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Anlegerschutz

Achtung: Estably Vermögensverwaltung AG Schaanerstrasse 29 9490 Vaduz Liechtenstein

geralt (CC0), Pixabay
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Ja ganz klar,auch das ein Unternehmen, welches wir natürlich ab sofort unter der Meldung der Finanz Markt Aufsicht Liechtenstein völlig anders sehen.

Update:

Update 16.09.2024

Die ESTABLY VERMÖGENSVERWALTUNG AG teilte uns wie folgend mit:

Die FMA warnt in dem Hinweis davor, dass es am Liechtensteiner Markt Anbieter gibt, welche nicht durch die FMA bewilligt sind und deshalb von der FMA nicht beaufsichtigt werden.

 Die Estably Vermögensverwaltung ist aber ganz im Gegensatz zu den von der FMA erwähnten Unternehmen eben schon von der FMA beaufsichtigt, weil sie eben eine spezialgesetzliche Tätigkeit (Vermögensverwaltung) ausübt und hierfür von der FMA eine entsprechende Konzession hält. Deshalb bezieht sich der Artikel folglich nicht auf die Estably Vermögensverwaltung.

 Die Asset Protect Strategie – die Goldstrategie der Estably Vermögensverwaltung wird im Rahmen eines Vermögensverwaltungsvertrag abgeschlossen und fällt damit in den konzessionierten und von der FMA überwachten Bereich. Das Gold wird im Rahmen der Strategie in ein Depot lautend auf den Kunden bei der LLB in Liechtenstein gekauft. Das Gold lagert die LLB wiederum in deren eigenen Tresorräumen. Auch die LLB ist eine von der FMA konzessionierte und überwachte Bank. Somit gilt für die von der Estably Vermögensverwaltung AG angebotene Asset Protect Strategie höchster Anlegerschutz.

Zitat:

Hinweis der FMA betreffend Veranlagung in physische Edelmetalle

05.07.2024

Die Finanzmarktaufsicht (FMA) Liechtenstein stellt vermehrte Anfragen zu Unternehmen mit Domizil in Liechtenstein fest, die verschiedene Modelle zum Erwerb und zur Verwahrung von physischem Gold und anderen Edelmetallen entwickelt haben. Sie verkaufen diese Edelmetalle über das Internet oder über Vertriebsstrukturen. Die FMA hält dazu fest, dass der Verkauf zusammen mit dem anschliessenden Verwahren der physischen Edelmetalle und das entsprechende Ausweisen der Bestände gegenüber den Kunden grundsätzlich keine spezialgesetzlich bewilligungspflichtige Tätigkeit darstellt und somit keiner Bewilligung der FMA bedarf. Die Anbieter unterliegen daher diesbezüglich nicht der prudentiellen Aufsicht durch die FMA, weshalb die Kaufverträge und Edelmetallbestände durch die FMA nicht überprüft werden. Die FMA macht darauf aufmerksam, dass bei allfälligen Unregelmässigkeiten seitens des Verkäufers oder des Verwahrers die Herausgabe des physischen Edelmetalls durch den Anleger, allenfalls gerichtlich, durchgesetzt werden muss. Bei fehlender Bonität der Gegenparteien sind Totalverluste nicht auszuschliessen.

Die FMA empfiehlt den Kunden zudem, die mit derartigen Angeboten verbundenen Nebenkosten (Abschluss- und Verwaltungskosten) genau zu prüfen.

Die Aufsicht der FMA über die Einhaltung des Sorgfaltspflichtrechts bleibt hiervon unberührt. Folglich haben die Anbieter, sofern es sich um sogenannte Melder nach dem Sorgfaltspflichtgesetz handelt, die Vorgaben des Gesetzes zur Bekämpfung von Geldwäscherei, organisierte Kriminalität und Terrorismusfinanzierung einzuhalten.

Zitat Ende

Für uns bedeutet dies, kein Anlegerschutz für Kunden für Edelmetalle in Liechtenstein.

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