitalwirtschaft tätig sind.

Im Einzelnen investiert der Teilfonds jederzeit mindestens zwei Drittel seines Nettovermögens in Aktien und aktienähnliche Wertpapiere von Unternehmen, die in der allgemeinen Wertschöpfungskette der Digitalwirtschaft tätig sind, von der anfänglichen Entdeckung von Produkten und Dienstleistungen durch Kunden über die Kaufentscheidung bis hin zur endgültigen Zahlung und Lieferung, sowie in technologische Wegbereiter für Betreuungsdienste und Datenanalyse zum Ausbau der digitalen Präsenz von Unternehmen. Es kann in Unternehmen mit jeglicher Marktkapitalisierung investiert werden.

[Der Teilfonds kann auch in Geldmarktinstrumente investieren.]

[Der Teilfonds kann bis zu 10% seines Nettovermögens in OGAW und/​oder OGA investieren.]Der Teilfonds unterliegt keiner Begrenzung des Anteils seines Nettovermögens, der in ein bestimmtes Land oder eine bestimmte Region investiert werden kann. Der Teilfonds möchte sein Ziel erreichen, indem er anhand eines sozial verantwortungsvollen Ansatzes für die Auswahl von Anlagen in Wertpapiere investiert, die über bewährte Verfahren verfügen, um ihre Auswirkungen in Bezug auf Umwelt, Unternehmensführung und Soziales („ESG-Praktiken“) zu steuern. Dabei werden die besten Emittenten des Anlagebereichs der an globalen Märkten notierten Aktien in Bezug auf außerfinanzielle Bewertungsaspekte ausgewählt. Der Schwerpunkt liegt dabei auf dem Umweltpfeiler („E-Punkte“). Der Ansatz, die besten Emittenten des Anlagebereichs auszuwählen, wird jederzeit verbindlich angewendet. Dabei verringert sich der anfängliche Anlagebereich durch den Ausschluss von Emittenten je nach E-Punkten um mindestens 20 %.

Bei den ökologischen Aspekten können etwa die CO2-Bilanz und/​oder der Wasserverbrauch ESG-Kriterien sein. Bei den sozialen Aspekten können etwa Gesundheit, Sicherheit und/​oder das Personalmanagement und die Geschlechtergleichstellung ESG-Kriterien sein. Und bei der Unternehmensführung können etwa die Vergütungspolitik und/​oder globale ethische Aspekte ESG-Kriterien sein.

Mindestens alle sechs Monaten wird der Geltungsbereich geeigneter Wertpapiere geprüft. In den Transparenzvorschriften des Teilfonds unter https:/​/​www.axa-im.com/​fund-centre wird dies beschrieben.

Zusätzlich finden die Richtlinien für den Ausschluss von Sektoren und für ESG-Standards von AXA IM bei der Auswahl der Wertpapiere durch den Anlageverwalter jederzeit verbindlich Anwendung. Hiervon ausgenommen sind Derivate und zugrunde liegende geeignete OGA. Die Richtlinien werden beschrieben in den Dokumenten, die verfügbar sind unter der Website: https:/​/​www.axa-im.com/​responsible-investing/​sector-investment-guidelines.

Die Deckungsrate der ESG-Analyse innerhalb des Portfolios beträgt mindestens 90 % des Nettovermögens des Teilfonds. Hiervon ausgenommen sind Anleihen und andere Schuldtitel, die von öffentlichen Emittenten ausgegeben werden, zusätzlich gehaltene Barmittel und Solidaritätsanlagen. Unter folgendem Link wird die Methode der ESG-Bewertung beschrieben: https:/​/​www.axa-im.com/​responsible-investing/​framework-and-scoring-methodology.

Die bei diesem Anlageprozess verwendeten ESG-Daten basieren auf den ESG-Methoden, die teilweise auf Daten Dritter beruhen und in einigen Fällen intern entwickelt werden. Sie sind subjektiv und können sich mit der Zeit ändern. Trotz verschiedener Initiativen gibt es keine einheitlichen Definitionen, sodass sich die ESG-Kriterien unterscheiden können. Die verschiedenen Anlagestrategien mit ESG-Kriterien und ESG-Informationen sind daher schwer vergleichbar. Strategien, die ESG-Kriterien und nachhaltige Entwicklungskriterien berücksichtigen, verwenden mitunter scheinbar ähnliche, aber wegen anderer Berechnungsmethoden möglicherweise unterschiedliche ESG-Daten.

Der Teilfonds kann auch bis zu 20 % des Nettovermögens in Geldmarktinstrumente investieren und bis zu 10 % des Nettovermögens in chinesische A-Aktien, die an der Shanghai Hong-Kong Stock Connect notiert sind.

Der Teilfonds kann bis zu 10 % des Nettovermögens in OGAW und/​oder OGA investieren.

Aufgrund der vorstehend genannten Aktualisierung wird auch das Risiko „Stock Connect“ hinzugefügt.

Der neue Abschnitt „Verwaltungsprozess“ des Teilfonds hat folgenden Wortlaut:

Verwaltungsprozess Der Anlageverwalter verfolgt eine Strategie, die makroökonomische, sektor- und unternehmensspezifische Analysen kombiniert. Der Anlageverwalter wählt Wertpapiere anhand eines zweistufigen Ansatzes aus: 1/​ Definition des in Frage kommenden Anlagebereichs nach Anwendung eines ersten Ausschlussfilters gemäß der Beschreibung in den Richtlinien für den Ausschluss von Sektoren und für ESG-Standards von AXA IM, gefolgt von einem zweiten Filter für die „besten Emittenten des Anlagebereichs“, der die schlechtesten Emittenten des Anlagebereichs zu ESG-Zwecken basierend auf ihren außerfinanziellen Bewertungsaspekten ausschließen soll, die nach der ESG-Bewertungsmethode von AXA IM berechnet werden; 2/​ [Der Prozess der Auswahl von Wertpapieren beruht auf ]Gründliche Analyse und Auswahl hochwertiger Unternehmen, in der Regel mit überzeugenden Führungsteams, soliden Geschäftsmodellen [und gesundem Wettbewerbsumfeld,]und voraussichtlich erheblich positivem mittel- bis langfristigem Einfluss der Digitalwirtschaft auf ihre finanziellen Ergebnisse.

Zudem hat der Verwaltungsrat eine neue Anteilklasse „N“ eingeführt, deren Merkmale im überarbeiteten Prospekt näher beschrieben werden.

Diese Änderungen treten am 18. Februar 2022 in Kraft, d. h. einen Monat nach dem Datum dieser Mitteilung.

Anteilseigner, die mit diesen Änderungen nicht einverstanden sind, können bis zum 18. Februar 2022 die kostenlose Rücknahme ihrer Anteile beantragen.

VI. Umgestaltung des Anlageziels und der Anlagestrategie des „Framlington Longevity Economy“ (der „Teilfonds“)

Nach dem Erhalt der französischen Kennzeichnung als Ethisches Investment (ISR-Label) hat der Verwaltungsrat beschlossen, den Teilfonds umzugestalten, um die hierfür geltenden Kriterien hinzuzufügen.

Der Prospekt und die Produktinformationsblätter werden entsprechend aktualisiert.

Die neuen Unterabschnitte „Ziel“ und „Anlagestrategie“ im Abschnitt „Anlageziel und Strategie“ des Teilfonds haben folgenden Wortlaut:

Ziel Angestrebt wird ein langfristiges Wachstum Ihrer Anlage in USD durch ein aktiv verwaltetes Portfolio mit Aktien, aktienähnlichen Wertpapieren und Derivaten im Einklang mit einem ethischen Investmentansatz.

Anlagestrategie Der Teilfonds wird aktiv verwaltet und nimmt ausschließlich zu Vergleichszwecken Bezug auf den MSCI AC World Total Return Net (der „Vergleichsindex“). Der Anlageverwalter kann ganz nach eigenem Ermessen über die Zusammensetzung des Portfolios des Teilfonds entscheiden und sich in Unternehmen, Ländern oder Sektoren engagieren, die nicht dem Vergleichsindex angehören. Es gibt keine Beschränkungen dafür, wie weit das Portfolio und die Wertentwicklung des Teilfonds von denen des Vergleichsindex abweichen dürfen.

Der Teilfonds investiert weltweit in Aktien von Unternehmen, die mit der Alterung der Bevölkerung und der Steigerung der Lebenserwartung verknüpft sind.

Insbesondere investiert der Teilfonds jederzeit mindestens zwei Drittel seines Nettovermögens in Aktien und aktienähnliche Wertpapiere von Unternehmen, die sich auf Altenpflege, Wellness- und Medizinbehandlungen konzentrieren. Der Teilfonds will auch von den steigenden Ausgaben der so genannten „Silver Ager“ profitieren (einschließlich Freizeitaktivitäten, Finanzplanung und Schönheitschirurgie).

Der Teilfonds kann in Aktien mit beliebiger Marktkapitalisierung investieren.

Der Teilfonds unterliegt keiner Begrenzung des Anteils seines Nettovermögens, der in ein bestimmtes Land oder eine bestimmte Region investiert werden kann.

[Der Teilfonds kann bis zu 10 % des Nettovermögens in OGAW und/​oder OGA investieren.]

Der Teilfonds möchte sein Ziel erreichen, indem er anhand eines sozial verantwortungsvollen Ansatzes für die Auswahl von Anlagen in Wertpapiere investiert, die über bewährte Verfahren verfügen, um ihre Auswirkungen in Bezug auf Umwelt, Unternehmensführung und Soziales („ESG-Praktiken“) zu steuern. Dabei werden die besten Emittenten des Anlagebereichs der an globalen Märkten notierten Aktien in Bezug auf außerfinanzielle Bewertungsaspekte ausgewählt. Der Schwerpunkt liegt dabei auf dem Umweltpfeiler („E-Punkte“). Der Ansatz, die Besten des Anlagebereichs auszuwählen, wird jederzeit verbindlich angewendet. Dabei verringert sich der anfängliche Anlagebereich durch den Ausschluss von Emittenten je nach E-Punkten um mindestens 20 %.

Bei den ökologischen Aspekten können etwa die CO2-Bilanz und/​oder der Wasserverbrauch ESG-Kriterien sein. Bei den sozialen Aspekten können etwa Gesundheit, Sicherheit und/​oder das Personalmanagement und die Geschlechtergleichstellung ESG-Kriterien sein. Und bei der Unternehmensführung können etwa die Vergütungspolitik und/​oder globale ethische Aspekte ESG-Kriterien sein.

Mindestens alle sechs Monaten wird der Geltungsbereich geeigneter Wertpapiere geprüft. In den Transparenzvorschriften des Teilfonds unter https:/​/​www.axa-im.com/​fund-centre wird dies beschrieben.

Zusätzlich finden die Richtlinien für den Ausschluss von Sektoren und für ESG-Standards von AXA IM bei der Auswahl der Wertpapiere durch den Anlageverwalter jederzeit verbindlich Anwendung. Hiervon ausgenommen sind Derivate und zugrunde liegende geeignete OGA. Die Richtlinien werden beschrieben in den Dokumenten, die verfügbar sind unter der Website: https:/​/​www.axa-im.com/​responsible-investing/​sector-investment-guidelines.

Die Deckungsrate der ESG-Analyse innerhalb des Portfolios beträgt mindestens 90 % des Nettovermögens des Teilfonds. Hiervon ausgenommen sind Anleihen und andere Schuldtitel, die von öffentlichen Emittenten ausgegeben werden, zusätzlich gehaltene Barmittel und Solidaritätsanlagen. Unter folgendem Link wird die Methode der ESG-Bewertung beschrieben: https:/​/​www.axa-im.com/​responsible-investing/​framework-and-scoring-methodology.

Die bei diesem Anlageprozess verwendeten ESG-Daten basieren auf den ESG-Methoden, die teilweise auf Daten Dritter beruhen und in einigen Fällen intern entwickelt werden. Sie sind subjektiv und können sich mit der Zeit ändern. Trotz verschiedener Initiativen gibt es keine einheitlichen Definitionen, sodass sich die ESG-Kriterien unterscheiden können. Die verschiedenen Anlagestrategien mit ESG-Kriterien und ESG-Informationen sind daher schwer vergleichbar. Strategien, die ESG-Kriterien und nachhaltige Entwicklungskriterien berücksichtigen, verwenden mitunter scheinbar ähnliche, aber wegen anderer Berechnungsmethoden möglicherweise unterschiedliche ESG-Daten.

Der Teilfonds kann bis zu 10 % seines Nettovermögens in chinesische A-Aktien investieren, die an der Shanghai Hong-Kong Stock Connect notiert sind.

Der Teilfonds kann bis zu 10 % des Nettovermögens in OGAW und/​oder OGA investieren.

Aufgrund der vorstehend genannten Aktualisierung wird auch das Risiko „Stock Connect“ hinzugefügt.

Der neue Abschnitt „Verwaltungsprozess“ des Teilfonds hat folgenden Wortlaut:

Verwaltungsprozess Der Anlageverwalter verfolgt eine Strategie, die makroökonomische, sektor- und unternehmensspezifische Analysen kombiniert. Der Anlageverwalter wählt Wertpapiere anhand eines zweistufigen Ansatzes aus: 1/​ Definition des in Frage kommenden Anlagebereichs nach Anwendung eines ersten Ausschlussfilters gemäß der Beschreibung in den Richtlinien für den Ausschluss von Sektoren und für ESG-Standards von AXA IM, gefolgt von einem zweiten Filter für die „besten Emittenten des Anlagebereichs“, der die schlechtesten Emittenten des Anlagebereichs zu ESG-Zwecken basierend auf ihren außerfinanziellen Bewertungsaspekten ausschließen soll, die nach der ESG-Bewertungsmethode von AXA IM berechnet werden; 2/​ [Der Prozess der Auswahl von Wertpapieren beruht auf ]Gründliche Analyse des Geschäftsmodells, der Qualität des Managements, der Wachstumsaussichten und des Risiko-Rendite-Profils der Unternehmen mit einer Fokussierung auf mittel- bis langfristige Gewinne durch eine Verstärkung des langfristigen demographischen Trends einer alternden Bevölkerung.

Diese Änderungen treten am 18. Februar 2022 in Kraft, d. h. einen Monat nach dem Datum dieser Mitteilung.

Anteilseigner, die mit diesen Änderungen nicht einverstanden sind, können bis zum 18. Februar 2022 die kostenlose Rücknahme ihrer Anteile beantragen.

VII. Umgestaltung des Anlageziels und der Anlagestrategie des „Framlington Robotech“ (der „Teilfonds“)

Nach dem Erhalt der französischen Kennzeichnung als Ethisches Investment (ISR-Label) hat der Verwaltungsrat beschlossen, den Teilfonds umzugestalten, um die hierfür geltenden Kriterien hinzuzufügen.

Der Prospekt und die Produktinformationsblätter werden entsprechend aktualisiert.

Die neuen Unterabschnitte „Ziel“ und „Anlagestrategie“ im Abschnitt „Anlageziel und Strategie“ des Teilfonds haben folgenden Wortlaut:

Ziel Angestrebt wird ein langfristiges Wachstum Ihrer Anlage in USD durch ein aktiv verwaltetes Portfolio mit Aktien und aktienähnlichen Wertpapieren im Einklang mit einem ethischen Investmentansatz.

Anlagestrategie Der Teilfonds wird aktiv verwaltet und nimmt ausschließlich zu Vergleichszwecken Bezug auf den MSCI AC World Total Return Net (der „Vergleichsindex“). Der Anlageverwalter kann ganz nach eigenem Ermessen über die Zusammensetzung des Portfolios des Teilfonds entscheiden und sich in Unternehmen, Ländern oder Sektoren engagieren, die nicht dem Vergleichsindex angehören. Es gibt keine Beschränkungen dafür, wie weit das Portfolio und die Wertentwicklung des Teilfonds von denen des Vergleichsindex abweichen dürfen.

Der Teilfonds investiert weltweit in Aktien von Unternehmen, die im Bereich der Robotertechnologie tätig sind.

Insbesondere investiert der Teilfonds jederzeit mindestens zwei Drittel des Nettovermögens in Aktien und aktienähnliche Wertpapiere von Unternehmen, die im Bereich der Robotertechnologie tätig sind und /​oder von Unternehmen, die diese Technologie im Rahmen ihrer Geschäftstätigkeit umfassend nutzen, etwa Unternehmen der Transport-, Gesundheits-, Halbleiter- oder Softwarebranche. Es kann in Unternehmen mit jeglicher Marktkapitalisierung investiert werden.

[Der Teilfonds kann auch in Geldmarktinstrumente investieren.]

[Der Teilfonds kann bis zu 10 % des Nettovermögens in OGAW und/​oder OGA investieren.]

Der Teilfonds möchte sein Ziel erreichen, indem er anhand eines sozial verantwortungsvollen Ansatzes für die Auswahl von Anlagen in Wertpapiere investiert, die über bewährte Verfahren verfügen, um ihre Auswirkungen in Bezug auf Umwelt, Unternehmensführung und Soziales („ESG-Praktiken“) zu steuern. Dabei werden die besten Emittenten des Anlagebereichs der an globalen Märkten notierten Aktien in Bezug auf außerfinanzielle Bewertungsaspekte ausgewählt. Der Schwerpunkt liegt dabei auf dem Umweltpfeiler („E-Punkte“). Der Ansatz, die Besten des Anlagebereichs auszuwählen, wird jederzeit verbindlich angewendet. Dabei verringert sich der anfängliche Anlagebereich durch den Ausschluss von Emittenten je nach E-Punkten um mindestens 20 %.

Bei den ökologischen Aspekten können etwa die CO2-Bilanz und/​oder der Wasserverbrauch ESG-Kriterien sein. Bei den sozialen Aspekten können etwa Gesundheit, Sicherheit und/​oder das Personalmanagement und die Geschlechtergleichstellung ESG-Kriterien sein. Und bei der Unternehmensführung können etwa die Vergütungspolitik und/​oder globale ethische Aspekte ESG-Kriterien sein.

Mindestens alle sechs Monaten wird der Geltungsbereich geeigneter Wertpapiere geprüft. In den Transparenzvorschriften des Teilfonds unter https:/​/​www.axa-im.com/​fund-centre wird dies beschrieben.

Zusätzlich finden die Richtlinien für den Ausschluss von Sektoren und für ESG-Standards von AXA IM bei der Auswahl der Wertpapiere durch den Anlageverwalter jederzeit verbindlich Anwendung. Hiervon ausgenommen sind Derivate und zugrunde liegende geeignete OGA. Die Richtlinien werden beschrieben in den Dokumenten, die verfügbar sind unter der Website: https:/​/​www.axa-im.com/​responsible-investing/​sector-investment-guidelines.

Die Deckungsrate der ESG-Analyse innerhalb des Portfolios beträgt mindestens 90 % des Nettovermögens des Teilfonds. Hiervon ausgenommen sind Anleihen und andere Schuldtitel, die von öffentlichen Emittenten ausgegeben werden, zusätzlich gehaltene Barmittel und Solidaritätsanlagen. Unter folgendem Link wird die Methode der ESG-Bewertung beschrieben: https:/​/​www.axa-im.com/​responsible-investing/​framework-and-scoring-methodology.

Die bei diesem Anlageprozess verwendeten ESG-Daten basieren auf den ESG-Methoden, die teilweise auf Daten Dritter beruhen und in einigen Fällen intern entwickelt werden. Sie sind subjektiv und können sich mit der Zeit ändern. Trotz verschiedener Initiativen gibt es keine einheitlichen Definitionen, sodass sich die ESG-Kriterien unterscheiden können. Die verschiedenen Anlagestrategien mit ESG-Kriterien und ESG-Informationen sind daher schwer vergleichbar. Strategien, die ESG-Kriterien und nachhaltige Entwicklungskriterien berücksichtigen, verwenden mitunter scheinbar ähnliche, aber wegen anderer Berechnungsmethoden möglicherweise unterschiedliche ESG-Daten.

