Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) stellt gemäß § 37 Absatz 4 Kreditwesengesetz (KWG) klar, dass der Anbieter der Website pnladvanced.com keine Erlaubnis nach dem KWG zum Betreiben von Bankgeschäften oder Erbringen von Finanzdienstleistungen hat. Das Unternehmen, das ohne Nennung einer Rechtsform lediglich unter der Bezeichnung PNL Advanced auftritt, wird nicht von der BaFin beaufsichtigt. Auf der Plattform lassen sich weder ein Impressum noch sonstige Hinweise auf einen Geschäftssitz finden. Es bestehen Anhaltspunkte für eine Verbindung der Handelsplattform pnladvanced.com zu der Plattform aflplanning.com, gegen die die BaFin bereits im Juni dieses Jahres bankaufsichtliche Ermittlungen aufgenommen hat.
Die Inhalte auf der Website pnladvanced.com sowie Informationen und Unterlagen, die der BaFin vorliegen, rechtfertigen die Annahme, dass über die Plattform unerlaubt Bankgeschäfte bzw. Finanzdienstleistungen in Deutschland angeboten werden.
Anbieter von Bankgeschäften oder Finanzdienstleistungen in Deutschland benötigen eine Erlaubnis nach dem KWG. Einige Unternehmen handeln jedoch ohne die erforderliche Erlaubnis. Informationen darüber, ob ein bestimmtes Unternehmen von der BaFin zugelassen ist, finden Sie in der Unternehmensdatenbank.
Die BaFin, das Bundeskriminalamt und die Landeskriminalämter raten Verbraucherinnen und Verbrauchern, bei Geldanlagen im Internet äußerst vorsichtig zu sein und vorab gründlich zu recherchieren, um Betrugsversuche rechtzeitig zu erkennen.
Kommentar hinterlassen