Startseite Allgemeines Achtung: Am 24. Januar 2023 in Kraft tretende neue Google Richtlinie für Finanzdienstleistungen
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Achtung: Am 24. Januar 2023 in Kraft tretende neue Google Richtlinie für Finanzdienstleistungen

Clker-Free-Vector-Images (CC0), Pixabay
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Da kann man nur hoffen, dass dies dann auch so funktioniert, denn bisher schalten viele Betrügerfirmen immer noch solche Anzeigen. Aber das dürfte bei den Gaunern nur kurz für Stirnrunzeln sorgen. Gauner sind wie Wasser, Wasser findet immer einen Weg. Gauner auch, jede Wette. Trotzdem einen großen Dank an Google. Es ist eine deutliche Verbesserung zur bisherigen Situation.

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Lieber Partner,

gerne möchten wir Dich an die am 24. Januar 2023 in Kraft tretende neue Google Richtlinie für Finanzdienstleistungen erinnern.
Ab diesem Datum müssen sich Werbetreibende, die Traffic bei Google einkaufen, zertifizieren lassen. Ohne diese Zertifizierung wird es in Zukunft nicht mehr möglich sein, bei Google Anzeigen im Finanzbereich zu schalten.
Weitere Infos hierzu findest Du unter folgendem Link.

Wenn Du hierzu Unterstützung benötigst, wende Dich gerne an Deinen persönlichen financeAds-Kontakt.

Viele Grüße
Dein financeAds-Team

Überprüfung für Finanzdienstleistungen in Deutschland

Google stellt übersetzte Versionen der Hilfeartikel zur Verfügung. Die Übersetzungen dürfen den Inhalt unserer Richtlinien jedoch nicht verändern. Die englischsprachigen Seiten sind die offiziellen Versionen. Wir verwenden sie, um unsere Richtlinien durchzusetzen. Wenn Sie diesen Artikel in einer anderen Sprache lesen möchten, wählen Sie sie einfach im Drop-down-Menü unten auf der Seite aus.

Ab dem hier genannten Datum müssen sich Werbetreibende von Google überprüfen lassen, wenn sie in Deutschland Anzeigen für Finanzdienstleistungen schalten und Nutzern, die nach Finanzdienstleistungen suchen, entsprechende Werbung präsentieren möchten. Im Rahmen der Überprüfung müssen Werbetreibende nachweisen, dass sie von der zuständigen deutschen Regulierungsbehörde für Finanzdienstleistungen zugelassen bzw. von den Anforderungen ausgenommen sind. Die vollständige Liste der relevanten deutschen Regulierungsbehörden finden Sie hier. Die Überprüfungsanforderung für Finanzdienstleistungen deckt Kategorien für Finanzdienstleistungen ab, die von diesen Regulierungsbehörden reguliert werden oder auch nicht.

Für die Überprüfung müssen die meisten Werbetreibenden eine Drittanbieterbestätigung durch unseren Partner G2 vorlegen. Im Rahmen der G2-Drittanbieterüberprüfung müssen Werbetreibende nachweisen, dass sie von der entsprechenden deutschen Regulierungsbehörde für Finanzdienstleistungen für solche Dienstleistungen zugelassen bzw. von den Anforderungen ausgenommen sind. Sobald die Drittanbieterbestätigung von G2 vorliegt, müssen Werbetreibende eine Überprüfung für Finanzdienstleistungen bei Google beantragen. Dazu wird der Bestätigungscode benötigt, den sie von G2 erhalten.

Die Drittanbieterbestätigung von G2 ist auch für Werbetreibende erforderlich, die nicht für Finanzdienstleistungen werben, aber einen überzeugenden Grund haben, Anzeigen auf Nutzer auszurichten, die nach Finanzdienstleistungen suchen, wie z. B. Suchmaschinen oder E-Commerce-Plattformen. Entsprechend sollten auch Werbetreibende, die nicht von der zuständigen Regulierungsbehörde für Finanzdienstleistungen zugelassen werden müssen oder für die eine Ausnahme gilt, die G2-Überprüfung durchlaufen.

Für Regierungsbehörden ist keine Drittanbieterbestätigung durch G2 erforderlich. Regierungsbehörden mit der Domain „.de“ müssen die Überprüfung direkt bei Google beantragen. Regierungsbehörden ohne diese Domain müssen sich an ihren Google Account Manager wenden. Für freigegebene Dritte – also Werbetreibende, deren Anzeigen von einem für Deutschland zugelassenen Werbetreibenden genehmigt werden, wie zugelassene Reseller, Affiliates und Marketingagenturen für die Lead-Generierung – ist ebenfalls keine Drittanbieterbestätigung durch G2 erforderlich. Diese können die Überprüfung direkt bei Google beantragen.