Der Teilfonds kann auch in Geldmarktinstrumente investieren und bis zu 10 % des Nettovermögens in chinesische A-Aktien, die an der Shanghai Hong-Kong Stock Connect notiert sind.

Der Teilfonds kann bis zu 10 % des Nettovermögens in OGAW und/​oder OGA investieren.

Aufgrund der vorstehend genannten Aktualisierung wird auch das Risiko „Stock Connect“ hinzugefügt.

Der neue Abschnitt „Verwaltungsprozess“ des Teilfonds hat folgenden Wortlaut:

Verwaltungsprozess Der Anlageverwalter verfolgt eine Strategie, die makroökonomische, sektor- und unternehmensspezifische Analysen kombiniert. Der Anlageverwalter wählt Wertpapiere anhand eines zweistufigen Ansatzes aus: 1/​ Definition des in Frage kommenden Anlagebereichs nach Anwendung eines ersten Ausschlussfilters gemäß der Beschreibung in den Richtlinien für den Ausschluss von Sektoren und für ESG-Standards von AXA IM, gefolgt von einem zweiten Filter für die „besten Emittenten des Anlagebereichs“, der die schlechtesten Emittenten des Anlagebereichs zu ESG-Zwecken basierend auf ihren außerfinanziellen Bewertungsaspekten ausschließen soll, die nach der ESG-Bewertungsmethode von AXA IM berechnet werden; 2/​ [Der Prozess der Auswahl von Wertpapieren beruht auf ]Gründliche Analyse des Geschäftsmodells, der Qualität des Managements, der Wachstumsaussichten und des Risiko-Rendite-Profils der Unternehmen mit einer Fokussierung auf mittel- bis langfristige Vorteile durch die Entwicklung, Produktion und/​oder Nutzung von Robotertechnologie.

Diese Änderungen treten am 18. Februar 2022 in Kraft, d. h. einen Monat nach dem Datum dieser Mitteilung.

Anteilseigner, die mit diesen Änderungen nicht einverstanden sind, können bis zum 18. Februar 2022 die kostenlose Rücknahme ihrer Anteile beantragen.

VIII. Umgestaltung des Anlageziels und der Anlagestrategie des „Framlington Eurozone RI“ (der „Teilfonds“) und Umbenennung in „ACT Eurozone Impact“

Nach einem Beschluss des Verwaltungsrats wird der Teilfonds umgestaltet, um (i) ihn in einen wirkungsorientierten Teilfonds umzuwandeln sowie um den Prospekt und die Produktinformationsblätter zu aktualisieren und (ii) den Teilfonds umzubenennen in „AXA World Funds – ACT Eurozone Impact“.

Die neuen Unterabschnitte „Ziel“ und „Anlagestrategie“ im Abschnitt „Anlageziel und Strategie“ des Teilfonds haben folgenden Wortlaut:

Ziel Angestrebt wird ein langfristiges Wachstum Ihrer Anlage in EUR und ein nachhaltiges Anlageziel durch ein aktiv verwaltetes Portfolio mit Aktien, aktienähnlichen Wertpapieren und Derivaten[ im Einklang mit einem ethischen Investmentansatz], die einen positiven sozialen und ökologischen Einfluss haben.

Anlagestrategie Der Teilfonds wird aktiv verwaltet, um Chancen auf den Aktienmärkten der Eurozone zu nutzen, indem mindestens 20 % seines Nettovermögens in Aktien von Unternehmen investiert werden, die dem Bereich des Vergleichsindex EURO STOXX Total Return Net („der Vergleichsindex“) angehören. Der Anlageverwalter kann im Rahmen des Anlageprozesses nach eigenem Ermessen über die Zusammensetzung des Portfolios des Teilfonds entscheiden und je nach seinen Anlageüberzeugungen Positionen aus Ländern, Sektoren oder von Unternehmen im Vergleich zur Zusammensetzung des Vergleichsindex stark über- oder untergewichten und/​oder sich bei Unternehmen, in Ländern oder Sektoren engagieren, die nicht dem Vergleichsindex angehören, auch wenn die Bestandteile des Vergleichsindex im Allgemeinen das Portfolio des Teilfonds repräsentieren. Es kann also wahrscheinlich zu einer bedeutenden Abweichung vom Vergleichsindex kommen. Es wird klargestellt, dass der Vergleichsindex ein breiter Marktindex ist. Er ist nicht auf einer Linie mit dem nachhaltigen Anlageziel des Teilfonds, wird jedoch als Referenz für sein finanzielles Ziel herangezogen.

Der Teilfonds soll [sein Ziel erreichen, indem er anhand eines sozial verantwortungsvollen Ansatzes für die Auswahl von Anlagen in nachhaltige Wertpapiere investiert, die über bewährte Verfahren verfügen, um ihre Auswirkungen in Bezug auf Umwelt, Unternehmensführung und Soziales („ESG-Praktiken“) zu steuern. Dabei wird] in Aktien von Unternehmen investieren, die in der Eurozone notiert sind und die finanziell und gesellschaftlich nutzbringend sind, indem sie sozialen Fortschritt und/​oder einen positiven Umwelteinfluss unterstützen.

Der Teilfonds investiert hauptsächlich in Aktien, welche die sozialen und ökologischen Aspekte der Ziele für nachhaltige Entwicklung der Vereinten Nationen (SDGs) betreffen.

Der Fonds zielt insbesondere ab auf die bei diesen SDGs hervorgehobenen Bereiche des ökologischen und sozialen Fortschritts. Hierzu zählen etwa Wohlergehen und Sicherheit, Gesundheitslösungen, Wohnungswesen und kritische Infrastruktur, Humankapital und Diversität, Bildung und unternehmerische Initiative, technologische Inklusion, Recycling und Müllvermeidung, nachhaltige Produktion, intelligente Energie und kohlenstoffarmer Transport.

Der Teilfonds möchte die von den Vereinten Nationen festgelegten SDG langfristig unterstützen und konzentriert sich dabei auf soziale und ökologische Themen. Deshalb wendet der Teilfonds jederzeit verbindlich den Ansatz von AXA IM für wirkungsorientierte, notierte Vermögenswerte an, der verfügbar ist unter https:/​/​www.axa-im.com/​responsible-investing/​impact-investing/​listed-assets. Demzufolge wendet der Anlageverwalter bei der Auswahl von Wertpapieren einen wirkungsorientierten Ansatz an, der auf fünf zentralen Säulen beruht: Intention (Wertpapiere, die ein bestimmtes, positives ökologisches oder soziales Ergebnis anstreben), Bedeutung (Anlagen in Unternehmen, bei denen die positiven Ergebnisse von wesentlicher Bedeutung für die Nutznießer, das Unternehmen oder beide sind), Zusatzeffekt (Entscheidungen werden dahingehend beurteilt, wie wahrscheinlich es ist, unerfüllten ökologischen oder sozialen Erfordernissen nachzukommen), negative Abwägung (die eigenen Praktiken oder die Produkte und Dienstleistungen des Unternehmens können den an anderer Stelle erzielten positiven Einfluss erheblich schwächen) und Messbarkeit (klare Methode und Verpflichtung zur Messung und Auswertung des sozialen Abschneidens der Anlagen).

Die unterstützten SDGs in Bezug auf ökologische Themen umfassen Folgendes: Zugang zu bezahlbarer und sauberer Energie gewährleisten (SDG 7), eine nachhaltige und widerstandsfähige Infrastruktur entwickeln (SDG 9), nachhaltige Städte und Gemeinden schaffen (SDG 11), verantwortungsvollen Konsum und verantwortungsvolle Produktion sicherstellen (SDG 12), dringende Maßnahmen zur Bekämpfung des Klimawandels ergreifen (SDG 13), Ozeane, Meere und Meeresressourcen erhalten und nachhaltig nutzen (SDG 14) und die nachhaltige Nutzung terrestrischer Ökosysteme schützen, wiederherstellen und fördern, Wälder nachhaltig bewirtschaften, Wüstenbildung bekämpfen, Bodendegradation stoppen und rückgängig machen und den Verlust biologischer Vielfalt stoppen (SDG 15).
Die unterstützten SDGs in Bezug auf soziale Themen umfassen Folgendes: Armut verringern und Zugang zu unverzichtbaren Produkten und Dienstleistungen (SDG 1), Zugang zu sicherem und nährstoffreichem Essen (SDG 2), Förderung von Gesundheit, Sicherheit und Wohlergehen (SDG 3), Förderung von Bildung und beruflicher Weiterbildung (SDG 4), Gleichbehandlung von Männern und Frauen erreichen (SDG 5), Zugang zu sicherem Wasser und sicheren Sanitäranlagen (SDG 6), Zugang zu einer modernen und bezahlbaren Stromversorgung (SDG 7), Förderung von inklusivem Wirtschaftswachstum und würdevoller Arbeit für alle (SDG 8), Förderung der Industrialisierung unter Berücksichtigung kleiner Unternehmen und einer Begünstigung von Innovation (SDG 9), Verringerung von sozialer Ungleichheit (SDG 10), sichere, widerstandsfähige und bezahlbare Siedlungen schaffen (SDG 11) und Förderung von Frieden und Gerechtigkeit und die Bekämpfung von organisierter Kriminalität in jeglicher Form (SDG 16).

Der Teilfonds verpflichtet sich verbindlich dazu, jederzeit mindestens 70 % der Vermögenswerte in Unternehmen zu investieren, die intern im Rahmen des vorstehend genannten Ansatzes der Folgenabschätzung beurteilt wurden.

Der Teilfonds verfolgt einen ökologisch und sozial verantwortungsvollen Ansatz für die Auswahl von Anlagen und berücksichtigt nicht-finanzielle Kriterien durch die Auswahl der besten Emittenten des aus in der Eurozone notierten Aktien bestehenden Anlagebereichs basierend auf ihrem [außerfinanziellen Bewertungsaspekten („ESG-Punkten“).]Beitrag zu den SDGs. Der Ansatz der Auswahl der „besten Emittenten des Anlagebereichs“ wird jederzeit verbindlich angewendet. Durch den Abgleich verschiedener externer und interner SDG-Daten verringert sich der vorstehend beschriebene [vom Vergleichsindex definierte, durch den Ausschluss von Emittenten je nach ESG-Punkten gegebenenfalls auf] Anlagebereich um mindestens 20 % (hiervon ausgenommen sind [Anleihen und andere Schuldtitel, die von öffentlichen oder halböffentlichen Emittenten ausgegeben werden,] zusätzlich gehaltene Barmittel und [Solidaritätsanlagen]Solidaritätsanlagen).

[Bei den ökologischen Aspekten können etwa die CO2-Bilanz und/​oder der Wasserverbrauch ESG-Kriterien sein. Bei den sozialen Aspekten können etwa Gesundheit, Sicherheit und/​oder das Personalmanagement und die Geschlechtergleichstellung ESG-Kriterien sein. Und bei der Unternehmensführung können etwa die Vergütungspolitik und/​oder globale ethische Aspekte ESG-Kriterien sein.]

Mindestens alle sechs Monaten wird der Geltungsbereich geeigneter Wertpapiere geprüft. In den Transparenzvorschriften des Teilfonds unter https:/​/​www.axa-im.com/​fund-centre wird dies beschrieben.

Zusätzlich finden die Richtlinien für den Ausschluss von Sektoren und für ESG-Standards von AXA IM bei der Auswahl der Wertpapiere durch den Anlageverwalter jederzeit verbindlich Anwendung. Hiervon ausgenommen sind Derivate und zugrunde liegende geeignete OGA. Die Richtlinien werden beschrieben in den Dokumenten, die verfügbar sind unter der Website: https:/​/​www.axa-im.com/​responsible-investing/​sector-investment-guidelines.

Die Deckungsrate der ESG-Analyse innerhalb des Portfolios beträgt mindestens 90 % des Nettovermögens des Teilfonds. Hiervon ausgenommen sind [Anleihen und andere] Schuldtitel, die von öffentlichen [oder halböffentlichen] Emittenten ausgegeben werden, zusätzlich gehaltene Barmittel und Solidaritätsanlagen. Unter folgendem Link wird die Methode der ESG-Bewertung beschrieben: https:/​/​www.axa-im.com/​responsible-investing/​framework-and-scoring-methodology.

Die bei diesem Anlageprozess verwendeten ESG-Daten basieren auf den ESG-Methoden, die teilweise auf Daten Dritter beruhen und in einigen Fällen intern entwickelt werden. Sie sind subjektiv und können sich mit der Zeit ändern. Trotz verschiedener Initiativen gibt es keine einheitlichen Definitionen, sodass sich die ESG-Kriterien unterscheiden können. Die verschiedenen Anlagestrategien mit ESG-Kriterien und ESG-Informationen sind daher schwer vergleichbar. Strategien, die ESG-Kriterien und nachhaltige Entwicklungskriterien berücksichtigen, verwenden mitunter scheinbar ähnliche, aber wegen anderer Berechnungsmethoden möglicherweise unterschiedliche ESG-Daten.

Bei den ökologischen Aspekten können etwa die CO2-Bilanz und/​oder der Wasserverbrauch ESG-Kriterien sein. Bei den sozialen Aspekten können etwa Gesundheit, Sicherheit und/​oder das Personalmanagement und die Geschlechtergleichstellung ESG-Kriterien sein. Und bei der Unternehmensführung können etwa die Vergütungspolitik und/​oder globale ethische Aspekte ESG-Kriterien sein.

Der Teilfonds investiert in Aktien von Unternehmen jeglicher Größe mit Sitz in der Eurozone.

Insbesondere investiert der Teilfonds jederzeit ausdrücklich mindestens 75 % des Nettovermögens in für PEA geeignete Wertpapiere und Rechte, die von im EWR registrierten Unternehmen ausgegeben werden und mindestens 60 % der Vermögenswerte sind auf den Märkten der Eurozone investiert. Der Teilfonds investiert höchstens 10 % des Nettovermögens in Aktien von Unternehmen mit Sitz außerhalb der Eurozone, u. a. in Schwellenländern.

Der Teilfonds kann bis zu 25 % des Nettovermögens in Geldmarktinstrumente investieren.

Der Teilfonds kann bis zu 10 % des Nettovermögens in Anteile von OGAW und/​oder OGA investieren.

Der neue Abschnitt „Verwaltungsprozess“ des Teilfonds hat folgenden Wortlaut:

Verwaltungsprozess [Der]Um einen positiven sozialen und ökologischen Einfluss zu berücksichtigen, wählt der Anlageverwalter Anlagen anhand eines zweistufigen Ansatzes aus: 1/​ Definition des in Frage kommenden Anlagebereichs nach Anwendung eines ersten Ausschlussfilters gemäß der Beschreibung in den Richtlinien für den Ausschluss von Sektoren und für ESG-Standards von AXA IM, gefolgt von einem zweiten Filter für die besten Emittenten des Anlagebereichs[, für den Ausschluss der schlechtesten Emittenten des Anlagebereichs basierend auf ihrer außerfinanziellen Bewertung, die nach der eigenen ESG-Bewertungsmethode von AXA IM berechnet wird;]basierend auf SDG-Indikatoren[,]; 2/​ eine Strategie, die makroökonomische, sektor- und unternehmensspezifische Analysen kombiniert mit einer gründlichen Analyse des Geschäftsmodells, der Qualität des Managements, der Wachstumsaussichten, der Erfüllung von Kriterien für ethisches Investment durch die Unternehmen und des Risiko-Rendite-Profils der Unternehmen, Der Schwerpunkt liegt dabei darauf, ob sie ein größeres Wachstumspotenzial bieten können, weil sie sich darauf konzentrieren, Produkte und Dienstleistungen für verschiedene ökologische und soziale Bedürfnisse anzubieten.

Aufgrund der vorstehend genannten Aktualisierung wird auch das Risiko „Wirkungsorientierung“ hinzugefügt.

Diese Änderungen treten am 18. Februar 2022 in Kraft, d. h. einen Monat nach dem Datum dieser Mitteilung.

Anteilseigner, die mit diesen Änderungen nicht einverstanden sind, können bis zum 18. Februar 2022 die kostenlose Rücknahme ihrer Anteile beantragen.

IX. Umgestaltung des Anlageziels und der Anlagestrategie des „China Short Duration Bonds“ (der „Teilfonds“) und Umbenennung in „China Sustainable Short Duration Bonds“

Nach einem Beschluss des Verwaltungsrats wird der Teilfonds umgestaltet, um (i) die Anlagestrategie des Teilfonds stärker an einem ESG-Ansatz auszurichten und (ii) den Teilfonds umzubenennen in „AWF – China Sustainable Short Duration Bonds“.

Der Prospekt und die Produktinformationsblätter werden entsprechend aktualisiert.

Die neuen Unterabschnitte „Ziel“ und „Anlagestrategie“ im Abschnitt „Anlageziel und Strategie“ des Teilfonds haben folgenden Wortlaut:

Ziel Angestrebt wird eine Wertentwicklung Ihrer Anlage in CNH durch dynamisches Engagement auf dem chinesischen Anleihemarkt im Einklang mit einem ethischen Investmentansatz.

Anlagestrategie Der Teilfonds wird aktiv und ohne Bezugnahme auf einen Vergleichsindex verwaltet.

Der Teilfonds investiert in chinesische Anleihen mit kurzer Duration.

Insbesondere investiert der Teilfonds mindestens zwei Drittel des Nettovermögens in übertragbare Schuldtitel, die von Regierungen, öffentlichen Institutionen, supranationalen Einrichtungen und Unternehmen in China ausgegeben werden und in CNY, CNH oder USD lauten. Der Teilfonds investiert zwischen 30 % und 70 % des Nettovermögens in Anleihen, die in CNY lauten (über die RQFII-Quote und über Bond Connect) und zwischen 30 % und 70 % des Nettovermögens in Anleihen, die in CNH und USD lauten.

Bei diesen Anlagen handelt es sich im Wesentlichen um Wertpapiere mit Investment Grade. Wertpapiere mit Investment Grade werden von Standard & Poor’s mit BBB- oder von den Agenturen Moody’s, Fitch, Chengxin, Dagong und Lianhe mit einem gleichwertigen Rating bewertet. Bei fehlendem Rating ist der Anlageverwalter der Ansicht, dass sie so bewertet würden. Bei in CNH lautenden Anlagen wird das höchste verfügbare Rating von Standard and Poor’s und Moody’s oder Fitch berücksichtigt. Bei in CNY lautenden Anlagen wird das niedrigste verfügbare Rating der Agenturen Chengxin, Dagong und Lianhe berücksichtigt.

Durch den Besitz von Anleihen mit einem auf säumig oder notleidend herabgestuften Rating kann der Teilfonds zudem notleidende oder säumige Wertpapiere in Höhe von bis zu 5 % halten, wenn diese Anleihen nach Ansicht des Anlageverwalters im Einklang mit dem Anlageziel des Teilfonds stehen. Diese Wertpapiere werden voraussichtlich innerhalb von sechs Monaten verkauft, es sei denn, besondere Ereignisse halten den Anlageverwalter davon ab, sie zu liquidieren.

Die Auswahl der Kreditinstrumente basiert nicht ausschließlich und automatisch auf ihrem Rating, sondern auch auf internen Analysen des Kredit- oder Marktrisikos. Die Entscheidung zum Kauf oder Verkauf von Vermögenswerten basiert auch auf anderen Analysekriterien der Anlageverwaltungsgesellschaft.

