Startseite Vorsicht Anlegerschutz Achtung: TH Mining und das LG Köln unsere Berichterstattung war und ist von der Substanz her korrekt
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Achtung: TH Mining und das LG Köln unsere Berichterstattung war und ist von der Substanz her korrekt

succo (CC0), Pixabay
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Natürlich war unsere Berichterstattung in Sachen TH Mining AG von der Substanz her völlig korrekt und wurde vom Gericht auch nicht in Frage gestellt. Lediglich die Art und Weise, wie wir zu und über eine bestimmte Person des Unternehmens berichtet hatten, fand nicht die Zustimmung des Landgerichts Köln. Damit können wir leben, denn in der Sache selbst hat sich nichts verändert, das sei auch deutlich gesagt.

Wir haben in den letzten Tagen viele Fragen von Anlegern beantwortet und dem einen oder anderen auch, wie rechtlich zulässig, Auszüge aus dem Urteil zur Verfügung gestellt. Das hat viele unserer Kritiker letztlich auch überzeugt.

Trotzdem sei klar angemerkt: In der Vergangenheit hatten wir null Anlass, uns über das Unternehmen und seine Geschäfte Gedanken zu machen, weder im Positiven noch im Negativen. Die nun entstandene Diskussion könnte temporär sein, das hoffen wir zumindest, auch im Sinne und Interesse der Anleger.

Egon Kuonen, den wir im engen Umfeld der TH Mining AG sehen, hat die Diskussion auch auf seinem Telegram-Account angefacht.

In den nächsten Tagen und Wochen werden wir uns weiter mit den Unternehmen rund um TH Mining AG beschäftigen. Viele dieser Unternehmen haben aus unserer Sicht nur einen Zweck: Sie wollen, dass Anleger dort investieren.

Diese Investments sind jedoch mit einem Totalverlustrisiko verbunden, dessen sollte sich jeder Anleger vor einem Investment bewusst sein. Wir haben auch Reaktionen erhalten, die kein gutes Bild vom Verhalten der TH Mining AG gegenüber Anlegern zeichnen. Auch darüber werden wir in einem weiteren Artikel berichten, ebenso wie über einen sichtlich verärgerten Vertriebspartner des Unternehmens.

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