Bafin teilt mit:
Am 22. Juli ist das Gesetz zur Umsetzung der EU-Richtlinie über die Verwalter alternativer Investmentfonds (Alternative Investment Fund Manager – AIFM) in Kraft getreten. Mit dem AIFM-Umsetzungsgesetz wurde das Investmentgesetz aufgehoben und durch das Kapitalanlagegesetzbuch (KAGB) ersetzt.
Auf dieser Grundlage mussten diverse Verordnungen angepasst werden. Die BaFin hat fünf Verordnungen, die zuvor konsultiert wurden, am 22. Juli auf ihrer Internetseite veröffentlicht (siehe Übersicht „Geänderte Verordnungen“). Die Kapitalanlage-Prüfberichtsverordnung wird in Kürze verkündet. Die BaFin stellte zudem die überarbeitete Fondskategorien-Richtlinie und einen aktualisierten Frage-Antwort-Katalog zu erwerbbaren Vermögensgegenständen (Eligible Assets) online. Neu ist auch das Merkblatt zu den Anforderungen an Treuhänder als Verwahrstelle.
Zuvor hatte die BaFin bereits ein Merkblatt zum Erlaubnisverfahren für eine AIF-Kapitalverwaltungsgesellschaft nach § 22 KAGB, ein Auslegungsschreiben zum Anwendungsbereich des KAGB und zum Begriff des Investmentvermögens sowie Frage-Antwort-Kataloge zum Vertrieb und Erwerb von Investmentvermögen nach dem KAGB, zu den Übergangsvorschriften nach den §§ 343 ff. des KAGB und zur Auslagerung nach § 36 KAGB veröffentlicht.
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