[Bis zum genannten Anteil des Nettovermögens kann der Teilfonds auch in Folgendes investieren:]

[• Geldmarktinstrumente: ein Drittel]

[• Schuldtitel von Unternehmen, deren Rating niedriger ist als Investment Grade 20 %]

[• Pflichtwandelanleihen (CoCos): 5 %]

Der Teilfonds [investiert oder engagiert sich]bemüht sich um die [mindestens 10 % seines]Erreichung seines [Nettovermögens in grüne, soziale und nachhaltige Anleihen.

[Die erwartete Duration des Teilfonds liegt im Durchschnitt bei höchstens drei Jahren.]

[Der Teilfonds kann bis zu 10 % des Nettovermögens in Anteile von OGAW und/​oder OGA investieren.]

[Der Teilfonds strebt stets eine bessere Wertentwicklung an als das] außerfinanziellen Ziels durch eine verbindliche Anwendung des Ansatzes einer besseren ESG-Bewertung [eines parallelen Vergleichsportfolios]. Dies erfordert, dass die ESG-Bewertung des Teilfonds besser ist als die Bewertung des nachstehenden Anlagebereichs nach Abzug der schlechtesten 20 % der bewerteten Wertpapiere anhand eines gewichteten Durchschnitts. Hiervon ausgenommen sind Anleihen und andere Schuldtitel öffentlicher Emittenten, zusätzlich gehaltene Barmittel oder bargeldähnliche Mittel, zusätzlich gehaltene liquide Mittel und Solidaritätsanlagen. Der intern vom Anlageverwalter zu ESG-Zwecken definierte Anlagebereich [zur strategischen Portfoliostrukturierung ]besteht zu 50 % aus dem Index JP Morgan Asia Credit Markets China und zu 50 % aus dem Index Ice BofA 1-5 Year China Broad Market [Index. Die ESG-Punkte des Teilfonds und die Zusammensetzung dieses Vergleichsportfolios werden anhand eines gewichteten Durchschnitts berechnet. Unter folgendem Link wird die Methode der ESG-Bewertung beschrieben: https:/​/​www.axa-im.com/​responsible-investing/​framework-and-scoring-methodology]. Zur Klarstellung wird darauf hingewiesen, dass es sich bei den vorstehenden [Indizes] Indizes um breite [Indizes] Marktindizes handelt, die [für die Methode ihrer Zusammensetzung oder Berechnung nicht unbedingt ]kein ausdrückliches Nachhaltigkeitsziel haben und nicht herangezogen werden, um das finanzielle Abschneiden zu vergleichen. Sie dienen dem Teilfonds ausschließlich als Referenz für die Anwendung des Ansatzes [Merkmale berücksichtigen, die der Teilfonds unterstützt. Die Deckungsrate der ESG-Analyse innerhalb des Portfolios beträgt mindestens 90 % des Nettovermögens des Teilfonds]der besseren ESG-Bewertung.

In den Transparenzvorschriften des Teilfonds unter https:/​/​www.axa-im.com/​fund-centre wird der ESG-Ansatz des Teilfonds genauer beschrieben.

Mindestens alle sechs Monaten wird der Geltungsbereich geeigneter Wertpapiere geprüft. In den Transparenzvorschriften des Teilfonds unter https:/​/​www.axa-im.com/​fund-centre wird dies beschrieben.

Zusätzlich finden die Richtlinien für den Ausschluss von Sektoren und für ESG-Standards von AXA IM bei der Auswahl der Wertpapiere durch den Anlageverwalter jederzeit verbindlich Anwendung. Hiervon ausgenommen sind Derivate und zugrunde liegende geeignete OGA. Die Richtlinien werden beschrieben in den Dokumenten, die verfügbar sind unter der Website: https:/​/​www.axa-im.com/​responsible-investing/​sector-investment-guidelines. [Die ESG-Kriterien unterstützen den Anlageverwalter bei der Entscheidungsfindung, sie sind aber kein ausschlaggebender Faktor.]

Die Deckungsrate der ESG-Analyse innerhalb des Portfolios beträgt mindestens 90 % des Nettovermögens des Teilfonds. Hiervon ausgenommen sind Anleihen und andere Schuldtitel, die von öffentlichen Emittenten ausgegeben werden, zusätzlich gehaltene Barmittel und Solidaritätsanlagen. Unter folgendem Link wird die Methode der ESG-Bewertung beschrieben: https:/​/​www.axa-im.com/​responsible-investing/​framework-and-scoring-methodology.

Die bei diesem Anlageprozess verwendeten ESG-Daten basieren auf den ESG-Methoden, die teilweise auf Daten Dritter beruhen und in einigen Fällen intern entwickelt werden. Sie sind subjektiv und können sich mit der Zeit ändern. Trotz verschiedener Initiativen gibt es keine einheitlichen Definitionen, sodass sich die ESG-Kriterien unterscheiden können. Die verschiedenen Anlagestrategien mit ESG-Kriterien und ESG-Informationen sind daher schwer vergleichbar. Strategien, die ESG-Kriterien und nachhaltige Entwicklungskriterien berücksichtigen, verwenden mitunter scheinbar ähnliche, aber wegen anderer Berechnungsmethoden möglicherweise unterschiedliche ESG-Daten.

Darüber hinaus investiert der Teilfonds mindestens 50 % seines Nettovermögens in grüne, soziale und nachhaltige Anleihen oder engagiert sich in diesen Anlagen.

Der Anlageverwalter hat ein eigenes Beurteilungssystem für grüne, soziale und nachhaltige Anleihen entwickelt. Es basiert hauptsächlich auf den Grundsätzen für grüne und soziale Anleihen (Green and Social Bond Principles, „GSBP“) von ICMA und den Richtlinien der Climate Bonds Initiative („CBI“). Intern wählt der Anlageverwalter grüne, soziale und nachhaltige Anleihen nach einem strengen Verfahren aus und filtert Anleihen heraus, wenn sie nicht im Einklang mit unseren internen Anforderungen an grüne, soziale und nachhaltige Anleihen stehen. Das System für grüne, soziale und nachhaltige Anleihen von AXA IM beruht auf vier Säulen: 1/​ die Qualität des Emittenten in Bezug auf Umwelt, Soziales und Unternehmensführung (ESG) (ein Unternehmen muss nachweislich über ein Mindestmaß an ESG-Verpflichtungen verfügen. Dies soll sicherstellen, dass die Unternehmen bei finanzierten Projekten in angemessener Weise mit ökologischen und sozialen Risiken umgehen und dass es sich bei finanzierten grünen Projekten um strategische Aktivitäten handelt); 2/​ die Verwendung der Einnahmen einer grünen, sozialen oder nachhaltigen Anleihe muss zum Ausdruck bringen, dass der Emittent darum bemüht ist, die Umwelt und die Gesellschaft zu verbessern und welche allgemeine Strategie er in punkto Nachhaltigkeit verfolgt. Vollständige Transparenz in Bezug auf die finanzierten Projekte und eine Verfolgung der Einnahmen ist dabei unerlässlich; 3/​ Verwaltung der Einnahmen (ein Emittent benötigt ausreichende Garantien, um sicherzustellen, dass mit den Einnahmen der Anleihe tatsächlich geeignete Projekte finanziert werden); 4/​ ESG-Wirkung (besonderes Augenmerk gilt der Wirkungsauswertung unter Beachtung qualitativer und quantitativer Indikatoren, bei der die positiven ökologischen und gesellschaftlichen Folgen einer Anleihe ersichtlich werden).

Bis zum genannten Anteil des Nettovermögens kann der Teilfonds auch in Folgendes investieren:
• Geldmarktinstrumente: ein Drittel
• Schuldtitel von Unternehmen mit einem niedrigeren Rating als Investment Grade 20 %
• Pflichtwandelanleihen (CoCos): 5 %
Die erwartete Duration des Teilfonds liegt im Durchschnitt bei höchstens drei Jahren.
Der Teilfonds kann bis zu 10 % des Nettovermögens in Anteile von OGAW und/​oder OGA investieren.

Der neue Abschnitt „Verwaltungsprozess“ des Teilfonds hat folgenden Wortlaut:

Verwaltungsprozess Der Anlageverwalter wählt Anlagen anhand eines zweistufigen Ansatzes aus:: 1/​ Definition des in Frage kommenden Anlagebereichs nach Abzug der schlechtesten 20 % der bewerteten Wertpapiere des Vergleichsportfolios, gefolgt von der Anwendung eines zweiten Ausschlussfilters gemäß der Beschreibung in den Richtlinien für den Ausschluss von Sektoren und für ESG-Standards von AXA IM sowie eines Filters für grüne, soziale und nachhaltige Anleihen und 2/​ Marktanalyse basierend auf mehreren Faktoren, darunter eine gesamt- und betriebswirtschaftliche Analyse und eine Kreditanalyse der Emittenten. Zudem steuert der Anlageverwalter die Zinssensitivität, die Positionierung auf der Ertragskurve und die Abhängigkeit gegenüber verschiedenen Regionen des Teilfonds.

Aufgrund der vorstehend genannten Aktualisierung wird als neues Risiko auch die „Wirkungsorientierung“ hinzugefügt.

Diese Änderung tritt am 18. Februar 2022 in Kraft, d. h. einen Monat nach dem Datum dieser Mitteilung.

Anteilseigner, die nicht einverstanden sind mit dieser Änderung, können bis zum 18. Februar 2022 die kostenlose Rücknahme ihrer Anteile beantragen.

X. Umgestaltung des Anlageziels und der Anlagestrategie des „Global Credit Bonds“ (der „Teilfonds“) und Umbenennung in „Global Sustainable Credit Bonds“

Nach einem Beschluss des Verwaltungsrats wird der Teilfonds umgestaltet, um (i) die Anlagestrategie des Teilfonds stärker an einem ESG-Ansatz auszurichten und (ii) den Teilfonds umzubenennen in „AWF – Global Sustainable Credit Bonds“.

Der Prospekt und die Produktinformationsblätter werden entsprechend aktualisiert.

Die neuen Unterabschnitte „Ziel“ und „Anlagestrategie“ im Abschnitt „Anlageziel und Strategie“ des Teilfonds haben folgenden Wortlaut:

Ziel Angestrebt werden Einkünfte und das Wachstum Ihrer Anlage in USD sowie ein nachhaltiges Anlageziel durch ein aktiv verwaltetes Anleiheportfolio im Einklang mit einem ethischen Investmentansatz.

Anlagestrategie Der Teilfonds wird aktiv unter Bezugnahme auf den Vergleichsindex BofA Merrill Lynch Global Large Cap Hedged USD (der „Vergleichsindex“) verwaltet, um Chancen auf globalen Märkten für Unternehmensanleihen zu nutzen. Der Teilfonds investiert mindestens 20 % seines Nettovermögens in die Bestandteile des Vergleichsindex. Je nach Anlageüberzeugung und nach einer umfassenden gesamt- und betriebswirtschaftlichen Marktanalyse kann der Anlageverwalter bei der Duration (Duration gemessen in der Anzahl der Jahre, der Zinssensitivität des Portfolios), der regionalen Verteilung und/​oder der Auswahl von Sektoren oder Emittenten gegenüber dem Vergleichsindex eine aktivere Position einnehmen. Es kann also voraussichtlich zu einer bedeutenden Abweichung vom Vergleichsindex kommen. Unter bestimmten Marktbedingungen (sehr volatile Kreditmärkte, Turbulenzen…) kann sich der Teilfonds bei den vorstehenden Indikatoren jedoch näher zum Vergleichsindex positionieren. Es wird klargestellt, dass der Vergleichsindex ein breiter Marktindex ist. Bei seiner Zusammensetzung oder Berechnungsmethode werden die vom Teilfonds geförderten ESG-Merkmale nicht unbedingt berücksichtigt.

Der Teilfonds möchte sein Ziel erreichen, indem er anhand eines sozial verantwortungsvollen Ansatzes für die Auswahl von Anlagen in nachhaltige Wertpapiere investiert, die über bewährte Verfahren verfügen, um ihre Auswirkungen in Bezug auf Umwelt, Unternehmensführung und Soziales („ESG-Praktiken“) zu steuern. Dabei werden nicht-finanzielle Kriterien berücksichtigt, sodass die besten Emittenten des Anlagebereichs in Bezug auf außerfinanzielle Bewertungsaspekte ausgewählt werden („ESG-Punkte“). Der Ansatz der Auswahl der „besten Emittenten“ wird jederzeit verbindlich angewendet. Dabei verringert sich der vom Vergleichsindex definierte Anlagebereich durch den Ausschluss von Emittenten je nach ESG-Punkten gegebenenfalls um mindestens 20 %. Hiervon ausgenommen sind Anleihen und andere Schuldtitel, die von öffentlichen Emittenten ausgegeben werden, zusätzlich gehaltene Barmittel und Solidaritätsanlagen.

Bei den ökologischen Aspekten können etwa die CO2-Bilanz und/​oder der Wasserverbrauch ESG-Kriterien sein. Bei den sozialen Aspekten können etwa Gesundheit, Sicherheit und/​oder das Personalmanagement und die Geschlechtergleichstellung ESG-Kriterien sein. Und bei der Unternehmensführung können etwa die Vergütungspolitik und/​oder globale ethische Aspekte ESG-Kriterien sein.

Mindestens alle sechs Monaten wird der Geltungsbereich geeigneter Wertpapiere geprüft. In den Transparenzvorschriften des Teilfonds unter https:/​/​www.axa-im.com/​fund-centre wird dies beschrieben.

Zusätzlich finden die Richtlinien für den Ausschluss von Sektoren und für ESG-Standards von AXA IM bei der Auswahl der Wertpapiere durch den Anlageverwalter jederzeit verbindlich Anwendung. Hiervon ausgenommen sind Derivate und zugrunde liegende geeignete OGA. Die Richtlinien werden beschrieben in den Dokumenten, die verfügbar sind unter der Website: https:/​/​www.axa-im.com/​responsible-investing/​sector-investment-guidelines.

Die Deckungsrate der ESG-Analyse innerhalb des Portfolios beträgt mindestens 90 % des Nettovermögens des Teilfonds. Hiervon ausgenommen sind Anleihen und andere Schuldtitel, die von öffentlichen Emittenten ausgegeben werden, zusätzlich gehaltene Barmittel und Solidaritätsanlagen. Unter folgendem Link wird die Methode der ESG-Bewertung beschrieben: https:/​/​www.axa-im.com/​responsible-investing/​framework-and-scoring-methodology. Die bei diesem Anlageprozess verwendeten ESG-Daten basieren auf den ESG-Methoden, die teilweise auf Daten Dritter beruhen und in einigen Fällen intern entwickelt werden. Sie sind subjektiv und können sich mit der Zeit ändern. Trotz verschiedener Initiativen gibt es keine einheitlichen Definitionen, sodass sich die ESG-Kriterien unterscheiden können. Die verschiedenen Anlagestrategien mit ESG-Kriterien und ESG-Informationen sind daher schwer vergleichbar. Strategien, die ESG-Kriterien und nachhaltige Entwicklungskriterien berücksichtigen, verwenden mitunter scheinbar ähnliche, aber wegen anderer Berechnungsmethoden möglicherweise unterschiedliche ESG-Daten.

Der Teilfonds investiert in weltweite Schuldtitel mit festem und variablem Zinssatz, die von Regierungen sowie von Unternehmen und öffentlichen Institutionen mit Investment Grade ausgegeben werden und in frei konvertierbaren Währungen lauten. Zudem investiert der Teilfonds in hypotheken- und forderungsbesicherte Wertpapiere weltweiter Emittenten.

Insbesondere investiert der Teilfonds jederzeit mindestens zwei Drittel des Nettovermögens in Anleihen weltweiter Emittenten. Der Teilfonds kann bis zu 15 % in Wertpapiere investieren, deren Rating niedriger ist als Investment Grade. Der Teilfonds investiert jedoch nicht in Wertpapiere, die von Standard & Poor’s oder einem gleichwertigen Rating durch Moody’s oder Fitch mit CCC+ oder niedriger bewertet werden. Grundlage der Ratings sind entweder das niedrigere von zwei Ratings oder das zweithöchste von drei Ratings, je nachdem, wie viele Ratings verfügbar sind. Sollten Wertpapiere kein Rating haben, so müssen sie vom Anlageverwalter als gleichwertig beurteilt werden. Im Falle einer Bonitätsverschlechterung unter dieses Minimum werden die Wertpapiere innerhalb von 6 Monaten verkauft.

Durch den Besitz von Anleihen mit einem auf säumig oder notleidend herabgestuften Rating kann der Teilfonds zudem notleidende oder säumige Wertpapiere in Höhe von bis zu 10% halten, wenn diese Anleihen nach Ansicht des Anlageverwalters im Einklang mit dem Anlageziel des Teilfonds stehen. Diese Wertpapiere werden voraussichtlich innerhalb von sechs Monaten verkauft, es sei denn, besondere Ereignisse halten den Anlageverwalter davon ab, sie zu liquidieren.

Die Auswahl der Schuldverschreibungen basiert nicht ausschließlich und automatisch auf ihrem Rating, sondern auch auf internen Analysen des Kredit- oder Marktrisikos. Die Entscheidung zum Kauf oder Verkauf von Wertpapieren basiert auch auf anderen Analysekriterien des Anlageverwalters.

Der Teilfonds kann bis zu 10 % des Nettovermögens in forderungsbesicherte Wertpapiere (asset backed securities, ABS) und bis zu 10 % in Pflichtwandelanleihen (CoCos) investieren.

Bis zu einem Drittel des Nettovermögens kann der Teilfonds in Geldmarktinstrumente anlegen.

Der Teilfonds kann sein Nettovermögen je nach Möglichkeit in erheblichem Maße in 144A-Wertpapiere investieren.

Der Teilfonds kann bis zu 10 % des Nettovermögens in OGAW und/​oder OGA investieren, die von einer Konzerngesellschaft von AXA IM verwaltet werden und die dann selbst nicht in Wertpapiere investieren, die gemäß den vorstehenden Bewertungsgrenzen bewertet werden. Der Teilfonds darf nicht in externe OGAW oder OGA investieren.

[Der Teilfonds strebt stets eine bessere ESG-Bewertung an als der Anlagebereich im Sinne des Vergleichsindex, wobei die ESG-Punkte des Teilfonds und des Vergleichsindex anhand eines gewichteten Durchschnitts berechnet werden. Unter folgendem Link wird die Methode der ESG-Bewertung beschrieben: https:/​/​www.axa-im.com/​responsible-investing/​framework-and-scoring-methodology. Es wird klargestellt, dass der Vergleichsindex ein breiter Marktindex ist. Bei seiner Zusammensetzung oder Berechnungsmethode werden die vom Teilfonds geförderten ESG-Merkmale nicht unbedingt berücksichtigt. Die Deckungsrate der ESG-Analyse innerhalb des Portfolios beträgt mindestens 90 % des Nettovermögens des Teilfonds.]

[Zusätzlich finden die Richtlinien für den Ausschluss von Sektoren und für ESG-Standards von AXA IM bei der Auswahl der Wertpapiere durch den Anlageverwalter jederzeit verbindlich Anwendung. Hiervon ausgenommen sind Derivate und zugrunde liegende geeignete OGA. Die Richtlinien werden beschrieben in den Dokumenten, die verfügbar sind unter der Website: https:/​/​www.axa-im.com/​responsible-investing/​sector-investment-guidelines. Die ESG-Kriterien unterstützen den Anlageverwalter bei der Entscheidungsfindung, sie sind aber kein ausschlaggebender Faktor.]

