Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) warnt erneut vor den Angeboten von „AlphasCrypto“. Nach ihren Erkenntnissen bieten die Betreiber der Website alphascrypto.co ohne die erforderliche Erlaubnis Finanz- und Wertpapierdienstleistungen an. Die „AlphasCrypto“ steht nicht unter der Aufsicht der BaFin und hat keine Verbindung zu den durch die britische Financial Conduct Authority beaufsichtigten Unternehmen Alpha FX Limited und Alpha FX Europe Limited, die in Deutschland lizenziert ist.
Zuvor betrieb „AlphasCrypto“ die Website alphascrypto.com, vor der die BaFin bereits am 17. Oktober 2023 gewarnt hatte. Die Inhalte der beiden Websites sind identisch.
Wer in Deutschland Finanz- und Wertpapierdienstleistungen anbietet, benötigt dazu die Genehmigung der BaFin. Dennoch gibt es Unternehmen, die diese Dienstleistungen ohne die erforderliche Erlaubnis anbieten. Informationen darüber, ob ein Unternehmen von der BaFin zugelassen ist, finden Sie in der Unternehmensdatenbank der BaFin.
Diese Information der BaFin basiert auf § 37 Absatz 4 Kreditwesengesetz.
Das sollten Sie wissen!
Die BaFin, das Bundeskriminalamt und die Landeskriminalämter raten Verbraucherinnen und Verbrauchern, bei Geldanlagen im Internet äußerst vorsichtig zu sein und gründlich zu recherchieren, um Betrugsversuche rechtzeitig zu erkennen.
In der Podcast-Folge „Vorsicht, Betrug“ des BaFin-Verbraucherschutzpodcasts erfahren Sie zudem, wie Sie sich vor Betrugsmaschen am Finanzmarkt schützen können.
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