Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) hat eine dringende Warnung vor den Angeboten auf der Website kryptoeu.com ausgesprochen. Nach aktuellen Erkenntnissen werden dort ohne die erforderliche Erlaubnis Wertpapierdienstleistungen angeboten. Die Betreiber der Website geben fälschlicherweise an, von der BaFin beaufsichtigt zu werden. Die BaFin betont ausdrücklich, dass kein Zusammenhang mit einem von ihr beaufsichtigten Kryptoverwahrer besteht.
In Deutschland dürfen Bankgeschäfte, Finanz- und Wertpapierdienstleistungen nur mit einer Genehmigung der BaFin angeboten werden. Dennoch gibt es immer wieder Unternehmen, die solche Dienstleistungen ohne die notwendige Erlaubnis anbieten und damit gegen geltendes Recht verstoßen.
Die BaFin weist darauf hin, dass Anleger und Interessenten stets sorgfältig prüfen sollten, ob ein Anbieter tatsächlich die erforderliche Erlaubnis besitzt. Informationen über zugelassene Unternehmen können in der Unternehmensdatenbank der BaFin eingesehen werden.
Die Warnung der BaFin basiert auf § 37 Absatz 4 des Kreditwesengesetzes (KWG) und soll Verbraucher vor möglichen finanziellen Schäden durch unregulierte und möglicherweise betrügerische Angebote schützen.
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