Der neue Abschnitt „Verwaltungsprozess“ des Teilfonds hat folgenden Wortlaut:

Verwaltungsprozess Der Anlageverwalter wählt Anlagen anhand eines zweistufigen Ansatzes aus:: 1/​ Definition des in Frage kommenden Anlagebereichs nach Anwendung eines ersten Ausschlussfilters gemäß der Beschreibung in den Richtlinien für den Ausschluss von Sektoren und für ESG-Standards von AXA IM, gefolgt von einem zweiten Filter für die besten Emittenten für den Ausschluss der schlechtesten Emittenten des Anlagebereichs basierend auf ihrer außerfinanziellen Bewertung, die nach der ESG-Bewertungsmethode von AXA IM berechnet wird; 2/​ Auswahl von Anlagen basierend auf mehreren Faktoren, darunter eine gesamt- und betriebswirtschaftliche Analyse und eine Kreditanalyse der Emittenten. Zudem steuert der Anlageverwalter die Positionierung auf der Ertragskurve und die Abhängigkeit gegenüber verschiedenen Regionen, Sektoren und Instrumenten.

Wegen der vorstehenden Änderungen muss das Portfolio des Teilfonds teilweise neu gewichtet werden. Dies hätte voraussichtlich Kosten in Höhe von etwa 0,08 % zur Folge. Die Risiken sowie die Anlagestrategie und die Anlagepolitik werden sich nicht wesentlich ändern.

Aufgrund dieser Ergänzung zur Anwendung der erweiterten ESG-Beurteilung im Rahmen des Anlageprozesses hat der Teilfonds ein ESG-Risiko und wird neu eingestuft gemäß Artikel 9 der SFDR statt gemäß Artikel 8. Auch das Profil des Teilfonds wird aktualisiert, er trägt nun kein mittleres Nachhaltigkeitsrisiko mehr, sondern ein geringes Nachhaltigkeitsrisiko.

Darüber hinaus und wie nachstehend weiter beschrieben ändert sich nach der internen Neugliederung der Name des für amerikanische, nicht-staatliche, festverzinsliche Wertpapiere zuständigen Unteranlageverwalters. Er lautet nicht mehr AXA IM Inc. sondern AXA Investment Managers US Inc.

Diese Änderung tritt am 18. Februar 2022 in Kraft, d. h. einen Monat nach dem Datum dieser Mitteilung.

Anteilseigner, die nicht einverstanden sind mit dieser Änderung, können bis zum 18. Februar 2022 die kostenlose Rücknahme ihrer Anteile beantragen.

XI. Umgestaltung des Anlageziels und der Anlagestrategie des „Emerging Markets Short Duration Bonds“ (der „Teilfonds“) und Umbenennung des Teilfonds „ACT Emerging Markets Short Duration Bonds Low Carbon“

Nach einem Beschluss des Verwaltungsrats wird der Teilfonds umgestaltet, um (i) die Anlagestrategie des Teilfonds durch einen kohlenstoffarmen Ansatz zu ergänzen, (ii) das Nachhaltigkeitsprofil des Teilfonds zu stärken und folglich (iii) den Teilfonds umzubenennen in „AWF – ACT Emerging Markets Short Duration Bonds Low Carbon“.

Der Prospekt und die Produktinformationsblätter werden entsprechend aktualisiert.

Die neuen Unterabschnitte „Ziel“ und „Anlagestrategie“ im Abschnitt „Anlageziel und Strategie“ des Teilfonds haben folgenden Wortlaut:

Ziel Angestrebt wird eine Wertentwicklung in USD durch ein aktiv verwaltetes Portfolio mit Schuldtiteln mit kurzer Duration aus Schwellenländern, deren CO2-Bilanz, gemessen als Kohlenstoffintensität, mindestens 30 % geringer ist als die des Index. Der Index besteht zu 75 % aus dem J. P. Morgan Corporate Emerging Market Bond Index Broad Diversified und zu 25 % aus dem J. P. Morgan Emerging Market Bond Index Global Diversified (der „Vergleichsindex“). Ein zweites „außerfinanzielles Ziel“ ist die Wasserintensität des Portfolios. Sie soll ebenfalls 30 % geringer sein als beim Vergleichsindex.

Das Ziel des Teilfonds eines weniger kohlenstoffintensiven Engagements als beim Vergleichsindex wird nicht durch die Erreichung der langfristigen Ziele des Übereinkommens von Paris erfüllt.

Anlagestrategie [Der Teilfonds wird aktiv und ohne Bezugnahme auf einen Vergleichsindex verwaltet.]

Der Teilfonds wird aktiv verwaltet, um Chancen im Zusammenhang mit Anleihen mit kurzer Laufzeit aus Schwellenländern zu nutzen. Er investiert hauptsächlich in Wertpapiere, die dem Anlagebereich des Vergleichsindex angehören. Der Anlageverwalter kann im Rahmen des Anlageprozesses nach eigenem Ermessen über die Zusammensetzung des Portfolios des Teilfonds entscheiden und sich je nach seinen Anlageüberzeugungen bei Unternehmen, in Ländern oder, Sektoren engagieren, die nicht dem Vergleichsindex angehören oder sich bei der Duration, der regionalen Verteilung und/​oder der Auswahl von Sektoren oder Emittenten anders positionieren als der Vergleichsindex. Im Allgemeinen sind die Bestandteile des Vergleichsindex jedoch typisch für das Portfolio des Teilfonds. Es kann also wahrscheinlich zu einer bedeutenden Abweichung vom Vergleichsindex kommen.

Auch zur Erreichung seiner außerfinanziellen Ziele [indem er anstrebt] nimmt der Teilfonds Bezug auf den Vergleichsindex. Zur Klarstellung wird darauf hingewiesen, dass der Vergleichsindex des Teilfonds ein breiter Marktindex ohne ausdrückliches Anlage- oder Nachhaltigkeitsziel ist und verwendet wird, um den Erfolg der Anlage- und Nachhaltigkeitsziele des Teilfonds zu messen.

Der Anlageverwalter verwendet einen Ansatz der „Verbesserung außerfinanzieller Indikatoren“ gegenüber dem Anlagebereich. Der auf Ebene des Teilfonds berechnete außerfinanzielle Indikator – Kohlenstoffintensität und Wasserintensität – ist mindestens 30 % besser als der auf Ebene des Vergleichsindex berechnete außerfinanzielle Indikator.

Der Teilfonds verfolgt einen nachhaltigen Anlageansatz. Bei der Auswahl von Wertpapieren berücksichtigt der Anlageverwalter jederzeit verbindlich die Beurteilungen zur Kohlenstoff- und Wasserintensität. Wertpapiere von Emittenten mit einem Ausstoß von mehr als 800 Tonnen CO2 pro Mio. USD an Einnahmen sowie von nicht-ökologischen Stahlunternehmen und Erdölunternehmen in staatlichem Besitz sind vom Anlagebereich des Teilfonds ganz ausgeschlossen. Der Teilfonds strebt den Ausschluss von Wertpapieren mit besonders hohem CO2-Ausstoß an, etwa Versorgungsunternehmen und die Grundstoffindustrie (z. B. Hersteller von Metallen und Proteinen). Der Teilfonds hat die Möglichkeit, in Emittenten zu investieren, die bezüglich des CO2-Ausstoßes einen nachhaltigeren Weg einschlagen, etwa Emittenten aus den Bereichen erneuerbare Energien und Grundstoffindustrie, die sich darauf konzentrieren, bei ihren Verfahren und im Rahmen ihrer Lieferkette weniger CO2 auszustoßen.

Mindestens alle sechs Monaten wird der Geltungsbereich geeigneter Wertpapiere geprüft. In den Transparenzvorschriften des Teilfonds unter https:/​/​www.axa-im.com/​fund-centre wird dies beschrieben.

Zusätzlich finden die Richtlinien für den Ausschluss von Sektoren und für ESG-Standards von AXA IM bei der Auswahl der Wertpapiere durch den Anlageverwalter jederzeit verbindlich Anwendung. Hiervon ausgenommen sind Derivate und zugrunde liegende geeignete OGA. Die Richtlinien werden beschrieben in den Dokumenten, die verfügbar sind unter der Website: https:/​/​www.axa-im.com/​responsible-investing/​sector-investment-guidelines.

Die Deckungsrate des Indikators der Kohlenstoffintensität und der ESG-Analyse innerhalb des Portfolios beträgt mindestens 90 % des Nettovermögens des Teilfonds. Die Deckungsrate des Indikators der Wasserintensität innerhalb des Portfolios beträgt mindestens 70 % des Nettovermögens des Teilfonds. Anleihen und andere Schuldtitel öffentlicher Emittenten sowie zusätzlich gehaltene Barmittel oder bargeldähnliche Mittel sind von dieser Deckungsrate ausgenommen. Ein externer Anbieter stellt die Indikatoren der Kohlenstoff- und Wasserintensität bereit. Unter folgendem Link wird die Methode der ESG-Bewertung beschrieben: https:/​/​www.axa-im.com/​responsible-investing/​framework-and-scoring-methodology.

Die bei diesem Anlageprozess verwendeten ESG-Daten basieren auf den ESG-Methoden, die teilweise auf Daten Dritter beruhen und in einigen Fällen intern entwickelt werden. Sie sind subjektiv und können sich mit der Zeit ändern. Trotz verschiedener Initiativen gibt es keine einheitlichen Definitionen, sodass sich die ESG-Kriterien unterscheiden können. Die verschiedenen Anlagestrategien mit ESG-Kriterien und ESG-Informationen sind daher schwer vergleichbar. Strategien, die ESG-Kriterien und nachhaltige Entwicklungskriterien berücksichtigen, verwenden mitunter scheinbar ähnliche, aber wegen anderer Berechnungsmethoden möglicherweise unterschiedliche ESG-Daten.

Der Teilfonds investiert in Anleihen mit kurzer Laufzeit aus Schwellenländern.

Der Teilfonds investiert vor allem und hauptsächlich in übertragbare Schuldverschreibungen einschließlich Optionsscheine, die von Regierungen, supranationalen Einrichtungen und privaten oder öffentlichen Unternehmen in Schwellenländern in nicht-lokalen Währungen ausgegeben werden. Der Teilfonds kann bis zu 100 % des Nettovermögens in Schuldverschreibungen mit einem niedrigeren Rating als Investment-Grade oder ohne Rating investieren (d. h. weder das Wertpapier selbst noch sein Emittent hat ein Rating).

Der Teilfonds kann bis zu 100 % in Staatsanleihen investieren, beabsichtigt derzeit aber nicht, dass der Teilfonds mehr als 10 % des Nettovermögens in von einem einzelnen Land (einschließlich der Regierung, öffentlichen oder lokalen Behörden dieses Landes) emittierte oder garantierte Wertpapiere investiert, deren Rating niedriger ist als Investment Grade. [Der Teilfonds kann bis zu 15 % seines Nettovermögens in Anleihen in Landeswährung anlegen.]

Durch den Besitz von Anleihen mit einem auf säumig oder notleidend herabgestuften Rating kann der Teilfonds zudem notleidende oder säumige Wertpapiere in Höhe von bis zu 10% halten, wenn diese Anleihen nach Ansicht des Anlageverwalters im Einklang mit dem Anlageziel des Teilfonds stehen. Diese Wertpapiere werden voraussichtlich innerhalb von sechs Monaten verkauft, es sei denn, besondere Ereignisse halten den Anlageverwalter davon ab, sie zu liquidieren.

Der Teilfonds kann bis zu 5 % seines Nettovermögens in bedingte Pflichtwandelanleihen (CoCos) anlegen.

Der Teilfonds kann bis zu einem Drittel des Nettovermögens in Geldmarktinstrumente und bis zu 49 % des Nettovermögens in Erwartung ungünstiger oder unter ungünstigen Marktbedingungen investieren.

Die effektive Laufzeit des Teilfonds beträgt voraussichtlich drei Jahre oder weniger.

Der Teilfonds investiert nicht in Aktien und aktienähnliche Wertpapiere.

Der Teilfonds kann bis zu 10 % des Nettovermögens in OGAW und/​oder OGA investieren.

[Der Teilfonds strebt stets eine bessere Wertentwicklung an als die ESG-Bewertung eines intern vom Anlageverwalter zu ESG-Zwecken definierten, parallelen Vergleichsportfolios zur strategischen Portfoliostrukturierung, das zu 75 % aus dem J. P. Morgan Corporate Emerging Market Bond Index Broad Diversified und zu 25 % aus dem J. P. Morgan Emerging Market Bond Index Global Diversified besteht. Die ESG-Punkte des Teilfonds und die Zusammensetzung dieses Vergleichsportfolios werden anhand eines gewichteten Durchschnitts berechnet. Unter folgendem Link wird die Methode der ESG-Bewertung beschrieben: https:/​/​www.axa-im.com/​responsible-investing/​framework-and-scoring-methodology. Es wird klargestellt, dass die vorstehenden Indizes breite Marktindizes sind. Bei ihrer Zusammensetzung oder Berechnungsmethode werden die vom Teilfonds geförderten ESG-Merkmale nicht unbedingt berücksichtigt. Die Deckungsrate der ESG-Analyse innerhalb des Portfolios beträgt mindestens 75% des Nettovermögens des Teilfonds.]

[Zusätzlich finden die Richtlinien für den Ausschluss von Sektoren und für ESG-Standards von AXA IM bei der Auswahl der Wertpapiere durch den Anlageverwalter jederzeit verbindlich Anwendung. Hiervon ausgenommen sind Derivate und zugrunde liegende geeignete OGA. Die Richtlinien werden beschrieben in den Dokumenten, die verfügbar sind unter der Website: https:/​/​www.axa-im.com/​responsible-investing/​sector-investment-guidelines. Die ESG-Kriterien unterstützen den Anlageverwalter bei der Entscheidungsfindung, sie sind aber kein ausschlaggebender Faktor.]

Der neue Abschnitt „Verwaltungsprozess“ des Teilfonds hat folgenden Wortlaut:

Verwaltungsprozess Der Anlageverwalter wählt Anlagen anhand eines zweistufigen Ansatzes aus:: 1/​ Analyse der Daten zur Kohlenstoff- und Wasserintensität, um zu gewährleisten, dass die auf Ebene des Teilfonds berechneten durchschnittlichen Leistungskennzahlen der Kohlenstoff- und Wasserintensität mindestens 30 % besser sind als die des Anlagebereichs, gefolgt von der Anwendung eines zweiten Ausschlussfilters gemäß der Beschreibung in den Richtlinien für den Ausschluss von Sektoren und für ESG-Standards von AXA IM; 2/​ Beurteilung der Markteinschätzungen: der Wirtschafts, Bewertungs- und Fachanalysen des Marktes basierend auf mehreren Faktoren, darunter eine gesamt- und betriebswirtschaftliche Analyse und eine Kreditanalyse der Emittenten. Zudem steuert der Anlageverwalter die Zinssensitivität, die Positionierung auf der Ertragskurve und die Abhängigkeit gegenüber verschiedenen Regionen.

Wegen der vorstehenden Änderungen muss das Portfolio des Teilfonds teilweise neu gewichtet werden. Dies hätte voraussichtlich Kosten in Höhe von etwa 0,075 % – 0,12 % zur Folge. Die Risiken sowie die Anlagestrategie und die Anlagepolitik werden sich nicht wesentlich ändern.

Aufgrund dieser Ergänzung zur Anwendung der erweiterten ESG-Beurteilung im Rahmen des Anlageprozesses des Teilfonds wird dieser neu eingestuft gemäß Artikel 9 der SFDR statt zuvor gemäß Artikel 8 ESG.

Auch das Profil des Teilfonds hat sich geändert, er kein mittleres Nachhaltigkeitsrisiko mehr, sondern ein geringes Nachhaltigkeitsrisiko.

Diese Änderung tritt am 18. Februar 2022 in Kraft, d. h. einen Monat nach dem Datum dieser Mitteilung.

Anteilseigner, die nicht einverstanden sind mit dieser Änderung, können bis zum 18. Februar 2022 die kostenlose Rücknahme ihrer Anteile beantragen.

XII. Änderung der Anlagestrategie des „Asian High Yield Bonds“ (der „Teilfonds“)

Nach einem Beschluss des Verwaltungsrats zu einer Änderung des Teilfonds wird dieser nicht mehr als Teilfonds gemäß Artikel 6 der SFDR sondern als Teilfonds gemäß Artikel 8 der SFDR eingestuft, um umweltbewusster in hochverzinsliche Anleihen auf dem asiatischen Markt zu investieren und den Wettbewerbsvorteil dieses Teilfonds aus ESG-Perspektive stärker hervorzuheben. Diese Änderung soll möglichen Anforderungen unserer globalen Vertriebspartner zuvorkommen.

Der Prospekt und die Produktinformationsblätter werden entsprechend aktualisiert.

Der neue Unterabschnitt „Anlagestrategie“ im Abschnitt „Anlageziel und Strategie“ des Teilfonds hat folgenden Wortlaut:

Anlagestrategie Der Teilfonds wird aktiv verwaltet, um Chancen im Zusammenhang mit übertragbaren Schuldtiteln zu nutzen, die auf dem asiatischen Anleihemarkt ausgegeben werden. Er investiert hauptsächlich in Wertpapiere, die dem Anlagebereich des Vergleichsindex JP Morgan Asia Credit Non-Investment Grade (der „Vergleichsindex“) angehören. Der Anlageverwalter kann im Rahmen des Anlageprozesses nach eigenem Ermessen über die Zusammensetzung des Portfolios des Teilfonds entscheiden und sich je nach seinen Anlageüberzeugungen bei Unternehmen, in Ländern oder, Sektoren engagieren, die nicht dem Vergleichsindex angehören oder sich bei der Duration, der regionalen Verteilung und/​oder der Auswahl von Sektoren oder Emittenten anders positionieren als der Vergleichsindex. Im Allgemeinen sind die Bestandteile des Vergleichsindex jedoch typisch für das Portfolio des Teilfonds. Es kann also wahrscheinlich zu einer bedeutenden Abweichung vom Vergleichsindex kommen.

Der Teilfonds investiert in Anleihen (hochverzinsliche Anleihen) aus Asien, deren Rating niedriger ist als Investment Grade und die in einer Hartwährung lauten.

Insbesondere investiert der Teilfonds mindestens 70 % des Nettovermögens in übertragbare Schuldtitel mit einem niedrigeren Rating als Investment Grade, die von Regierungen, supranationalen Einrichtungen und privaten oder öffentlichen Unternehmen in Asien ausgegeben werden.

Der Teilfonds kann bis zu 100% seines Nettovermögens in Staatsanleihen investieren, allerdings höchstens 10% in Wertpapiere, die von einem einzigen Land (darunter seine Regierung und öffentlichen oder kommunalen Behörden) ausgegeben oder garantiert werden und deren Rating niedriger ist als Investment Grade.

Durch den Besitz von Anleihen mit einem auf säumig oder notleidend herabgestuften Rating kann der Teilfonds zudem notleidende oder säumige Wertpapiere in Höhe von bis zu 10% halten, wenn diese Anleihen nach Ansicht des Anlageverwalters im Einklang mit dem Anlageziel des Teilfonds stehen. Diese Wertpapiere werden voraussichtlich innerhalb von sechs Monaten verkauft, es sei denn, besondere Ereignisse halten den Anlageverwalter davon ab, sie zu liquidieren.

Die Auswahl der Kreditinstrumente basiert nicht ausschließlich und automatisch auf ihrem Rating, sondern auch auf internen Analysen des Kredit- oder Marktrisikos. Die Entscheidung zum Kauf oder Verkauf von Vermögenswerten basiert auch auf anderen Analysekriterien der Anlageverwaltungsgesellschaft.

