Die Finanzaufsicht BaFin informiert über den Verdacht, dass die F. B. Investments (Finanzen Brokers) Verbraucherinnen und Verbrauchern in Deutschland unerlaubt Finanz- und Wertpapierdienstleistungen anbietet. Eine Erlaubnis nach dem Kreditwesengesetz (KWG) oder dem Wertpapierinstitutsgesetz (WpIG) dazu hat das angeblich in Genf, Schweiz, ansässige Unternehmen nicht. Weiter behauptet die F.B. Investments, dass sie aufgrund einer Erlaubnis der zypriotischen Finanzaufsicht (Cyprus Exchange Commission – CysSEC) als grenzüberschreitender Dienstleister im Sinne des WpIG in Deutschland zugelassen ist. Das ist nicht der Fall.
Das Bundeskriminalamt und die Landeskriminalämter raten Verbraucherinnen und Verbrauchern generell, bei Geldanlagen im Internet äußerst vorsichtig zu sein und vorab gründlich zu recherchieren, um Betrugsversuche rechtzeitig zu erkennen.
Zum Hintergrund: Anbieter von Bankgeschäften oder Finanzdienstleistungen in Deutschland benötigen eine Erlaubnis nach dem KWG bzw. WpIG. Einige Unternehmen handeln jedoch ohne die erforderliche Erlaubnis. Informationen darüber, ob ein bestimmtes Unternehmen von der BaFin zugelassen ist, finden Sie in der Unternehmensdatenbank.
Die Information der BaFin basiert auf § 37 Absatz 4 KWG.
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