Man kann erneut nur den Kopf schütteln über die Dinge, die man da aus dem Vertrieb genannter Produkte hört, und mit Verlaub, das ist an Unverschämtheit und Dreistigkeit nicht mehr zu überbieten.
Jene Vertriebspartner, die ihren Kunden in den letzten Wochen „falsche Ratschläge gegeben haben“, wissen natürlich ganz klar, dass die Luft für sie jetzt arg dünn wird.
Mit der Stundungsvereinbarung, die diese Kunden/Anleger unterschrieben haben, könnte die Anspruchssicherung im Insolvenzverfahren dann eben möglicherweise schwer werden. Ja der Vertrieb, der den Anlegern dazu geraten hat, der dürfte dann möglicherweise wohl in der Haftung dazu stehen.
Lassen Sie bitte die Finger von jeder anwaltschaftlichen Empfehlung dieser Berater, die derzeit wohl eine Kieler Kanzlei empfehlen. Finger weg von dieser Empfehlung, denn hier hat man möglicherweise einen Deal dahingehend gemacht, dass dieser Anwalt dann eben den Vermittler nicht verklagt.
Wollen Sie wirklich auf das ihnen zustehende Geld verzichten? Diese Frage müssen Sie sich stellen, wenn eine anwaltschaftliche Empfehlung in Richtung einer Kieler Kanzlei kommt.
Grundsätzlich können sie jeden Rechtsanwalt nehmen, der sich im Bereich Bank- und Kapitalmarktrecht auskennt. Hier können Sie sich auch bei ihrer örtlichen Rechtsanwaltskammer nach einem Rechtsanwalt in Ihrer Nähe erkundigen.
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