Der Teilfonds kann weniger als 30 % des Nettovermögens in übertragbare Schuldtitel mit Investment Grade investieren, zu denen Anleihen zählen können, die in CNY lauten (über die RQFII-Quote oder indirekt über Anlagen in anderen Teilfonds) oder in anderen Lokalwährungen.

Zum genannten Anteil des Nettovermögens kann der Teilfonds auch in Folgendes investieren:

Geldmarktinstrumente: weniger als 30 %

Wandelanleihen: bis zu 10 %

Aktieninstrumente: bis zu 5 %.

Der Teilfonds kann bis zu 5 % seines Nettovermögens in bedingte Pflichtwandelanleihen (CoCos) anlegen.

Der Teilfonds kann bis zu 10 % des Nettovermögens in Anteile von OGAW und/​oder OGA investieren.

Der Teilfonds strebt stets eine bessere ESG-Bewertung an als der Anlagebereich im Sinne des Vergleichsindex, wobei die ESG-Punkte des Teilfonds und des Vergleichsindex anhand eines gewichteten Durchschnitts berechnet werden. Unter folgendem Link wird die Methode der ESG-Bewertung beschrieben: https:/​/​www.axa-im.com/​responsible-investing/​framework-and-scoring-methodology. Es wird klargestellt, dass der Vergleichsindex ein breiter Marktindex ist. Bei seiner Zusammensetzung oder Berechnungsmethode werden die vom Teilfonds geförderten ESG-Merkmale nicht unbedingt berücksichtigt.

Die Deckungsrate der ESG-Analyse innerhalb des Portfolios beträgt mindestens 75% des Nettovermögens des Teilfonds. Hiervon ausgenommen sind Anleihen und andere Schuldtitel, die von öffentlichen Emittenten ausgegeben werden, zusätzlich gehaltene Barmittel und Solidaritätsanlagen.

Zudem wendet der Anlageverwalter bei der Auswahl von Wertpapieren jederzeit verbindlich die Richtlinien für den Ausschluss von Sektoren [Richtlinie]und für ESG-Standards von AXA IM an. Diese werden beschrieben im Dokument auf der Website https:/​/​www.axa-im.com/​responsible-investing/​sector-investment-guidelines. Hiervon ausgenommen sind Derivate und zugrunde liegende geeignete OGA. Die ESG-Kriterien unterstützen den Anlageverwalter bei der Entscheidungsfindung, sie sind aber kein ausschlaggebender Faktor.

Wegen der vorstehenden Änderungen muss das Portfolio des Teilfonds teilweise neu gewichtet werden. Dies hätte voraussichtlich Kosten in Höhe von etwa 0,016 % zur Folge. Die Risiken sowie die Anlagestrategie und die Anlagepolitik werden sich nicht wesentlich ändern.

Aufgrund dieser Ergänzung zur Anwendung der erweiterten ESG-Beurteilung im Rahmen des Anlageprozesses hat der Teilfonds ein ESG-Risiko und wird neu eingestuft gemäß Artikel 8 der SFDR. Auch das Profil des Teilfonds wird aktualisiert, er trägt jetzt kein ein hohes Nachhaltigkeitsrisiko mehr, sondern ein mittleres Nachhaltigkeitsrisiko.

Diese Änderungen treten am 18. Februar 2022 in Kraft, d. h. einen Monat nach dem Datum dieser Mitteilung.

Anteilseigner, die mit diesen Änderungen nicht einverstanden sind, können bis zum 18. Februar 2022 die kostenlose Rücknahme ihrer Anteile beantragen.

XIII. Änderung der Anlagestrategie des „Global Sustainable Aggregate“ (der „Teilfonds“)

Nach einem Beschluss des Verwaltungsrats werden die Angaben zum Teilfonds im Prospekt geändert, um:

(i)

besondere Ausschlüsse hinzuzufügen, indem in der Anlagestrategie des Teilfonds folgender sechster Absatz eingefügt wird:

Der Anlageverwalter wendet auch folgende Ausschlüsse an:

– eine Ausschlussliste basierend auf ethischen Kriterien, die in den Transparenzvorschriften des Teilfonds unter https:/​/​www.axa-im.com/​fund-centre näher beschrieben wird; und

– eine spezielle Verbotsliste für Unternehmen basierend auf der Ausschlussliste von Norges Bank Investment Management (Beobachtung und Ausschluss von Unternehmen (nbim.no)). Bestimmte Anlagen in Unternehmen werden dabei auf Grundlage ihres Verhaltens oder Sektors ausgeschlossen. Der Anlageverwalter aktualisiert diese Liste spätestens alle sechs Monate. Wenn hierdurch Investitionen zurückgenommen werden müssen, bemüht sich der Anlageverwalter darum, diese Wertpapiere innerhalb von einem Monat zu verkaufen.

(ii)

diese besonderen Ausschlüsse beim Verwaltungsprozess zu berücksichtigen;

(iii)

den Namen des Vergleichsindex zu aktualisieren, der für den Ansatz der Auswahl der besten Emittenten verwendet wird ((Bloomberg [Barclays] Global Aggregate OECD Currencies), um die von Bloomberg beschlossene Namensänderung zu berücksichtigen

(iv)

die Höchstgrenze für Anlagen in Wertpapiere mit einem niedrigeren Rating als Investment Grade von 30 % auf unter 20 % zu verringern.

Diese Änderung tritt am 18. Februar 2022 in Kraft, d. h. einen Monat nach dem Datum dieser Mitteilung.

Anteilseigner, die nicht einverstanden sind mit dieser Änderung, können bis zum 18. Februar 2022 die kostenlose Rücknahme ihrer Anteile beantragen.

XIV. Änderung der Anlagestrategie des „Global High Yield Bonds“ (der „Teilfonds“)

Nach einer detaillierten internen Analyse beschloss der Verwaltungsrat, den (i) Vergleichsindex des Teilfonds zu ändern von ICE BofAML Global High Yield Hedged USD zu ICE BofA Developed Markets High Yield Constrained (der bedeutend besser zur Anlagepositionierung der Global High Yield-Strategie von AXA IM passt und (ii) die Angaben zum Teilfonds im Prospekt zu ändern, um ihn nicht mehr als Teilfonds gemäß Artikel 6 der SFDR sondern als Teilfonds gemäß Artikel 8 der SFDR einzustufen und um umweltbewusster in hochverzinsliche Anleihen auf globalen Märkten zu investieren und möglichen Anforderungen unserer globalen Vertriebspartner zuvorzukommen.

Der Prospekt und die Produktinformationsblätter werden entsprechend aktualisiert.

Der neue Unterabschnitt „Anlagestrategie“ im Abschnitt „Anlageziel und Strategie“ des Teilfonds hat folgenden Wortlaut:

Anlagestrategie Der Teilfonds wird aktiv verwaltet, um Chancen auf internationalen Märkten für hochverzinsliche Schuldtitel von Unternehmen zu nutzen, hauptsächlich durch Anlagen in Wertpapiere, die dem Anlagebereich des Vergleichsindex ICE BofA Developed Markets High Yield Constrained [ICE BofAML Global High Yield Hedged USD] (der „Vergleichsindex“) angehören. Der Anlageverwalter kann im Rahmen des Anlageprozesses nach eigenem Ermessen über die Zusammensetzung des Portfolios des Teilfonds entscheiden und sich je nach seinen Anlageüberzeugungen bei Unternehmen, in Ländern oder, Sektoren engagieren, die nicht dem Vergleichsindex angehören oder sich bei der Duration, der regionalen Verteilung und/​oder der Auswahl von Sektoren oder Emittenten anders positionieren als der Vergleichsindex. Im Allgemeinen sind die Bestandteile des Vergleichsindex jedoch typisch für das Portfolio des Teilfonds. Es kann also wahrscheinlich zu einer bedeutenden Abweichung vom Vergleichsindex kommen.

Der Teilfonds investiert in internationale Wertpapiere mit festem und variablem Zinssatz, die hauptsächlich von europäischen oder amerikanischen Unternehmen ausgegeben werden.

Insbesondere investiert der Teilfonds in festverzinsliche Schuldtitel, die hauptsächlich von Unternehmen ausgegeben werden, deren Rating niedriger ist als Investment Grade oder die der Anlageverwalter bei fehlendem Rating als gleichwertig ansieht. Der Teilfonds investiert nicht mehr als 10 % des Nettovermögens in Wertpapiere, die von einem einzigen Land (darunter seine Regierung und öffentlichen oder kommunalen Behörden) ausgegeben oder garantiert werden und deren Rating niedriger ist als Investment Grade.

Durch den Besitz von Anleihen mit einem auf säumig oder notleidend herabgestuften Rating kann der Teilfonds zudem notleidende oder säumige Wertpapiere in Höhe von bis zu 10% halten, wenn diese Anleihen nach Ansicht des Anlageverwalters im Einklang mit dem Anlageziel des Teilfonds stehen. Diese Wertpapiere werden voraussichtlich innerhalb von sechs Monaten verkauft, es sei denn, besondere Ereignisse halten den Anlageverwalter davon ab, sie zu liquidieren.

Die Auswahl der Schuldverschreibungen basiert nicht ausschließlich und automatisch auf ihrem Rating, sondern auch auf internen Analysen des Kredit- oder Marktrisikos. Die Entscheidung zum Kauf oder Verkauf von Wertpapieren basiert auch auf anderen Analysekriterien des Anlageverwalters.

Der Teilfonds kann bis zu 10% seines Nettovermögens in bedingte Pflichtwandelanleihen (CoCos) anlegen.

Der Teilfonds kann sein Nettovermögen je nach Möglichkeit in erheblichem Maße in 144A-Wertpapiere investieren.

Der Teilfonds kann bis zu 5% des Nettovermögens in Anteile von OGAW und/​oder OGA investieren.

Der Teilfonds strebt stets eine bessere ESG-Bewertung an als der Anlagebereich im Sinne des Vergleichsindex, wobei die ESG-Punkte des Teilfonds und des Vergleichsindex anhand eines gewichteten Durchschnitts berechnet werden. Unter folgendem Link wird die Methode der ESG-Bewertung beschrieben: https:/​/​www.axa-im.com/​responsible-investing/​framework-and-scoring-methodology. Es wird klargestellt, dass der Vergleichsindex ein breiter Marktindex ist. Bei seiner Zusammensetzung oder Berechnungsmethode werden die vom Teilfonds geförderten ESG-Merkmale nicht unbedingt berücksichtigt.

Die Deckungsrate der ESG-Analyse innerhalb des Portfolios beträgt mindestens 75% des Nettovermögens des Teilfonds. Hiervon ausgenommen sind Anleihen und andere Schuldtitel, die von öffentlichen Emittenten ausgegeben werden, zusätzlich gehaltene Barmittel und Solidaritätsanlagen.

Zudem wendet der Anlageverwalter bei der Auswahl von Wertpapieren

[Der Teilfonds] jederzeit verbindlich die Richtlinien für den Ausschluss von Sektoren und für ESG-Standards von AXA IM an[Richtlinie]. Diese werden beschrieben im Dokument auf der folgenden Website: https:/​/​www.axa-im.com/​responsible-investing/​sector-investment-guidelines[Website], Hiervon ausgenommen sind Derivate und zugrunde liegende geeignete OGA. Die ESG-Kriterien unterstützen den Anlageverwalter bei der Entscheidungsfindung, sie sind aber kein ausschlaggebender Faktor.

Wegen der vorstehenden Änderungen muss das Portfolio des Teilfonds teilweise neu gewichtet werden. Dies hätte voraussichtlich Kosten in Höhe von etwa 0,01% – 0,02% zur Folge. Die Risiken sowie die Anlagestrategie und die Anlagepolitik werden sich nicht wesentlich ändern.

Aufgrund dieser Ergänzung zur Anwendung der erweiterten ESG-Beurteilung im Rahmen des Anlageprozesses hat der Teilfonds ein ESG-Risiko und wird neu eingestuft gemäß Artikel 8 der SFDR.

Diese Änderungen treten am 18. Februar 2022 in Kraft, d. h. einen Monat nach dem Datum dieser Mitteilung.

Anteilseigner, die mit diesen Änderungen nicht einverstanden sind, können bis zum 18. Februar 2022 die kostenlose Rücknahme ihrer Anteile beantragen.

Darüber hinaus und wie nachstehend weiter beschrieben ändert sich nach der internen Neugliederung der Name des Anlageverwalters des Teilfonds. Er lautet nicht mehr AXA Investment Managers Inc. sondern AXA Investment Managers US Inc.

Diese Änderung tritt am 1. Januar 2022 in Kraft.

XV. Änderung der Prospektinformationen des „US Enhanced High Yield Bonds“ (der „Teilfonds“)

Nach einem Beschluss des Verwaltungsrats zu einer Änderung der Produktinformationen des Teilfonds wird die Bezugnahme auf einen Vergleichsfonds entfernt und der Teilfonds nicht mehr als Teilfonds gemäß Artikel 6 der SFDR sondern als Teilfonds gemäß Artikel 8 der SFDR eingestuft, um umweltbewusster in hochverzinsliche Anleihen auf dem US-Markt zu investieren und möglichen Anforderungen unserer globalen Vertriebspartner zuvorzukommen.

Der Prospekt und die Produktinformationsblätter werden entsprechend aktualisiert.

Der neue Unterabschnitt „Anlagestrategie“ im Abschnitt „Anlageziel und Strategie“ des Teilfonds hat folgenden Wortlaut:

Anlagestrategie Der Teilfonds wird aktiv[ und einige Anteilklassen nehmen Bezug auf den im nachstehenden Abschnitt „Vergleichsindex für die erfolgsabhängige Gebühr“ genannten Vergleichsindex (der „Vergleichsindex“), um auf dieser Grundlage die erfolgsabhängige Gebühr der Anteilklassen mit erfolgsabhängiger Gebühr zu berechnen. Es kann wahrscheinlich zu einer bedeutenden Abweichung vom Vergleichsindex kommen, da der Vergleichsindex insbesondere zur Messung der Wertentwicklung herangezogen wird und die Portfoliostrukturierung und die Zusammensetzung des Portfoliobestands nicht vom Vergleichsindex abhängen.]

und ohne Bezugnahme auf einen Vergleichsindex verwaltet.

Der Teilfonds engagiert sich in Unternehmensanleihen und Schuldtitel mit variablem Zinssatz (hochverzinsliche Anleihen) mit einem niedrigeren Rating als Investment Grade und einer kurzen Laufzeit, die von US-amerikanischen Unternehmen ausgegeben werden.

Insbesondere investiert oder engagiert sich der Teilfonds hauptsächlich über Derivate für Unternehmensanleihen und Schuldtitel mit variablem Zinssatz mit einem niedrigeren Rating als Investment Grade, die vor allem von Unternehmen mit Sitz in den USA ausgegeben werden. Der Teilfonds kann engagiert sich mit bis zu 25 % des Nettovermögens in übertragbaren Schuldtiteln, die von Emittenten mit Sitz außerhalb der OECD ausgegeben werden-

Ein zentraler Bestandteil der Anlagestrategie des Teilfonds ist die Nutzung von Fremdfinanzierung. Der Teilfonds kann Fremdfinanzierung durch Total Return Swaps (TRS) nutzen, die auf einzelne Wertpapiere Bezug nehmen. TRS werden dynamisch verwaltet, um sich bei zugrunde liegenden einzelnen hochverzinslichen Unternehmensanleihen mit kurzer Laufzeit zu engagieren, die vor allem von US-amerikanischen Unternehmen ausgegeben werden. Je nach Marktbedingungen kann die Fremdfinanzierung im Laufe der Zeit variieren. Daher kann keine einheitliche Fremdfinanzierung während des empfohlenen Mindestanlagezeitraums des Teilfonds garantiert werden.

Die erwartete Durchschnittszeit bis zur Fälligkeit oder Rückzahlung der Anlage beträgt höchstens drei Jahre. Bei geänderten Marktbedingungen kann der Anlageverwalter diesen Ansatz allerdings variieren.

Der Teilfonds kann über Derivate zu einem erheblichen Maß in Wertpapiere investieren oder davon abhängen, die von Standard & Poor’s mit CCC oder geringer oder von Moody’s mit einem gleichwertigen Rating bewertet werden. Sollten Wertpapiere kein Rating haben, so müssen sie vom Anlageverwalter als gleichwertig beurteilt werden.

Durch den Besitz von Anleihen mit einem auf säumig oder notleidend herabgestuften Rating kann der Teilfonds zudem notleidende oder säumige Wertpapiere in Höhe von bis zu 10% halten, wenn diese Anleihen nach Ansicht des Anlageverwalters im Einklang mit dem Anlageziel des Teilfonds stehen. Diese Wertpapiere werden voraussichtlich innerhalb von sechs Monaten verkauft, es sei denn, besondere Ereignisse halten den Anlageverwalter davon ab, sie zu liquidieren.

Die Auswahl der Schuldverschreibungen basiert nicht ausschließlich und automatisch auf ihrem Rating, sondern auch auf internen Analysen des Kredit- oder Marktrisikos. Die Entscheidung zum Kauf oder Verkauf von Wertpapieren basiert auch auf anderen Analysekriterien des Anlageverwalters.

In geringerem Maße kann der Teilfonds in Vorzugsanteile von Unternehmen mit Sitz in den oder außerhalb der USA investieren oder davon abhängen.

Der Teilfonds kann bis zu 10% seines Nettovermögens in bedingte Pflichtwandelanleihen (CoCos) anlegen.

Der Teilfonds kann je nach Möglichkeit in erheblichem Maße in 144A-Wertpapiere investieren oder davon abhängen.

Der Teilfonds kann bis zu 10 % des Nettovermögens in OGAW und/​oder OGA investieren.

Der Teilfonds strebt stets eine bessere Wertentwicklung an als die ESG-Bewertung eines intern vom Anlageverwalter zu ESG-Zwecken definierten, parallelen Vergleichsportfolios, das aus dem Index ICE BofA US High Yield besteht. Die ESG-Punkte des Teilfonds und die Zusammensetzung dieses Vergleichsportfolios werden anhand eines gewichteten Durchschnitts berechnet. Unter folgendem Link wird die Methode der ESG-Bewertung beschrieben: https:/​/​www.axa-im.com/​responsible-investing/​framework-and-scoring-methodology. Es wird klargestellt, dass vorstehende Index ein breiter Marktindex ist. Bei seiner Zusammensetzung oder Berechnungsmethode werden die vom Teilfonds geförderten ESG-Merkmale nicht unbedingt berücksichtigt.

Die Deckungsrate der ESG-Analyse innerhalb des Portfolios beträgt mindestens 75% des Nettovermögens des Teilfonds. Hiervon ausgenommen sind Anleihen und andere Schuldtitel, die von öffentlichen Emittenten ausgegeben werden, zusätzlich gehaltene Barmittel und Solidaritätsanlagen.

Zudem wendet der Anlageverwalter bei der Auswahl von Wertpapieren jederzeit verbindlich die Richtlinien für den Ausschluss von Sektoren [Richtlinie]und für ESG-Standards von AXA IM an. Diese werden beschrieben im Dokument unter [der folgenden Website]: https:/​/​www.axa-im.com/​responsible-investing/​sector-investment-guidelines [Website], Hiervon ausgenommen sind Derivate und zugrunde liegende geeignete OGA. Die ESG-Kriterien unterstützen den Anlageverwalter bei der Entscheidungsfindung, sie sind aber kein ausschlaggebender Faktor.

Wegen der vorstehenden Änderungen muss das Portfolio des Teilfonds teilweise neu gewichtet werden. Dies hätte voraussichtlich Kosten in Höhe von etwa 0,01% – 0,02% zur Folge. Die Risiken sowie die Anlagestrategie und die Anlagepolitik werden sich nicht wesentlich ändern.

