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Achtung, wenn Sie auf Reisen gehen wollen!

kpuljek (CC0), Pixabay
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COVID-19-Reisewarnung des Auswärtigen Amtes

Stand: 28.07.2020

Die Ausbreitung von COVID-19 führt weiterhin in vielen Ländern zu teilweise drastischen Einschränkungen im internationalen Luft- und Reiseverkehr, Einreisebeschränkungen, Quarantänemaßnahmen und Beeinträchtigungen des öffentlichen Lebens wie z.B. Ausgangssperren.
Änderungen der Einreise- und Quarantänevorschriften erfolgen teilweise ohne jede Vorankündigung und mit sofortiger Wirkung. Einige Länder verlangen ein negatives PCR-Testresultat für die Einreise.
Zahlreiche Reisende waren in mehreren Ländern betroffen und an der Weiter- oder Rückreise gehindert, einige sitzen noch immer in entfernteren Ländern und Regionen fest.
Im Infektionsfall im Ausland müssen Quarantänevorgaben des Reiselandes Folge geleistet werden, eine Rückholung kann nicht erfolgen.

Vor nicht notwendigen, touristischen Reisen ins Ausland, außer
– in die Mitgliedstaaten der Europäischen Union
(Belgien, Bulgarien, Dänemark, Estland, Finnland, Frankreich, Irland, Italien, Luxemburg*, Niederlande, Griechenland, Kroatien, Lettland, Litauen, Malta, Österreich, Polen, Portugal, Rumänien, Schweden, Slowakei, Slowenien, Spanien, Tschechien, Ungarn, Republik Zypern),
– in Schengen-assoziierte Staaten (Island, Liechtenstein, Norwegen, Schweiz),
– in das Vereinigte Königreich von Großbritannien und Nordirland, nach Andorra, Monaco, San Marino und in den Vatikanstaat,
wird derzeit gewarnt. Dies gilt vorerst bis einschließlich 31. August 2020.

Eine vorzeitige Aufhebung der Reisewarnung wird im länderspezifischen Einzelfall gesondert bekannt gegeben.
(*Überschreitet ein Land die Neuinfiziertenzahl im Verhältnis zur Bevölkerung von 50 Fällen pro 100.000 Einwohner kumulativ in den letzten sieben Tagen, können Reisewarnungen wieder ausgesprochen werden. Dies gilt aktuell für Luxemburg.)
Aktuelle Neuinfiziertenzahlen bietet das European Centre for Disease Prevention and Control (ECDC), Informationen zu Quarantäne-Bestimmungen, Restaurantregeln und weitere COVID-19-Vorschriften bietet die EU-Kommission auf Re-open EU.

Von der Teilnahme an Kreuzfahrten wird aufgrund der besonderen Risiken dringend abgeraten. Hiervon ausgenommen sind Flusskreuzfahrten innerhalb der EU bzw. Schengen mit spezifischen Hygienekonzepten. Ebenfalls hiervon ausgenommen sind Kreuzfahrten auf Schiffen mit spezifischen Hygienekonzepten, deren Reise in einem Hafen in Deutschland beginnt und ohne ein Anlegen in einem ausländischen Hafen wieder in einem Hafen in Deutschland endet.

Die pandemiebedingt vorübergehend wiedereingeführten Binnengrenzkontrollen an den deutschen Grenzen wurden beendet.

Seit 17. März 2020 gelten EU-weit einheitliche Einreisebeschränkungen für nicht notwendige Reisen aus Drittstaaten. Diese Beschränkungen gelten insbesondere auch für Einreisen nach Deutschland.
Angesichts der teilweisen Verbesserung der weltweiten epidemiologischen Lage hat der Rat der Europäischen Union am 30. Juni 2020 auf Grundlage eines Entwurfs der Kommission eine Empfehlung zu Lockerungen der Einreisebeschränkungen beschlossen. Deutschland setzt diese Empfehlung um. Einzelheiten hierzu bietet das Bundesinnenministerium.

