Startseite Vorsicht Anlegerschutz Achtung: LFP Global FZCO: BaFin ordnet Einstellung und Abwicklung des Investmentgeschäfts an und bestellt Abwickler
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Achtung: LFP Global FZCO: BaFin ordnet Einstellung und Abwicklung des Investmentgeschäfts an und bestellt Abwickler

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Die Finanzaufsicht BaFin hat am 31. Mai 2024 angeordnet, dass die LFP Global FZCO, mit Sitz in Dubai, und Alexander Dralle, wohnhaft in Groß Nordende, ihr unerlaubt betriebenes Investmentgeschäft sofort einstellen und unverzüglich abwickeln müssen. Um dies sicherzustellen, hat die BaFin einen Abwickler bestellt. Ebenfalls untersagte sie Fabian Sören Jedmin, wohnhaft in Hamburg, den Vertrieb der unerlaubten Investmentgeschäfte der LFP Global FZCO.

Dralle vertrieb ein Investmentvermögen namens „LEXMO-Investment“ über wechselnde Gesellschaften – zuletzt über die LFP Global FZCO, mit Sitz in Dubai. Er versprach Anlegerinnen und Anlegern, ihre Gelder gemäß einer festgelegten Anlagestrategie zu investieren, unter anderem in Devisenhandel, Differenzgeschäfte und Aktien.

Am Ende der jeweils einjährigen Vertragslaufzeit wurde den Anlegerinnen und Anleger nahegelegt, das eingesammelte Kapital mitsamt zwischenzeitlich angeblich realisierten Gewinnen stehenzulassen und in ein Anschlussinvestment zu überführen. Damit betreiben Dralle und die von ihm geleitete LFP Global FZCO Investmentgeschäfte ohne Erlaubnis der BaFin.

Ebenso untersagte die BaFin Jedmin am 31. Mai den Vertrieb unerlaubter Investmentvermögensanteile. Jedmin hat das inländische Vertriebsnetz maßgeblich aufgebaut und geleitet, über das Dralle unter wechselnden Gesellschaften die „LEXMO-Investments“ vermarktete.

Zum Abwickler hat die BaFin

Rechtsanwalt Gerhard Brinkmann
c/o GÖRG Rechtsanwälte/ Insolvenzverwalter GbR
Schillerstraße 18
18055 Rostock

bestellt.

Er führt zunächst eine Bestandsaufnahme der Vermögenswerte und Verbindlichkeiten durch. Sollte das vorhandene Vermögen nicht ausreichen, um das unerlaubte Investmentgeschäft von Dralle und der LFP Global FZCO abzuwickeln, kann der Abwickler Insolvenzanträge stellen.

Die Bescheide der BaFin sind sofort vollziehbar, jedoch noch nicht bestandskräftig.

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