Unten finden Sie weitere Informationen zum Überprüfungsverfahren. Die Überprüfung ist für alle Anzeigenformate und ‑erweiterungen erforderlich. Für Authorized Buyers- und Display & Video 360-Konten, die in Verbindung mit Finanzdienstleistungen verwendet werden, ist derzeit keine Überprüfung notwendig.

Der Antrag auf Überprüfung muss von einem bevollmächtigten Vertreter gestellt werden.

Überprüfungsanforderungen Schritt für Schritt

Um die Überprüfungsanforderungen für Finanzdienstleistungen in Deutschland zu erfüllen, müssen Werbetreibende, die regulierte Finanzdienstleistungen bewerben, von der entsprechenden Regulierungsbehörde zugelassen sein und das Verfahren zur Identitätsüberprüfung von Google durchlaufen.

Zulassung für Finanzdienstleistungen in Deutschland

Schritt 1: Füllen Sie dieses Formular aus, um die Drittanbieterüberprüfung durch G2 zu beantragen.

Die Informationen zum Unternehmen, die Sie im Rahmen dieser Überprüfung angeben, müssen genau mit denen im entsprechenden deutschen Register bzw. in den Unterlagen der betreffenden Regulierungsbehörde übereinstimmen.

Nachdem Sie Schritt 1 erfolgreich abgeschlossen haben, erhalten Sie einen eindeutigen Code, den Sie in Schritt 3 an Google weitergeben müssen.

Schritt 2: Nachdem Sie die Drittanbieterüberprüfung bei G2 beantragt haben, sollten Sie ein Statusupdate für das Überprüfungsverfahren für Werbetreibende von Google per E-Mail erhalten. Folgen Sie der Anleitung in der E-Mail. Hinweis: Werbetreibende, die das Überprüfungsverfahren für Werbetreibende von Google schon erfolgreich durchlaufen haben, müssen dies nicht noch einmal tun.

Schritt 3: Verwenden Sie dieses Formular, um den eindeutigen Code von G2 an Google weiterzugeben.

Ist die Überprüfung nach Abschluss dieser Schritte erfolgreich, wird ein Zertifikat auf Ihr Google Ads-Konto angewendet. Wir benachrichtigen Sie per E-Mail über den Status Ihres Antrags. Werbetreibende, deren Überprüfung nach Abschluss der Schritte erfolgreich ist, können Anzeigen für Finanzdienstleistungen in Deutschland schalten und ihre Anzeigen auf deutsche Nutzer ausrichten, die nach Finanzdienstleistungen suchen.

Überprüfungsanforderungen für ausgenommene Werbetreibende für Finanzdienstleistungen

Wenn Sie nicht von den entsprechenden Regulierungsbehörden für Finanzdienstleistungen zugelassen werden müssen oder für Sie eine Ausnahme gilt, können Sie die Drittanbieterüberprüfung durch G2 über dieses Formular beantragen. Wenn G2 entscheidet, dass Sie ein ausgenommener Werbetreibender für Finanzdienstleistungen sind, erhalten Sie einen eindeutigen Code, den Sie über dieses Formular an Google weitergeben müssen.

Nachdem Ihr Antrag überprüft wurde, werden Sie von Google gegebenenfalls aufgefordert, das Überprüfungsverfahren für Werbetreibende zu durchlaufen, falls noch nicht geschehen. Das Verfahren wurde im März 2022 aktualisiert. Sie erhalten eine E-Mail und eine Benachrichtigung in Ihrem Google Ads-Konto mit einer entsprechenden Anleitung.

Nach erfolgreichem Abschluss dieses Prozesses erhalten Sie von Google eine Bestätigung und eine E-Mail-Benachrichtigung. Für Ihr Google Ads-Konto wird ein Zertifikat ausgestellt, durch das Sie berechtigt sind, Anzeigen für Finanzdienstleistungen in Deutschland zu schalten.

2 Kommentare

  • Ich warte seit Anfang Juli auf eine Antwort von der Beauftragten Firma Greenlight, welche die Korrektheit unserer Registrierung prüfen soll, angeblich in „5 Tagen“.
    Reklamation bei Google und Adwords ist unmöglich oder zwecklos:
    Auszug:
    „08:31:03 Silvia: Leider kann ich Ihnen diesbezüglich nicht weiterhelfen, da es eine Aufgabe von unserem Support ist. https://support.google.com/google-ads/contact/sales_services2?authuser=0.
    Es gibt keinen Support Chat und keine Support Telefonnummer.

    MFG
    08:31:11 Silvia: Silvia left the conversation
    08:31:11 Silvia: Die Chatsitzung ist beendet. Vielen Dank, dass Sie sich an uns gewendet haben.
    Ihre Fallnummer lautet 4-3974000034554.
    08:31:11 Silvia: Silvia ended the conversation“

    Diese Behandlung eines Kunden ist m.E. bemerkenswert und sicherlich einen Artikel wert.

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