Aufgrund dieser Ergänzung zur Anwendung der erweiterten ESG-Beurteilung im Rahmen des Anlageprozesses hat der Teilfonds ein ESG-Risiko und wird neu eingestuft gemäß Artikel 8 der SFDR.

Diese Änderungen treten am 18. Februar 2022 in Kraft, d. h. einen Monat nach dem Datum dieser Mitteilung.

Anteilseigner, die mit diesen Änderungen nicht einverstanden sind, können bis zum 18. Februar 2022 die kostenlose Rücknahme ihrer Anteile beantragen.

Die Erwähnung der Nutzung von Total Return Swaps wird nach oben verschoben in den Unterabschnitt „Derivate und Techniken der effizienten Portfolioverwaltung“ und aus dem Absatz zu Techniken der effizienten Portfolioverwaltung entfernt.

Der Unterabschnitt „Vergleichsindex für die erfolgsabhängige Gebühr“ im Abschnitt „Weitere Merkmale“ wird ebenfalls gelöscht und die Anteilklassen, die eine erfolgsabhängige Gebühr anwenden, werden nach ihrer Liquidierung aus der Tabelle der Anteilklassen entfernt.

Diese Änderungen haben keine Folgen für Anteilseigner und gelten ab sofort, d. h. ab dem Datum der Veröffentlichung dieses aktualisierten Prospekts.

Darüber hinaus und wie nachstehend weiter beschrieben ändert sich nach der internen Neugliederung der Name des Anlageverwalters des Teilfonds. Er lautet nicht mehr AXA Investment Managers Inc. sondern AXA Investment Managers US Inc.

Diese Änderung tritt am 1. Januar 2022 in Kraft.

XVI. Änderung der Anlagestrategie des „US High Yield Bonds“ (der „Teilfonds“)

Nach einem Beschluss des Verwaltungsrats zu einer Änderung des Teilfonds und einer stärkeren Ausrichtung an einem ESG-Ansatz wird er nicht mehr als Teilfonds gemäß Artikel 6 der SFDR sondern als Teilfonds gemäß Artikel 8 der SFDR eingestuft, um umweltbewusster in hochverzinsliche Anleihen auf dem US-Markt zu investieren und möglichen Anforderungen unserer globalen Vertriebspartner zuvorzukommen.

Der Prospekt und die Produktinformationsblätter werden entsprechend aktualisiert.

Der neue Unterabschnitt „Anlagestrategie“ im Abschnitt „Anlageziel und Strategie“ des Teilfonds hat folgenden Wortlaut:

Anlagestrategie Der Teilfonds wird aktiv verwaltet, um Chancen auf dem US-amerikanischen Markt für hochverzinsliche Schuldtitel zu nutzen, hauptsächlich durch Anlagen in Wertpapiere, die dem Anlagebereich des Vergleichsindex ICE BofA[ML] US High Yield Master II (der „Vergleichsindex“) angehören. Der Anlageverwalter kann im Rahmen des Anlageprozesses nach eigenem Ermessen über die Zusammensetzung des Portfolios des Teilfonds entscheiden und sich je nach seinen Anlageüberzeugungen bei Unternehmen, in Ländern oder, Sektoren engagieren, die nicht dem Vergleichsindex angehören oder sich bei der Duration, der regionalen Verteilung und/​oder der Auswahl von Sektoren oder Emittenten anders positionieren als der Vergleichsindex. Im Allgemeinen sind die Bestandteile des Vergleichsindex jedoch typisch für das Portfolio des Teilfonds. Es kann also wahrscheinlich zu einer bedeutenden Abweichung vom Vergleichsindex kommen.

Der Teilfonds investiert in Unternehmensanleihen (hochverzinsliche Anleihen) mit einem niedrigeren Rating als Investment Grade, die von US-amerikanischen Unternehmen ausgegeben werden.

Insbesondere investiert der Teilfonds jederzeit mindestens zwei Drittel des Nettovermögens in festverzinsliche, übertragbare Schuldtitel mit einem niedrigeren Rating als Investment Grade, die von privaten oder öffentlichen Unternehmen mit Sitz in den USA ausgegeben werden. Sollten Wertpapiere kein Rating haben, so müssen sie vom Anlageverwalter als gleichwertig beurteilt werden.

Der Teilfonds kann bis zu einem Drittel des Nettovermögens in Staatsanleihen investieren, allerdings höchstens 10 % in Wertpapiere, die von einem einzigen Land (darunter seine Regierung und öffentlichen oder kommunalen Behörden) ausgegeben oder garantiert werden, deren Rating niedriger ist als Investment Grade oder die kein Rating haben.

Durch den Besitz von Anleihen mit einem auf säumig oder notleidend herabgestuften Rating kann der Teilfonds zudem notleidende oder säumige Wertpapiere in Höhe von bis zu 10% halten, wenn diese Anleihen nach Ansicht des Anlageverwalters im Einklang mit dem Anlageziel des Teilfonds stehen. Diese Wertpapiere werden voraussichtlich innerhalb von sechs Monaten verkauft, es sei denn, besondere Ereignisse halten den Anlageverwalter davon ab, sie zu liquidieren.

Die Auswahl der Schuldverschreibungen basiert nicht ausschließlich und automatisch auf ihrem Rating, sondern auch auf internen Analysen des Kredit- oder Marktrisikos. Die Entscheidung zum Kauf oder Verkauf von Wertpapieren basiert auch auf anderen Analysekriterien des Anlageverwalters.

Bis zu einem Drittel des Nettovermögens kann der Teilfonds in Wertpapiere investieren, die ihren Sitz in Kanada haben oder dort notiert sind.

Bis zum genannten Anteil des Nettovermögens kann der Teilfonds auch in Folgendes investieren:

Geldmarktinstrumente: ein Drittel

Wandelbare Wertpapiere: [ein Viertel]bis zu 20 %

Aktien: ein Zehntel

Der Teilfonds kann bis zu 10% seines Nettovermögens in bedingte Pflichtwandelanleihen (CoCos) anlegen.

Der Teilfonds kann sein Nettovermögen je nach Möglichkeit in erheblichem Maße in 144A-Wertpapiere investieren.

Der Teilfonds kann bis zu 10 % des Nettovermögens in OGAW und/​oder OGA investieren.

Der Teilfonds strebt stets eine bessere ESG-Bewertung an als der Anlagebereich im Sinne des Vergleichsindex, wobei die ESG-Punkte des Teilfonds und des Vergleichsindex anhand eines gewichteten Durchschnitts berechnet werden. Unter folgendem Link wird die Methode der ESG-Bewertung beschrieben: https:/​/​www.axa-im.com/​responsible-investing/​framework-and-scoring-methodology. Es wird klargestellt, dass der Vergleichsindex ein breiter Marktindex ist. Bei seiner Zusammensetzung oder Berechnungsmethode werden die vom Teilfonds geförderten ESG-Merkmale nicht unbedingt berücksichtigt.

Die Deckungsrate der ESG-Analyse innerhalb des Portfolios beträgt mindestens 75% des Nettovermögens des Teilfonds. Hiervon ausgenommen sind Anleihen und andere Schuldtitel, die von öffentlichen Emittenten ausgegeben werden, zusätzlich gehaltene Barmittel und Solidaritätsanlagen.

Zudem wendet der Anlageverwalter bei der Auswahl von Wertpapieren

[Der Teilfonds] jederzeit verbindlich die Richtlinien für den Ausschluss von Sektoren und für ESG-Standards von AXA IM an[Richtlinie]. Diese werden beschrieben im Dokument auf der folgenden Website: https:/​/​www.axa-im.com/​responsible-investing/​sector-investment-guidelines [Website]. Hiervon ausgenommen sind Derivate und zugrunde liegende geeignete OGA.Die ESG-Kriterien unterstützen den Anlageverwalter bei der Entscheidungsfindung, sie sind aber kein ausschlaggebender Faktor.

Wegen der vorstehenden Änderungen muss das Portfolio des Teilfonds teilweise neu gewichtet werden. Dies hätte voraussichtlich Kosten in Höhe von etwa 0,01% – 0,02% zur Folge. Die Risiken sowie die Anlagestrategie und die Anlagepolitik werden sich nicht wesentlich ändern.

Aufgrund dieser Ergänzung zur Anwendung der erweiterten ESG-Beurteilung im Rahmen des Anlageprozesses hat der Teilfonds ein ESG-Risiko und wird neu eingestuft gemäß Artikel 8 der SFDR.

Diese Änderungen treten am 18. Februar 2022 in Kraft, d. h. einen Monat nach dem Datum dieser Mitteilung.

Anteilseigner, die mit diesen Änderungen nicht einverstanden sind, können bis zum 18. Februar 2022 die kostenlose Rücknahme ihrer Anteile beantragen.

Darüber hinaus und wie nachstehend weiter beschrieben ändert sich nach der internen Neugliederung der Name des Anlageverwalters des Teilfonds. Er lautet nicht mehr AXA Investment Managers Inc. sondern AXA Investment Managers US Inc.

Diese Änderung tritt am 1. Januar 2022 in Kraft.

XVII. Änderung der Anlagestrategie des „US Short Duration High Yield Bonds“ (der „Teilfonds“)

Nach einem Beschluss des Verwaltungsrats zu einer Änderung des Teilfonds wird er nicht mehr als Teilfonds gemäß Artikel 6 der SFDR sondern als Teilfonds gemäß Artikel 8 der SFDR eingestuft, um umweltbewusster in hochverzinsliche Anleihen auf dem US-Markt zu investieren und möglichen Anforderungen unserer globalen Vertriebspartner zuvorzukommen.

Der Prospekt und die Produktinformationsblätter werden entsprechend aktualisiert.

Der neue Unterabschnitt „Anlagestrategie“ im Abschnitt „Anlageziel und Strategie“ des Teilfonds hat folgenden Wortlaut:

Anlagestrategie Der Teilfonds wird aktiv und ohne Bezugnahme auf einen Vergleichsindex verwaltet. Der Teilfonds investiert in Unternehmensanleihen (hochverzinsliche Anleihen) mit kurzer Laufzeit und einem niedrigeren Rating als Investment Grade, die von US-amerikanischen Unternehmen ausgegeben werden.

Insbesondere investiert der Teilfonds hauptsächlich in festverzinsliche Schuldtitel mit einem niedrigeren Rating als Investment Grade, die vor allem von Unternehmen mit Sitz in den USA ausgegeben werden.

Die erwartete Durchschnittszeit der Anlagen des Teilfonds bis zur Fälligkeit oder Rückzahlung beträgt höchstens drei Jahre. Bei geänderten Marktbedingungen kann der Anlageverwalter diesen Ansatz allerdings variieren.

Der Teilfonds kann zu einem erheblichen Maß in Wertpapiere investieren, die von Standard & Poor’s mit CCC oder geringer oder von Moody’s mit einem gleichwertigen Rating bewertet werden. Sollten Wertpapiere kein Rating haben, so müssen sie vom Anlageverwalter als gleichwertig beurteilt werden.

Durch den Besitz von Anleihen mit einem auf säumig oder notleidend herabgestuften Rating kann der Teilfonds zudem notleidende oder säumige Wertpapiere in Höhe von bis zu 10% halten, wenn diese Anleihen nach Ansicht des Anlageverwalters im Einklang mit dem Anlageziel des Teilfonds stehen. Diese Wertpapiere werden voraussichtlich innerhalb von sechs Monaten verkauft, es sei denn, besondere Ereignisse halten den Anlageverwalter davon ab, sie zu liquidieren.

In geringerem Maße kann der Teilfonds in Vorzugsanteile und Anleihen öffentlicher oder privater Emittenten mit Sitz außerhalb der USA investieren.

Der Teilfonds kann bis zu 10% seines Nettovermögens in bedingte Pflichtwandelanleihen (CoCos) anlegen.

Der Teilfonds kann sein Nettovermögen je nach Möglichkeit in erheblichem Maße in 144A-Wertpapiere investieren.

Der Teilfonds kann bis zu 10 % des Nettovermögens in OGAW und/​oder OGA investieren.

Der Teilfonds strebt stets eine bessere Wertentwicklung an als die ESG-Bewertung eines intern vom Anlageverwalter zu ESG-Zwecken definierten, parallelen Vergleichsportfolios, das aus dem Index ICE BofA US High Yield besteht. Die ESG-Punkte des Teilfonds und die Zusammensetzung dieses Vergleichsportfolios werden anhand eines gewichteten Durchschnitts berechnet. Unter folgendem Link wird die Methode der ESG-Bewertung beschrieben: https:/​/​www.axa-im.com/​responsible-investing/​framework-and-scoring-methodology. Es wird klargestellt, dass vorstehende Index ein breiter Marktindex ist. Bei seiner Zusammensetzung oder Berechnungsmethode werden die vom Teilfonds geförderten ESG-Merkmale nicht unbedingt berücksichtigt.

Die Deckungsrate der ESG-Analyse innerhalb des Portfolios beträgt mindestens 75% des Nettovermögens des Teilfonds. Hiervon ausgenommen sind Anleihen und andere Schuldtitel, die von öffentlichen Emittenten ausgegeben werden, zusätzlich gehaltene Barmittel und Solidaritätsanlagen.

Zudem wendet der Anlageverwalter bei der Auswahl von Wertpapieren

[Der Teilfonds] jederzeit verbindlich die Richtlinien für den Ausschluss von Sektoren und für ESG-Standards von AXA IM an[Richtlinie]. Diese werden beschrieben im Dokument auf der Website https:/​/​www.axa-im.com/​responsible-investing/​sector-investment-guidelines. Hiervon ausgenommen sind Derivate und zugrunde liegende geeignete OGA. Die ESG-Kriterien unterstützen den Anlageverwalter bei der Entscheidungsfindung, sie sind aber kein ausschlaggebender Faktor.

Wegen der vorstehenden Änderungen muss das Portfolio des Teilfonds teilweise neu gewichtet werden. Dies hätte voraussichtlich Kosten in Höhe von etwa 0,01% – 0,02% zur Folge. Die Risiken sowie die Anlagestrategie und die Anlagepolitik werden sich nicht wesentlich ändern.

Aufgrund dieser Ergänzung zur Anwendung der erweiterten ESG-Beurteilung im Rahmen des Anlageprozesses hat der Teilfonds ein ESG-Risiko und wird neu eingestuft gemäß Artikel 8 der SFDR.

Diese Änderungen treten am 18. Februar 2022 in Kraft, d. h. einen Monat nach dem Datum dieser Mitteilung.

Anteilseigner, die mit diesen Änderungen nicht einverstanden sind, können bis zum 18. Februar 2022 die kostenlose Rücknahme ihrer Anteile beantragen.

Darüber hinaus und wie nachstehend weiter beschrieben ändert sich nach der internen Neugliederung der Name des Anlageverwalters des Teilfonds. Er lautet nicht mehr AXA Investment Managers Inc. sondern AXA Investment Managers US Inc.

Diese Änderung tritt am 1. Januar 2022 in Kraft.

XVIII. Änderung der Anlagestrategie des „Global Strategic Bonds“ (der „Teilfonds“)

Nach einem Beschluss des Verwaltungsrats werden die Prospektinformationen des Teilfonds geändert, um weitere Angaben hinzuzufügen, die angeglichen sind an die Informationen, die in den von den Behörden in Hongkong geforderten rechtlichen Unterlagen für Hongkong enthalten sind.

Der neue Unterabschnitt „Anlagestrategie“ im Abschnitt „Anlageziel und Strategie“ des Teilfonds hat folgenden Wortlaut:

Anlagestrategie Der Teilfonds wird aktiv und ohne Bezugnahme auf einen Vergleichsindex verwaltet.

Der Teilfonds investiert in Anleihen jeglicher Art, Kreditqualität und Währung weltweiter Emittenten, darunter aus Schwellenländern, sowie in Geldmarktinstrumente.

Insbesondere investiert der Teilfonds hauptsächlich in übertragbare Schuldtitel mit variablem und festem Zinssatz mit Investment Grade, darunter inflationsgebundene Anleihen und Schuldtitel, die von Regierungen, öffentlichen Institutionen und Unternehmen ausgegeben werden. In diese Wertpapiere investiert der Teilfonds unter normalen Bedingungen voraussichtlich mindestens zwei Drittel seines Nettovermögens. Der Teilfonds kann bis zu 100 % des Nettovermögens in Schuldtitel mit einem niedrigeren Rating als Investment-Grade investieren oder in Schuldtitel, die der Anlageverwalter bei fehlendem Rating (d. h. das Wertpapier selbst und sein Emittent haben kein Rating) als gleichwertig ansieht. Der Teilfonds kann bis zu 25 % des Nettovermögens in Wertpapiere investieren, die von einem einzelnen staatlichen Emittenten mit einem niedrigeren Rating als Investment Grade ausgegeben oder garantiert werden.

Zudem kann der Teilfonds bis zu 25 % des Nettovermögens in nachrangige Schuldtitel investieren, die von Banken, Versicherungsgesellschaften und anderen Unternehmen außerhalb des Finanzsektors ausgegeben werden. (…)

Der neue Abschnitt „Verwaltungsprozess“ des Teilfonds hat folgenden Wortlaut:

Verwaltungsprozess Der Anlageverwalter wählt Anlagen anhand mehrerer Faktoren aus, darunter gesamtwirtschaftliche Analyse, Kernstrategien [beste Ideen] der AXA Fixed Income-Kompetenz und Kreditanalyse der Emittenten. Zudem steuert der Anlageverwalter die Zinssensitivität und die Abhängigkeit gegenüber verschiedenen Regionen und Instrumenten.

Darüber hinaus und wie nachstehend weiter beschrieben ändert sich nach der internen Neugliederung der Name des Unteranlageverwalters für US-amerikanische Schuldtitel. Er lautet nicht mehr AXA Investment Managers Inc. sondern AXA Investment Managers US Inc.

Diese Änderung tritt am 18. Februar 2022 in Kraft, d. h. einen Monat nach dem Datum dieser Mitteilung.

Anteilseigner, die nicht einverstanden sind mit dieser Änderung, können bis zum 18. Februar 2022 die kostenlose Rücknahme ihrer Anteile beantragen.

XIX. Änderung der Anlagestrategie des „Chorus Equity Market Neutral“ (der „Teilfonds“)

Nach einem Beschluss des Verwaltungsrats werden die Prospektinformationen des Teilfonds folgendermaßen geändert:

Erhöhung des Engagements in Schwellenländern und daher folgende Änderung des vierten Absatzes seiner Anlagestrategie:

Der Teilfonds bietet kurzfristiges Anlageengagement gegenüber Aktien und aktienähnlichen Instrumenten von auf weltweiten Märkten ansässsigen [entwickelten] Unternehmen[.] (darunter bis zu 15 % Schwellenmärkte). Mindestens [60]40 % des nominalen Bruttobetrags der Aktien und aktienähnlichen Instrumente beziehen sich voraussichtlich auf Emittenten, die in den USA und Kanada eingetragen oder notiert sind.

Aufgrund dieser Ergänzung zur Anwendung eines erweiterten Engagements auf Schwellenmärkten im Rahmen des Anlageprozesses trägt der Teilfonds ein Schwellenmarktrisiko.

Der Prozentanteil der Total Return Swaps erhöht sich von maximal 600% auf 800%.

Das voraussichtliche Fremdfinanzierungsniveau ändert sich ebenfalls in folgender Weise:
(…)
Voraussichtliches Fremdfinanzierungsniveau des Aktienengagements: Zwischen 2 und [6]8.
Voraussichtliches Fremdfinanzierungsniveau insgesamt: Zwischen 3 und [8]10.