Bund und Länder haben sich auf die Grundzüge einheitlicher Quarantänebestimmungen für Ein- und Rückreisende verständigt. Zur konkreten Umsetzung der Maßnahmen sind die Bundesländer zuständig. Das Robert-Koch-Institut (RKI) weist hierzu internationale Risikogebiete aus, so dass für Reisende, die sich innerhalb der letzten 14 Tage vor Einreise in einem dieser Gebiete aufgehalten haben, eine Pflicht zur Absonderung bestehen kann.
Einreisende können ausgenommen werden, sofern sie einen höchstens 48 Stunden vor Einreise durchgeführten molekularbiologischen Test (PCR-Test) ausgestellt in einem qualitätsgesicherten (akkreditierten) Labor aus der Länderliste nachweisen können, dass sie nicht mit SARS-CoV2 infiziert sind.

– Seien Sie bei allen Reisen in das Ausland weiterhin besonders vorsichtig.

– Lassen Sie sich medizinisch beraten und verschieben Sie ggf. Reisepläne noch, wenn Sie zu einer Risikogruppe gehören.

– Bereiten Sie sich auf alle Auslandsreisen sorgfältig vor und beachten Sie unsere Reise- und Sicherheitshinweise.

– Erkundigen Sie sich über COVID-19-Maßnahmen sowohl für Ihr Transportmittel als auch an Ihrem Reiseziel z.B. über die Seite Re-open EU der EU-Kommission.

– Informieren Sie sich unbedingt vor Reiseantritt bei der Vertretung Ihres Reiseziels nach den aktuellsten Einreisebestimmungen.

– Kümmern Sie sich ggf. rechtzeitig um einen PCR-Test, sofern Ihr Zielland ein solches fordert. Frankfurt Airport bietet an zwei Standorten Testcenter von CENTOGENE für (kostenpflichtige) Schnelltests mittels Rachenabstrich an.

– Buchen Sie möglichst umbuchbare Flüge und stornierbare Unterkünfte für den Fall einer erneuten Verschlechterung der pandemischen Lage vor Ort.

– Befolgen Sie Hygienemaßnahmen wie Abstand halten und tragen Sie Gesichtsmasken, insbesondere in Verkehrsmitteln, an Flughäfen, Bahnhöfen und Häfen.

– Halten Sie sich über die epidemiologische Entwicklung in Ihrem Reiseland informiert, z.B. über das European Centre for Disease Prevention and Control (ECDC).

– Nutzen Sie die Corona-Warn-App sowie ggf. an Ihrem Reiseziel zur Verfügung gestellte Apps.

– Bereiten Sie sich auf möglicherweise zusätzliche Kosten bei einem verlängerten Aufenthalt vor und lassen Sie ggf. Ihren Kreditrahmen erhöhen.

– Befolgen Sie die Anordnungen lokaler Gesundheitsbehörden, auch bei angeordneten Quarantänemaßnahmen, die ggf. im Ausland absolviert werden müssen.

– Registrieren Sie sich weiterhin in unserer Krisenvorsorgeliste und halten Sie Ihre Eintragung aktuell.

– Überprüfen Sie die Gültigkeit Ihren Reisekrankenversicherungsschutz und erweitern Sie diesen gegebenenfalls.

– Achten Sie auf einen ausreichenden Vorrat an notwendigen Medikamenten auch für den Fall eines verlängerten Aufenthalts im Ausland.

– Buchen Sie Tickets und Eintrittskarten vor Ort möglichst online und vermeiden Sie damit Warteschlangen an Verkaufsschaltern.

– Beachten Sie die Informationen im Merkblatt COVID-19 sowie auf den Seiten der WHO, des RKI sowie der BZgA einschließlich der dortigen Hinweise zu weltweiten Pandemielage.

– Beachten Sie bei Rückkehr nach Deutschland die ausführlichen Informationen der Bundespolizei und des BMI zu Reisebeschränkungen und Grenzkontrollen sowie zu Quarantänebestimmungen bei der Bundesregierung die Übersicht der Bundesländer und die Liste der Risikogebiete sowie der Länderliste für anerkannte PCR-Tests des Robert-Koch-Instituts (RKI).

– Beachten Sie auch die ausführlichen Hinweise des Bundesgesundheitsministeriums der Bundesregierung zu COVID-19 in Deutschland.

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