Achtung: LC-Markt LTD: BaFin warnt auch vor Website lc-markt.co

Published On: Montag, 23.09.2024By Tags: ,

Die Finanzaufsicht BaFin warnt vor den Websites westhill-pros.net und kaiser-investrade.com. Nach ihren Erkenntnissen bieten die Betreiber dort ohne Erlaubnis Finanz- und Wertpapierdienstleistungen an.

Die BaFin hat bereits am 8. Juli 2024 vor der LC-Markt LTD bzw. deren inzwischen inaktiven Website lc-markt.com gewarnt. Der Betreiber verwendet nunmehr die fast vollkommen identische Website lc-markt.co. Lediglich der Eingangssatz wurde geändert und lautet jetzt: „Ihre Plattform für unendlichen Erfolg“.

Wer in Deutschland Finanz- bzw. Wertpapierdienstleistungen anbietet, benötigt dazu die Erlaubnis der BaFin. Einige Unternehmen bieten solche Dienstleistungen jedoch ohne die erforderliche Erlaubnis an. Informationen darüber, ob ein bestimmtes Unternehmen von der BaFin zugelassen ist, finden Sie in der Unternehmensdatenbank.

Die Information der BaFin basiert auf § 37 Absatz 4 Kreditwesengesetz.

 

Das sollten Sie wissen!

Die BaFin, das Bundeskriminalamt und die Landeskriminalämter raten Verbraucherinnen und Verbrauchern generell, bei Geldanlagen im Internet äußerst vorsichtig zu sein und vorab gründlich zu recherchieren, um Betrugsversuche rechtzeitig zu erkennen.

In der Folge „Vorsicht, Betrug“ des BaFin-Verbraucherschutzpodcasts erfahren Sie zudem, wie Sie sich vor Betrugsmaschen am Finanzmarkt schützen können.

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