Grund hierfür ist die Verbesserung der Anlage- und Risikomodelle des Teilfonds im Laufe der Jahre. Die Risiken je Fremdfinanzierungseinheit konnten so verringert werden. Der Teilfonds befindet sich daher in der Nähe seines maximalen Fremdfinanzierungsniveaus für Aktien, konnte die Risiken und die Volatilität in der Zwischenzeit jedoch verringern. Die Anlageverwalter möchten das Fremdfinanzierungsniveau nun erhöhen, um die tatsächlich erzielte Volatilität leicht zu erhöhen und zugleich in der Nähe des durchschnittlichen Zielwerts zu bleiben.

Schließlich wird der Unterabschnitt „Geschäftstag des Teilfonds“ folgendermaßen geändert:

Geschäftstag des Teilfonds Zeichnungs-, Umwandlungs- oder Rücknahmeaufträge für Anteile des Teilfonds werden an jedem Tag bearbeitet, [(i)] der für Banken und die entsprechende Börse in Luxemburg, Japan und den USA ein ganzer Geschäftstag ist [und (ii) der an einem Börsenmarkt eines bedeutenden Teils der Anlagen des Teilfonds kein Feiertag ist. Dies wird nach Maßgabe des Anlageverwalters bestimmt].

In Bezug auf die bei der Registerstelle der Gesellschaft eingehenden und von dieser akzeptierten Aufträge sollte zudem beachtet werden, dass die Teilfonds zwei gleichzeitig bestehende Prozesse für den Handelspreis anwenden:

Forward Pricing: bei diesem Grundsatz werden Aufträge, die vor Fristablauf eingehen, am Bewertungstag bearbeitet; und

Forward-Forward Pricing: bei diesem Grundsatz werden Aufträge, die vor Fristablauf eingehen, am folgenden Bewertungstag bearbeitet.

Vor diesem Hintergrund hat die Verwaltungsgesellschaft eine Analyse durchgeführt. Die erfolgte Prüfung ergab, dass für den Teilfonds nicht mehr der Grundsatz des Forward Pricing sondern der Grundsatz des Forward-Forward Pricing gelten sollte, der in geeigneter Weise gesteuert wird.

Daher ändert der Verwaltungsrat die Auftragsbearbeitung dahingehend, dass sie nicht mehr nach dem Grundsatz des Forward Pricing sondern nach dem Grundsatz des Forward-Forward Pricing erfolgt.

Die Produktinformationsblätter werden entsprechend geändert.

Diese Änderung tritt am 18. Februar 2022 in Kraft, d. h. einen Monat nach dem Datum dieser Mitteilung.

Anteilseigner, die nicht einverstanden sind mit dieser Änderung, können bis zum 18. Februar 2022 die kostenlose Rücknahme ihrer Anteile beantragen.

XX. Änderung des Anlageziels des Teilfonds „AWF – ACT US Corporate Bonds Low Carbon“ (der „Teilfonds“)

Nach einem Beschluss des Verwaltungsrats wird das Anlageziel des Teilfonds folgendermaßen geändert (und gegebenenfalls werden die entsprechenden Zahlen der restlichen Informationen zum Teilfonds aktualisiert): „Angestrebt werden Einkünfte und das Wachstum Ihrer Anlage in USD durch ein aktiv verwaltetes Anleiheportfolio, dessen CO2-Bilanz, gemessen als Kohlenstoffintensität, mindestens [2]30 % geringer ist als die des Index Bloomberg [Barclays] US Corporate Investment Grade (der „Vergleichsindex“). Ein zweites „außerfinanzielles Ziel“ ist die Wasserintensität des Portfolios. Sie soll ebenfalls [2]30 % geringer sein als beim Vergleichsindex.“

Die Produktinformationsblätter werden entsprechend geändert.

Diese Änderung tritt am 18. Februar 2022 in Kraft, d. h. einen Monat nach dem Datum dieser Mitteilung.

Anteilseigner, die nicht einverstanden sind mit dieser Änderung, können bis zum 18. Februar 2022 die kostenlose Rücknahme ihrer Anteile beantragen.

XXI. Änderung des Anlageziels des Teilfonds „AWF – ACT US High Yield Bonds Low Carbon“ (der „Teilfonds“)

Nach einem Beschluss des Verwaltungsrats wird das Anlageziel folgendermaßen geändert (und gegebenenfalls werden die entsprechenden Zahlen der restlichen Informationen zum Teilfonds aktualisiert): „Angestrebt werden hohe Einkünfte in USD durch ein aktiv verwaltetes Anleihenportfolio, dessen CO2-Bilanz, gemessen als Kohlenstoffintensität, mindestens [2]30 % geringer ist als die des ICE BofA US High Yield Index (der „Vergleichsindex“). Ein zweites „außerfinanzielles Ziel“ ist die Wasserintensität des Portfolios. Sie soll ebenfalls [2]30 % geringer sein als beim Vergleichsindex.“

Die Produktinformationsblätter werden entsprechend geändert.

Diese Änderung tritt am 18. Februar 2022 in Kraft, d. h. einen Monat nach dem Datum dieser Mitteilung.

Anteilseigner, die nicht einverstanden sind mit dieser Änderung, können bis zum 18. Februar 2022 die kostenlose Rücknahme ihrer Anteile beantragen.

XXII. Änderung der Anlagestrategie des Teilfonds „AWF – Global Emerging Market Bonds“ (der „Teilfonds“)

Nach einem Beschluss des Verwaltungsrats wird die Möglichkeit einer Investition oder eines Engagements des Teilfonds in Wertpapiere hinzugefügt, die über Bond Connect auf dem CIBM gehandelt werden (bis zu 10 % seines Nettovermögens) sowie ein Risikofaktor in der diesbezüglichen Beschreibung des Teilfonds.

Diese Änderung tritt am 18. Februar 2022 in Kraft, d. h. einen Monat nach dem Datum dieser Mitteilung.

Anteilseigner, die nicht einverstanden sind mit dieser Änderung, können bis zum 18. Februar 2022 die kostenlose Rücknahme ihrer Anteile beantragen.

XXIII. Neueinstufung des „AWF – Framlington Italy“ und des „AWF – Framlington Switzerland“ (die „Teilfonds“)

Nach einem Beschluss des Verwaltungsrats werden die vorstehend genannten Teilfonds geändert, um die Anwendung der Richtlinien für ESG-Standards im Rahmen des Anlageprozesses der Teilfonds zu ergänzen. Die Teilfonds haben somit ein ESG-Risiko und werden neu eingestuft gemäß Artikel 8 der SFDR.

Diese Änderung tritt am 18. Februar 2022 in Kraft, d. h. einen Monat nach dem Datum dieser Mitteilung.

Anteilseigner, die nicht einverstanden sind mit dieser Änderung, können bis zum 18. Februar 2022 die kostenlose Rücknahme ihrer Anteile beantragen.

XXIV. Änderung der Anlagestrategie des „AWF – Global Optimal Income“ (der „Teilfonds“)

Nach einem Beschluss des Verwaltungsrats wird die Zinssensitivität bei der Verwaltung des Teilfonds geändert. Sie liegt nicht mehr „zwischen minus 2 und 8“ sondern „zwischen minus 4 und 8“.

Weiterhin wird auch der Anhang des Teilfonds leicht abgeändert. Eine der Erwähnungen, dass sich der Teilfonds bei Geldmarktinstrumenten engagieren kann, wird entfernt, um eine Wiederholung zu vermeiden.

Diese Änderung tritt am 18. Februar 2022 in Kraft, d. h. einen Monat nach dem Datum dieser Mitteilung.

Anteilseigner, die nicht einverstanden sind mit dieser Änderung, können bis zum 18. Februar 2022 die kostenlose Rücknahme ihrer Anteile beantragen.

XXV. Änderung der Anlagestrategie und Einfügung eines neuen Vergleichsindex für die erfolgsabhängige Gebühr der Anteilklassen in USD des Teilfonds „AWF – Optimal Income“ (der „Teilfonds“).

Nach einem Beschluss des Verwaltungsrats wird die Zinssensitivität bei der Verwaltung des Teilfonds geändert. Sie liegt nicht mehr „zwischen minus 2 und 8“ sondern „zwischen minus 4 und 8“.

Diese Änderung tritt am 18. Februar 2022 in Kraft, d. h. einen Monat nach dem Datum dieser Mitteilung.

Anteilseigner, die nicht einverstanden sind mit dieser Änderung, können bis zum 18. Februar 2022 die kostenlose Rücknahme ihrer Anteile beantragen.

Nach einem weiteren Beschluss des Verwaltungsrats wird ein neuer Vergleichsindex für die Berechnung der erfolgsabhängigen Gebühr der Anteilklassen in USD hinzugefügt. Dies soll sicherstellen, dass der für die erfolgsabhängige Gebühr herangezogene Vergleichsindex stets im besten Interesse der Anteilseigner ist. Zu diesem Zweck muss für den Vergleichsindex zur Berechnung der erfolgsabhängigen Gebühr der kurzfristige EUR-Zinssatz ersetzt werden durch den entsprechenden kurzfristigen Zinssatz für die Währung der Anteilklasse außerhalb der EU (d. h. bei in USD abgesicherten Anteilklassen die Fed Fund Rate).

Die entsprechenden Absätze mit den Informationen zum Teilfonds werden daher folgendermaßen geändert:

„Vergleichsindex für die erfolgsabhängige Gebühr €STR + 8,5 Bp auf EUR lautend, bei Anteilklassen in EUR[; €STR + 208,5 Bp cap auf EUR lautend, bei nicht auf EUR lautenden Anteilklassen umgewandelt in die Währung der Anteilklasse] und US Federal Funds (Effective) – Middle Rate Capi +200Bp für Anteilklassen in USD.

Die erfolgsabhängige Gebühr gilt nur bei einer besseren Wertentwicklung als der Vergleichsindex gemäß der absoluten Höchststandsformel.“

Diese Änderung tritt am 1. Januar 2022 in Kraft.

XXVI. Änderung der Anlagestrategie des AWF – Euro Strategic Bonds

Nach einem Beschluss des Verwaltungsrats wird die Höchstgrenze für kündbare Anleihen von 30 % auf 100 % geändert, um flexibler zu sein. Der Prospekt und die Produktinformationsblätter werden entsprechend geändert.

Diese Änderung wirkt sich nicht auf das Risikoprofil oder den SRRI aus.

Diese Änderung tritt am 18. Februar 2022 in Kraft, d. h. einen Monat nach dem Datum dieser Mitteilung.

Anteilseigner, die nicht einverstanden sind mit dieser Änderung, können bis zum 18. Februar 2022 die kostenlose Rücknahme ihrer Anteile beantragen.

XXVII. Erfolgsabhängige Gebühr des AWF – Chorus Multi Strategy

Im Hinblick auf den vorstehenden Punkt I. und die ESMA-Leitlinien zu erfolgsabhängigen Gebühren bei OGAW und bestimmten Arten von AIFs beschloss der Verwaltungsrat eine Aktualisierung der Mindestverzinsung (Hurdle Rate) in den USD-Anteilklassen des AWF – Chorus Multi Strategy von der US-amerikanischen Federal Funds Rate minus 1 % thesaurierend auf die US-amerikanische Federal Funds Rate thesaurierend.

Für die auf das Jahr umgerechnete Wertentwicklung der Anlageklasse wird die maximale erfolgsabhängige Gebühr von 0 % bis 10 % aufgrund dessen aktualisiert auf 15 % bis 18 %. Auf die anderen Anteilklassen und die anderen Prozentzahlen wirkt sich dies nicht aus.

Diese Änderung tritt am 18. Februar 2022 in Kraft, d. h. einen Monat nach dem Datum dieser Mitteilung.

Anteilseigner, die in die betroffenen Anteilklassen investiert haben, können bis zum 18. Februar 2022 die kostenlose Rücknahme ihrer Anteile beantragen.

XXVIII. Gesamtanlagegrenze bestimmter Instrumente

Nachdem bestimmte Vertriebspartner darum gebeten haben, den Gesamtanteil bestimmter Instrumente wie forderungsbesicherte Wertpapiere (asset backed securities, ABS), Pflichtwandelanleihen (CoCos) und Wandelanleihen zu begrenzen, beabsichtigt der Verwaltungsrat, die Prospektinformationen der betroffenen Teilfonds folgendermaßen zu ändern:

AWF – Global Flexible Property: Ergänzung der Möglichkeit einer Investition des Teilfonds in ABS-Vermögenswerte in Höhe von bis zu 10 % seines Nettovermögens;

AWF – Euro Credit Plus: Absenkung der Höchstgrenze für Investitionen des Teilfonds in wandelbare Wertpapiere von einem Viertel auf ein Zehntel seines Nettovermögens;

AWF – Euro Credit Total Return: Absenkung der Höchstgrenze für Investitionen des Teilfonds in forderungsbesicherte Wertpapiere von 10 % auf 5 % seines Nettovermögens;

AWF – ACT Global Green Bonds: Absenkung der Höchstgrenze für Investitionen des Teilfonds in forderungsbesicherte Wertpapiere von weniger als 20 % auf weniger als 10 % und in wandelbare Wertpapiere von einem Viertel auf ein Zehntel seines Nettovermögens;

AWF – US Credit Short Duration IG: Absenkung der Höchstgrenze für Investitionen des Teilfonds in hypotheken- und forderungsbesicherte Wertpapiere mit Investment Grade und in übertragbare Schuldtitel, die von Regierungen oder öffentlichen Institutionen ausgegeben werden, und in nicht in USD lautende Anleihen von 20 % auf 15 % seines Nettovermögens;

AWF – US Dynamic High Yield Bonds: Absenkung der Höchstgrenze für Investitionen des Teilfonds in wandelbare Wertpapiere von einem Viertel auf weniger als 20 % seines Nettovermögens; und

AWF –ACT US High Yield Bonds Low Carbon: Absenkung der Höchstgrenze für Investitionen des Teilfonds in wandelbare Wertpapiere von einem Viertel auf weniger als 20 % seines Nettovermögens.

Die jeweiligen Produktinformationsblätter werden entsprechend geändert.

Diese Änderung tritt am 18. Februar 2022 in Kraft, d. h. einen Monat nach dem Datum dieser Mitteilung.

Anteilseigner, die nicht einverstanden sind mit dieser Änderung, können bis zum 18. Februar 2022 die kostenlose Rücknahme ihrer Anteile beantragen.

XXIX. Aktualisierung der Geschäftstage

Nach einem Beschluss des Verwaltungsrats werden die Anhänge der nachstehend aufgeführten Teilfonds folgendermaßen geändert, um die Liste Geschäftstage zu aktualisieren:

AWF – Framlington Italy: Ergänzung einer Ausnahme (d. h. 31. Dezember) bezüglich der Geschäftstage des Teilfonds, an denen Zeichnungs-, Umwandlungs- oder Rücknahmeaufträge des Teilfonds bearbeitet werden, da der 31. Dezember in Italien ein Werktag ist;

AWF – Framlington Talents Global: Es wird ergänzt, dass wegen des Engagements des Teilfonds in den USA nicht nur ein ganzer Geschäftstag für Banken in Luxemburg sondern auch ein ganzer Geschäftstag für Banken in den USA ein Geschäftstag des Teilfonds ist;

Diese Änderungen treten am 1. Januar 2022 in Kraft.

XXX. Umbenennung von Vergleichsindizes

Die Benchmarkverwalter BofA und Bloomberg haben beschlossen, ihre jeweiligen Vergleichsindizes umzubenennen und „BofAML“ durch „BofA“ zu ersetzen sowie die Erwähnung von „Barclays“ zu streichen.

Daher trifft der Verwaltungsrat den BESCHLUSS, die Beschreibungen folgender Teilfonds zu aktualisieren, um diese Namensänderung der verwendeten Indizes zu berücksichtigen:

AWF – Euro Credit Short Duration;

AWF – Euro Sustainable Credit;

AWF – Euro Inflation Plus;

AWF – European High Yield Bonds;

AWF – Global Inflation Bonds;

AWF – Global Inflation Short Duration Bonds;

AWF – Global Income Generation;

AWF – US Dynamic High Yield Bonds;

AWF – Defensive Optimal Income;

AWF – Global Optimal Income;

AWF – US High Yield Bonds; und

AWF – Optimal Income.

Diese Änderungen treten sofort in Kraft, d. h. am Datum der Veröffentlichung des aktualisierten Prospekts.

XXXI. Kosten im Zusammenhang mit der Nutzung von Finanzindizes

Nach einem Beschluss des Verwaltungsrats soll berücksichtigt werden, dass die jeweiligen Anlageverwalter des Teilfonds die Kosten im Zusammenhang mit der Nutzung von Finanzindizes übernehmen.

Nach einem weiteren Beschluss des Verwaltungsrats wird im Abschnitt „Hinweise zu den Kosten des Teilfonds“ der neue Unterabschnitt „Kosten im Zusammenhang mit der Nutzung von Finanzindizes“ hinzugefügt. Dieser hat folgenden Wortlaut:

Kosten im Zusammenhang mit der Nutzung von Finanzindizes

Die jeweiligen Anlageverwalter übernehmen die Kosten im Zusammenhang mit der Nutzung von Finanzindizes, einschließlich der auf Ebene des Index entstandenen Gebühren.

Diese Änderungen treten sofort in Kraft, d. h. am Datum der Veröffentlichung des aktualisierten Prospekts.

XXXII. Nutzung von Derivaten zu Absicherungszwecken

Nach einem Beschluss des Verwaltungsrats werden die Angaben im Prospekt zu den nachstehend aufgeführten Teilfonds angeglichen und es wird klargestellt, dass sie zu Absicherungszwecken Derivate verwenden können:

Folgende Teilfonds sind hiervon betroffen:

AWF – Euro Credit Total Return

AWF – Euro Government Bonds

AWF – Euro Inflation Bonds

AWF – US High Yield Bonds

AWF – Global Optimal Income

AWF – Optimal Income

Diese Änderungen treten sofort in Kraft, d. h. am Datum der Veröffentlichung des aktualisierten Prospekts.

XXXIII. Einführung verschiedener neuer Anteilklassen

Nach einem Beschluss des Verwaltungsrats werden zwei neue Anteilklassen eingeführt und der Prospekt wird geändert (Tabelle der Anteilklassen im allgemeinen Teil und gegebenenfalls die entsprechenden Details zu den Teilfonds). Dabei werden ihre Merkmale folgendermaßen beschrieben:

1.

BL-Anteile werden vor allem eingeführt, um dem Geschäftspotenzial in Taiwan für derartige Anteilklassen gerecht zu werden. Bei BL-Anteilen fällt eine bedingt aufgeschobene Verkaufsgebühr an.

Nach einem Beschluss des Verwaltungsrats wird daher auch im Abschnitt „Zeichnungen, Umwandlungen, Rücknahmen und Übertragung von Anteilen“ der neue Unterabschnitt „Bedingt aufgeschobene Verkaufsgebühr“ hinzugefügt. Dieser hat folgenden Wortlaut:

Bedingt aufgeschobene Verkaufsgebühr (Contingent Deferred Sales Charges, CDSC)

Bei BL-Anteilen, die innerhalb eines bestimmten Zeitraums nach dem Kauf zurückgenommen werden, wird eine aufgeschobene Verkaufsgebühr erhoben. Der Prozentsatz für BL-Anteile wird je nach Dauer der Anlage folgendermaßen berechnet: 3 % bei einer Rücknahme innerhalb des ersten Jahres nach dem Kauf, 2 % bei einer Rücknahme innerhalb des zweiten Jahres und 1 % bei einer Rücknahme innerhalb des dritten Jahres, ohne zeitanteiliger Berücksichtigung des Jahres. Nach Ablauf des dritten Jahres der Anlage fällt keine CDSC an.

