Die Finanzaufsicht BaFin warnt vor Online-Handelsplattformen, die den Eingangssatz „Der beste Handel mit Kryptowährungswerten“ verwenden. Nach ihren Erkenntnissen werden dort ohne Erlaubnis Finanz- und Wertpapierdienstleistungen angeboten. Jede dieser Websites hat eine identische Schriftart, eine (nahezu) identische textliche Gestaltung und nutzt denselben Aufbau.
Auf der Startseite nutzen alle Plattformen den gleichen Slogan, mit jeweils unterschiedlicher Unternehmensbezeichnung:
Quellen: zenfundpro.com, stellarinvest.com, orbitolympus.com
Vor folgenden Websites wird gewarnt:
- zenfundpro.com
- stellarinvest.com
- orbitolympus.com
Wer in Deutschland Finanz- und Wertpapierdienstleistungen anbietet, benötigt dazu die Erlaubnis der BaFin. Einige Unternehmen bieten solche Dienstleistungen jedoch ohne die erforderliche Erlaubnis an. Informationen darüber, ob ein bestimmtes Unternehmen von der BaFin zugelassen ist, finden Sie in der Unternehmensdatenbank.
Die Information der BaFin basiert auf § 37 Absatz 4 Kreditwesengesetz.
Das sollten Sie wissen!
Die BaFin, das Bundeskriminalamt und die Landeskriminalämter raten Verbraucherinnen und Verbrauchern generell, bei Geldanlagen im Internet äußerst vorsichtig zu sein und vorab gründlich zu recherchieren, um Betrugsversuche rechtzeitig zu erkennen.
In der Folge „Vorsicht, Betrug“ des BaFin-Verbraucherschutzpodcasts erfahren Sie zudem, wie Sie sich vor Betrugsmaschen am Finanzmarkt schützen können.
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