§9 Kosten und Gebühren
9.1 Der Vermittler hat die Möglichkeit, von dem Kunden/der Kundin eine Einrichtungsgebühr in Höhe von bis zu 5 Monatsbeiträgen im Falle eines regelmäßig wiederkehrenden Warenkaufplanes bzw. bis zu 5 % der Anlagesumme im Falle einer Einmalzahlung zu verlangen.
9.2 Im Produktpreis können zusätzlich Abschluss- und Vertriebskosten bis zur Höhe von max.19% der Anlagesumme enthalten sein.
Zitat Ende
Natürlich sollte jeder, der sein „sauerverdientes Geld“ in eine Kapitalanlage investiert, dann bitte auch die dem Geschäft zu Grunde liegenden Bedingungen genau lesen. Möglich, dass so manchem zunächst interessierten Anleger, dann die Investitionslust vergeht. So vielleicht auch den Anlegern, die in das genannte Investment investieren wollen.
Wenn wir die Bedingungen dann richtig lesen, dann können da noch weitere Kosten auf den Anleger zukommen, denn unter Punkt
- 9.2 und Gebühren) entsprechende Menge an Metallen bei seinen Lieferanten. Der eingezahlte Betrag pro Metall setzt sich zusammen aus dem am Handelstag gültigen Börsenpreis für Edelmetalle zuzüglich +2,5% bei Gold und +4% bei Silber, Platin und Palladium. Strategische Metalle werden zum jeweiligen Großhandelspreis bei einem renommierten Händler für Strategische Metalle erworben. Zusätzliche Kosten sind in § 9.2. erläutert.
Zitat Ende
Hört sich wie ein lohnendes Geschäft an, nur nicht für den Kunden. Na, muss ja auch nicht sein. Hauptsache der Vertrieb verdient. Der „dumme Anleger“ merkt das eh nicht.
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