Die Finanzaufsicht BaFin warnt vor Angeboten der Algo Pro Version. Nach ihren Erkenntnissen bietet das Unternehmen auf seiner Website algoproversion.com ohne Erlaubnis Finanzdienstleistungen und Wertpapierdienstleistungen an. Auf der Website können angeblich Handelskonten eröffnet werden, über die Geschäfte mit Devisen, Aktien, Indizes, Metalle und Kryptowährungen abgewickelt werden können.
Der Betreiber der Website tritt lediglich unter der Bezeichnung Algo Pro Version auf, ohne Nennung einer Rechtsform. Er macht keine Angaben zu seinem Geschäftssitz, ein Impressum fehlt.
Wer Bankgeschäfte, Finanz- und Wertpapierdienstleistungen in Deutschland anbietet, benötigt dazu die Erlaubnis der BaFin. Einige Unternehmen bieten solche Dienstleistungen jedoch ohne die erforderliche Erlaubnis an.
Die Information der BaFin basiert auf § 37 Absatz 4 Kreditwesengesetz.
Interview mit Rechtsanwalt Jens Reime: Was betroffene Anleger der BaFin-Warnung vor Algo Pro Version tun können
Interviewer: Herr Reime, die BaFin hat vor den Angeboten der Algo Pro Version gewarnt. Was sollten betroffene Anleger jetzt tun?
Rechtsanwalt Jens Reime: Zunächst einmal ist es wichtig, Ruhe zu bewahren und die Situation sorgfältig zu analysieren. Betroffene Anleger sollten ihre Investitionen und die damit verbundenen Verträge genau überprüfen. Es ist entscheidend, Beweise zu sichern, dazu gehören E-Mails, Transaktionsbelege und jegliche Korrespondenz mit Algo Pro Version.
Interviewer: Welche ersten Schritte sollten Anleger unternehmen?
Rechtsanwalt Jens Reime: Als erstes sollten betroffene Anleger den Kontakt mit Algo Pro Version sofort abbrechen. Es ist auch ratsam, eine detaillierte Aufstellung aller getätigten Einzahlungen und erhaltenen Gelder anzufertigen. Wenn möglich, sollten sie sich an ihre Bank wenden, um zu überprüfen, ob noch Rückbuchungen möglich sind.
Interviewer: Welche rechtlichen Möglichkeiten haben betroffene Anleger?
Rechtsanwalt Jens Reime: Anleger sollten sich unverzüglich rechtlichen Rat einholen. Es kann sinnvoll sein, eine Anzeige bei der Polizei zu erstatten und die BaFin zu informieren, falls dies noch nicht geschehen ist. Ein Anwalt kann dabei helfen, den Sachverhalt zu bewerten und mögliche rechtliche Schritte einzuleiten, um das investierte Geld zurückzufordern. Dies könnte auch die Einleitung eines Zivilprozesses gegen die Verantwortlichen umfassen.
Interviewer: Wie können Anleger präventiv vorgehen, um ähnliche Situationen in der Zukunft zu vermeiden?
Rechtsanwalt Jens Reime: Es ist unerlässlich, vor einer Investition gründlich zu recherchieren. Anleger sollten sicherstellen, dass das Unternehmen über eine BaFin-Erlaubnis verfügt, was auf der Website der BaFin überprüft werden kann. Darüber hinaus ist es ratsam, skeptisch zu sein, wenn ein Unternehmen keine klaren Informationen zu seiner Rechtsform, seinem Geschäftssitz und einem Impressum liefert. Auch sollte man auf die Expertise von Finanzberatern und die Nutzung von seriösen Finanzdienstleistungen setzen.
Interviewer: Gibt es spezifische Anlaufstellen für betroffene Anleger?
Rechtsanwalt Jens Reime: Ja, betroffene Anleger können sich an Verbraucherzentralen und an die BaFin selbst wenden. Diese Institutionen können hilfreiche Informationen und Unterstützung bieten. Zudem gibt es spezialisierte Anwälte für Kapitalanlagerecht, die fundierte Beratung und Unterstützung bieten können.
Interviewer: Was können Anleger von der rechtlichen Auseinandersetzung erwarten?
Rechtsanwalt Jens Reime: Die rechtliche Auseinandersetzung kann komplex und zeitaufwändig sein. Es besteht jedoch die Möglichkeit, dass Anleger zumindest einen Teil ihrer Investitionen zurückerhalten. Wichtig ist, dass sie schnell handeln und alle verfügbaren Beweise sichern.
Interviewer: Vielen Dank für Ihre hilfreichen Ratschläge, Herr Reime.
Rechtsanwalt Jens Reime: Gern geschehen. Es ist mir ein Anliegen, betroffene Anleger zu unterstützen und sie vor weiteren Verlusten zu schützen.
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