Die Finanzaufsicht BaFin hat bei ihrer Prüfung festgestellt, dass der Jahresabschluss der DDA ETP GmbH zum Stichtag 31. Dezember 2021 und der zugehörige Lagebericht für das Geschäftsjahr 2021 fehlerhaft sind.
In der Bilanz der DDA ETP GmbH (Gesellschaft) zum 31. Dezember 2021 finden sich Rechnungslegungsfehler. Die Gesellschaft hat die Kapitalrücklage zu hoch und die Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen zu niedrig ausgewiesen. Sie hat Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen mit einem Anspruch auf Zuzahlung in die Kapitalrücklage verrechnet, obwohl die Zuzahlungspflicht erst nach dem Abschlussstichtag entstanden war.
In der Kapitalflussrechnung hat die Gesellschaft Geschäftsvorfälle als zahlungswirksam erfasst, die keine Zu- oder Abflüsse von Zahlungsmitteln beinhalteten.
In der Gewinn- und Verlustrechnung wurde der Ertrag nicht gesondert ausgewiesen, der aus der Veränderung der bilanzierten latenten Steuern entstand.
Im Anhang hat die Gesellschaft verschiedene Angaben nicht gemacht. Dazu gehören:
- Informationen über den ausschüttungsgesperrten Betrag aus der Aktivierung latenter Steuern, die steuerlichen Verlustvorträge, auf denen diese latenten Steuern beruhen, und die Steuersätze, mit denen die Bewertung erfolgt ist,
- Angaben zur Methode, die zur Bewertung der wirksamen Teile der Bewertungseinheiten aus gehaltenen Bitcoins und begebenen Anleihen angewendet wurde,
- Angaben zum Gesamtbetrag der Verbindlichkeiten, die durch Pfandrechte oder ähnliche Rechte gesichert sind, sowie zur Art und Form der Sicherheiten,
- Angaben über den Betrag und die Art der Erträge von außergewöhnlicher Größenordnung und Bedeutung.
Auch im Lagebericht hat die Gesellschaft fehlerhafte Angaben gemacht:
- Die Ausführungen zum Geschäftsverlauf und zur Ertragslage der Gesellschaft spiegeln nicht die tatsächlichen Verhältnisse wieder,
- die Ausführungen zu den regulatorischen Risiken vermitteln kein realistisches Bild der Annahmen, auf denen die Risikobeurteilung beruht,
- die Gesellschaft hat die wesentlichen Merkmale ihres internen Kontroll- und Risikomanagementsystems für den Rechnungslegungsprozess nicht beschrieben.
Rechtsgrundlagen der BaFin
Die BaFin ist seit 1. Januar 2022 allein für die Überwachung der Bilanzen kapitalmarktorientierter Unternehmen zuständig. Rechtsgrundlage hierfür ist Abschnitt 16 Unterabschnitt 1 des Wertpapierhandelsgesetzes (WpHG).
In Bilanzkontrollverfahren prüft die BaFin Jahres- oder Konzernabschlüsse und die zugehörigen (Konzern-) Lageberichte. Stellt sie darin Fehler fest, veröffentlicht sie diese. Diese Transparenz soll das Vertrauen von Anlegerinnen und Anlegern stärken. Grundlage der Bekanntmachung ist § 109 Absatz 2 WpHG.
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