Anteilseigner sollten beachten, dass für die Bestimmung der Anzahl der Jahre des Besitzes von BL-Anteilen Folgendes gilt:

(a) Der Tag ein Jahr nach dem Datum der Zeichnung wird herangezogen.

(b) Die am längsten gehaltenen BL-Anteile werden zuerst zurückgenommen.

(c) BL-Anteile, die ein Anteilseigner bei einer Umwandlung von BL-Anteilen eines anderen Teilfonds erhält, haben die Haltezeiten der umgewandelten BL-Anteile.

(d) Wenn ein Anteilseigner zu unterschiedlichen Zeitpunkten gezeichnete BL-Anteile in BL-Anteile eines anderen Teilfonds umwandelt, wandeln die Register- und Transferstelle die am längsten gehaltenen BL-Anteile um.

Anteile, die durch die Reinvestition von Dividenden oder Ausschüttungen erworben wurden, haben dieselben Merkmale wie die zum Erhalt dieser Dividenden oder Ausschüttungen berechtigten Anteile. Anteile, die durch die Reinvestition von Dividenden oder Ausschüttungen erworben wurden, sind von der aufgeschobenen Verkaufsgebühr befreit.

Der Betrag der aufgeschobenen Verkaufsgebühr basiert auf dem Kaufpreis der zurückgenommenen Anteile und wird folgendermaßen berechnet: CDSC = Zurückgenommene Anteile * Zeichnungspreis * Zahlbarer Prozentanteil je nach Dauer der Anlage.

Bei einer Fusion oder wesentlichen Änderung, die eine einmonatige Kündigungsfrist erfordert, während der Anteilseigner eine kostenlose Rücknahme ihrer Anteile beantragen können, wird die CDSC nur dann angewendet, wenn sich Anleger für eine Rücknahme entscheiden, obwohl ihnen die Möglichkeit eines Verbleibs im bestehenden Teilfonds oder eines Wechsels in einen anderen Teilfonds mit ähnlichen Merkmalen angeboten wurde. Bei einer Liquidierung der betroffenen Teilfonds und einem Verbleib der Anleger bis zum Liquidierungsdatum wird keine CDSC angewendet (bei einer Rücknahme vor dem Liquidierungsdatum wird die CDSC angewendet).

Zur Bestimmung einer etwaigen aufgeschobenen Verkaufsgebühr bei einer Rücknahme nimmt der Teilfonds zuerst Anteile zurück, bei denen keine aufgeschobene Verkaufsgebühr anfällt und dann Anteile, die während des Zeitraums der aufgeschobenen Verkaufsgebühr am längsten gehalten wurden. Die Verwaltungsgesellschaft, die zum Erhalt einer aufgeschobenen Verkaufsgebühr berechtigt ist, behält diese ein.

Weiterhin hat der Verwaltungsrat Folgendes beschlossen:

Ergänzung der Details der BL-Anteilklasse in der Tabelle im allgemeinen Teil des Prospekts mit einem Überblick über die Merkmale der Anteilklassen und insbesondere die „Anmerkungen“. Dabei wird auf Folgendes hingewiesen:

„Die Umwandlung in eine BL-Anteilklasse eines anderen Teilfonds muss von der SICAV genehmigt werden. Anteile der „BL“-Anteilklassen werden nach drei Jahren automatisch und kostenlos umgewandelt in Anteile einer „A“-Anteilklasse desselben Teilfonds mit gleichwertigen Thesaurierungs-/​Ausschüttungs- und Absicherungsmerkmalen.“

Änderung des Abschnitts „Umwandlung von Anteilen“, wobei festgelegt wird, dass BL-Anteile nur in BL-Anteile eines anderen Teilfonds umgewandelt werden können.

2.

N-Anteile, Anteilklasse mit geringer Einstiegsgebühr und höherer Vertriebsgebühr, die eingerichtet wurde, um ein neues Segment für inländische Vertriebspartner für Lateinamerika sowie für unabhängige Makler und Händler aus dem US-Ausland einzuführen.

Diese Änderungen treten sofort in Kraft, d. h. am Datum der Veröffentlichung des aktualisierten Prospekts.

XXXIV. Umbenennung von Teilfonds

Nach einem Beschluss des Verwaltungsrats werden die nachstehend aufgeführten Teilfonds folgendermaßen umbenannt:

„AWF – ACT Framlington Clean Economy“ in „AWF – ACT Clean Economy“;

„AWF – ACT Framlington Social Progress“ in „AWF – ACT Social Progress“;

„AWF – ACT Framlington Human Capital“ in „AWF – ACT Human Capital“; und

„AWF – ACT Global Green Bonds“ in „AWF – ACT Green Bonds“.

Diese Änderungen treten am 10 Januar 2022 in Kraft.

XXXV. Aktualisierung des Profils des Nachhaltigkeitsrisikos

Nach einem Beschluss des Verwaltungsrats wird das Risikoprofil der nachstehend aufgeführten Teilfonds nach der jüngst erfolgten (und regelmäßig durchgeführten) Risikobeurteilung aktualisiert. Sie haben jetzt nicht mehr ein „mittleres“ sondern ein „geringes“ Nachhaltigkeitsrisiko.

AWF – Framlington Europe Real Estate Securities;

AWF – Euro Credit Short Duration;

AWF – Euro Short Duration Bonds;

AWF – Euro Strategic Bonds;

AWF – Euro Bonds;

AWF – Euro Credit Total Return

AWF – Framlington Robotech;

AWF – Global Credit Bonds (Umbenennung in „Global Sustainable Credit Bonds“); und

AWF – Emerging Markets Short Duration Bonds (Umbenennung in „ACT Emerging Markets Short Duration Bonds Low Carbon“).

Diese Änderungen treten sofort in Kraft, d. h. am Datum der Veröffentlichung des aktualisierten Prospekts.

XXXVI. Gebühren der RedEx-Anteilklassen

Nach einem Beschluss des Verwaltungsrats wird der Abschnitt „Anlagen in den Teilfonds“ im allgemeinen Teil des Prospekts aktualisiert, um zu berücksichtigen, dass der Verwaltungsrat eine RedEx-Anteilklasse eines Teilfonds schließen kann, wenn der Wert dieser RedEx-Anteilklasse unter 5 Millionen EUR oder den Gegenwert in einer anderen Währung sinkt (statt 2 Millionen bei RedEx-Anteilklassen des AXA World Funds – Global Inflation Bonds und 1 Million bei RedEx-Anteilklassen anderer relevanter Teilfonds).

Diese Änderung tritt am 18. Februar 2022 in Kraft, d. h. einen Monat nach dem Datum dieser Mitteilung.

Anteilseigner, die nicht einverstanden sind mit dieser Änderung, können bis zum 18. Februar 2022 die kostenlose Rücknahme ihrer Anteile beantragen.

XXXVII. Bedingungen des Ansatzes der ESG-Auswahl

Dem Verwaltungsrat ist aufgefallen, dass in den Bedingungen im Prospekt und in den Produktinformationsblättern bestimmter Teilfonds die Berücksichtigung der Ansätze der ESG-Auswahl basierend auf der Verringerung eines zuvor festgelegten Anlagebereichs nicht immer richtig wiedergegeben wurden. Das gilt insbesondere für den gegenwärtig verwendeten Begriff der „besten Emittenten“. Stattdessen sollte man eher von den „besten Emittenten des Anlagebereichs“ sprechen.

Nach einem Beschluss des Verwaltungsrats wird an den maßgeblichen Stellen der Beschreibung des Teilfonds die Erwähnung des Ansatzes der „besten Emittenten“ durch den Ansatz der „besten Emittenten des Anlagebereichs“ ersetzt. Dies soll genauer zum Ausdruck bringen, welche Auswahlmethode der Teilfonds verwendet. Die eigentliche operative Verwaltung der betroffenen Teilfonds ändert sich hierdurch nicht. Dies betrifft folgende Teilfonds:

AWF – ACT Framlington Clean Economy (Umbenennung in „AWF – ACT Clean Economy“);

AWF – Framlington Sustainable Eurozone;

AWF – Framlington Sustainable Europe;

AWF – Framlington Euro Selection;

AWF – Framlington Europe Small Cap;

AWF – Framlington Evolving Trends;

AWF – Framlington Next Generation;

AWF – ACT Framlington Human Capital (Umbenennung in „AWF – ACT Human Capital“);

AWF – ACT Framlington Social Progress (Umbenennung in „AWF – ACT Social Progress“); und

AWF – ACT Multi Asset Optimal Impact;

Weiterhin hat der Verwaltungsrat beschlossen, im Abschnitt „Begriffe mit besonderer Bedeutung“ folgende Begriffe zu definieren:

Beste Emittenten; und

Beste Emittenten des Anlagebereichs.

Diese Änderungen treten sofort in Kraft, d. h. am Datum der Veröffentlichung des aktualisierten Prospekts.

XXXVIII. Neugliederung der Anlageverwalter und Unteranlageverwalter

Wegen einer internen Neugliederung wird AXA Rosenberg Investment Management LLC mit AXA Investment Managers Inc. fusioniert. AXA Investment Managers Inc wird dabei umbenannt in AXA Investment Managers US Inc.

Bei der Neugliederung handelt es im Wesentlichen um eine interne Umstrukturierung der Aktivitäten, die sich nicht auf Anleger oder die vom entsprechenden Anlageverwalter bereitgestellten Dienstleistungen auswirkt. Diese Neugliederung tritt voraussichtlich am 1. Januar 2022 in Kraft.

Infolgedessen hat der Verwaltungsrat beschlossen, den Namen des (Unter-)Anlageverwalters AXA Investment Managers Inc. (USA) umzubenennen in AXA Investment Managers US Inc. (USA).

Hiervon sind folgende Teilfonds betroffen:

AWF – ACT Factors – Climate Equity Fund;

AWF – Global Sustainable Aggregate;

AWF – Global Short Duration Bonds;

AWF – ACT US Corporate Bonds Low Carbon;

AWF – US Credit Short Duration IG;

AWF – US Dynamic High Yield Bonds;

AWF – ACT US High Yield Bonds Low Carbon;

AWF – Global Credit Bonds (Umbenennung in AWF – Global Sustainable Credit Bonds ab dem 18. Februar 2022);

AWF – Global High Yield Bonds;

AWF – US Enhanced High Yield Bonds;

AWF – US High Yield Bonds;

AWF – US Short Duration High Yield Bonds;

AWF – Global Strategic Bonds;

Neben der Neugliederung in den USA wurde unabhängig davon beschlossen, die Anlageplattformen Rosenberg und Framlington zu einer einzigen Plattform zu kombinieren, die „AXA IM Equity“ heißt. Im Rahmen dieses neuen Aufbaus wird unser quantitativer Anlageansatz für Aktien umbenannt in „AXA IM Equity QI“ (quantitative Investitionen). Dies dient der einfacheren Unterscheidung zum nicht-quantitativen Anlageansatz für Aktien AXA IM Framlington. Die Zusammenführung unserer Aktienteams unter einem Dach bietet Vorteile für die Bereitstellung von Ressourcen, an der Anlagephilosophie unserer QI-Teams für Aktien und deren Unabhängigkeit ändert sich jedoch nichts.

Aufgrund dessen übernimmt AXA Investment Managers UK Ltd in London ab 1. Januar 2022 alle Aktivitäten der Portfolioverwaltung, die gegenwärtig in den USA oder Singapur durchgeführt werden. Die interne Neugliederung wirkt sich vermutlich nicht auf Anleger oder bereitgestellte Dienstleistungen aus, da der Anlageverwalter im Wesentlichen dieselben Dienstleistungen anbietet wie zurzeit die jeweiligen Unteranlageverwalter.

Daher werden die nachstehenden Übertragungsvereinbarungen für die Unteranlageverwaltung von AXA Investment Managers UK Ltd. beendet und der Prospekt wird entsprechend aktualisiert.

AWF – Global Factors – Sustainable Equity;

AWF – Global Income Generation;

AWF – ACT Factors Climate Equity Fund.

Diese Änderungen treten am 1. Januar 2022 in Kraft.

XXXIX. Verschiedenes

Nach einem Beschluss der Verwaltungsratsmitglieder werden schließlich einige wenige Änderungen, Modifizierungen, Klarstellungen, Korrekturen, Anpassungen und/​oder Aktualisierungen vorgenommen, einschließlich der Aktualisierung der Referenz und der Anpassung der definierten Begriffe, darunter Folgendes:

Nach einer Änderung der Anforderungen im Zusammenhang mit dem Erhalt des ISR-Labels (keine Bezugnahme mehr auf „halböffentliche Emittenten“) wird die Erwähnung von „halböffentliche Emittenten“ in den Details der entsprechenden Teilfonds entfernt.

Im Rahmen der Erwähnung der ESG-Bewertungsmethode von AXA IM wird das Word „eigene“ gestrichen.

Der Einheitlichkeit halber wird die Bezugnahme auf die Website von AXA IM für weitere Informationen zur Richtlinie für den Ausschluss von Sektoren gegebenenfalls folgendermaßen geändert: „Der Teilfonds wendet jederzeit verbindlich die Richtlinien für den Ausschluss von Sektoren von AXA IM an. Diese werden beschrieben im Dokument auf der folgenden Website: https:/​/​www.axa-im.com/​responsible-investing/​sector-investment-guidelines [Website]. Hiervon ausgenommen sind Derivate und zugrunde liegende geeignete OGA.“

Das Wort „Indexe“ wird durch „Indizes“ Ersetzt.

In der Tabelle der Anteilklassen im allgemeinen des Teil des Prospekts wird die Spalte „Anmerkungen“ zur Klasse „G“ folgendermaßen geändert:

Am Tag, an dem in allen Währungen der Anteilklasse G auf Ebene des Teilfonds der Grenzbetrag von 100 Millionen EUR oder ein gleichwertiger Betrag erreicht oder übertroffen wird, wird die Anteilklasse für Zeichnungen geschlossen. Die SICAV behält sich außerdem das Recht vor, Zeichnungen zu schließen, bevor in allen Währungen der Anteilklasse G auf Ebene des Teilfonds der Grenzbetrag von 100 Millionen* erreicht wird.

* Bei den nachstehenden Teilfonds gilt für den Grenzbetrag in allen Währungen der Anteilklasse G folgende Ausnahmeregelung:

(i) AXA World Funds – US Enhanced High Yield Bonds und AXA World Funds ACT Factors – Climate Equity Fund: 150 Millionen;

(ii) [AXA World Funds ACT Factors – Climate Equity Fund: 150 Millionen;]

[(iii)] AXA World Funds – ACT US High Yield Bonds Low Carbon, AXA World Funds – Framlington Evolving Trends, AXA World Funds – ACT US Corporate Bonds Low Carbon, AXA World Funds – ACT European High Yield Bonds Low Carbon, AXA World Funds – ACT Global High Yield Bonds Low Carbon, AXA World Funds – ACT US Short Duration High Yield Bonds Low Carbon, AXA World Funds – ACT Social Bonds, AXA World Funds – ACT Dynamic Green Bonds; AXA World Funds – Euro Inflation Plus und AXA World Funds – Dynamic Optimal Income: 300 Millionen.[;]

[(iv) AXA World Funds – ACT US Corporate Bonds Low Carbon: 300 Million.] Berücksichtigung des neuen Datums der Dienstleistungsvereinbarung der Verwaltungsgesellschaft. Dieses wurde aktualisiert auf den 26. Juli 2021.

Streichung von SPDB Global Funds aus der Liste der anderen von der Verwaltungsgesellschaft verwalteten Fonds im Anschluss an dessen Liquidierung.

Der Abschnitt mit den Definitionen wird aktualisiert, um (i) den Begriff „Nachhaltige Anleihen“ entsprechend der Bezeichnung in den Vorschriften zu ändern in „Nachhaltigkeitsanleihen“ (zur Klarstellung wird angemerkt, dass sich die Definition nicht ändert) und (ii) eine Definition von „Kündbare Anleihen“ einzufügen;

Der Abschnitt Risikobeschreibung wird aktualisiert, um (i) das Risiko nachrangiger Schuldtitel, das Wiederanlagerisiko und das Verlängerungsrisiko leicht abzuändern und unbefristete Anleihen zu berücksichtigen und (ii) eine Definition des „Konzentrationsrisikos eines geringen CO2-Ausstoßes“ einzufügen.

Im Abschnitt zu den Allgemeinen Anlageregeln für OGAW wird klargestellt, dass „Teilfonds im Rahmen des Gesetzes von 2010 in andere OGA investieren können (einschließlich Immobilieninvestmentgesellschaften, Rohstofffonds, börsengehandelte Fonds, Hedgefonds), sofern es sich dabei um geeignete Wertpapiere im Einklang mit den geltenden Gesetzen und Vorschriften in Luxemburg handelt. Insbesondere müssen diese OGA gemäß Artikel 2 (2) und Artikel 41 (1) e) des Gesetzes von 2010 reguliert sein und diese einhalten“;

Im Anschluss an die Vereinfachung der Tabelle „Mindestzeichnung und Mindestbeteiligung – Beträge“ im Abschnitt „Mindestzeichnungen und Mindestbeteiligungen“ innerhalb des Unterabschnitts „Anteilklassen“ im Abschnitt „Anlagen in den Teilfonds“ des allgemeinen Teils des überarbeiteten Prospekts im Juli 2021 (Entfernung der Spalte „Art der Anteilklasse“) wird die Tabelle der Anteilklassen durch Angabe der Mindestbeträge vereinfacht und geändert (Streichung der Unterscheidung zwischen ausschüttenden und thesaurierenden Anteilklassen).

Das Namens- und Adressverzeichnis der SICAV und der Verwaltungsgesellschaft wurde aktualisiert. Dies erfolgte vor allem, um zu berücksichtigen, dass (i) Emmanuel de Taffanel de la Jonquière als Direktor und Vorsitzender der SICAV ausgeschieden ist bzw. dass (ii) Godefroy Joly-Lyautey de Colombe als Direktor der Verwaltungsgesellschaft durch Laurent Caillot als Direktor und Vorsitzender der Verwaltungsgesellschaft ersetzt wurde..

Diese Änderungen treten sofort in Kraft, d. h. am Datum der Veröffentlichung des aktualisierten Prospekts.

* *

Der Prospekt, der die in diesem Schreiben erwähnten Änderungen berücksichtigt, wird am eingetragenen Geschäftssitz der Sicav erhältlich sein.

Für Anleger in Deutschland sind der Prospekt, die wesentlichen Anlegerinformationen, die Satzung, der Jahres- und Halbjahresbericht sowie die oben aufgeführten Dokumente auf Wunsch am Sitz der deutschen Informationsstelle AXA Investment Managers Deutschland GmbH, Thurn-und-Taxis-Platz 6, 60313 Frankfurt am Main kostenlos und in Papierform erhältlich.

Für Anleger in Österreich sind der Prospekt, die wesentlichen Anlegerinformationen, die Satzung, der Jahres- und Halbjahresbericht sowie die oben aufgeführten Dokumente bei der österreichischen Zahl- und Informationsstelle UniCredit Bank Austria AG, Rothschildplatz 1, 1020 Wien während der normalen Geschäftszeiten kostenlos in Papierform erhältlich.

Für Anleger im Fürstentum Liechtenstein sind der Prospekt, die wesentlichen Anlegerinformationen, die Satzung, der Jahres- und Halbjahresbericht sowie die oben aufgeführten Dokumente bei der Zahlstelle in Liechtenstein, LGT Bank AG, Herrengasse 12, FL-9490 Vaduz, kostenlos und auf Wunsch in Papierform erhältlich.

Mit freundlichen Grüßen

 

 

 

Der Verwaltungsrat
AXA World Funds

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