Auch dies ein Unternehmen, welches wir natürlich ab sofort unter der Meldung der Finanz Markt Aufsicht Liechtenstein völlig anders sehen. Das sollten Sie bitte als möglicher Anleger dann bitte auch tun.
Zitat:
Hinweis der FMA betreffend Veranlagung in physische Edelmetalle
05.07.2024
Die Finanzmarktaufsicht (FMA) Liechtenstein stellt vermehrte Anfragen zu Unternehmen mit Domizil in Liechtenstein fest, die verschiedene Modelle zum Erwerb und zur Verwahrung von physischem Gold und anderen Edelmetallen entwickelt haben. Sie verkaufen diese Edelmetalle über das Internet oder über Vertriebsstrukturen. Die FMA hält dazu fest, dass der Verkauf zusammen mit dem anschliessenden Verwahren der physischen Edelmetalle und das entsprechende Ausweisen der Bestände gegenüber den Kunden grundsätzlich keine spezialgesetzlich bewilligungspflichtige Tätigkeit darstellt und somit keiner Bewilligung der FMA bedarf. Die Anbieter unterliegen daher diesbezüglich nicht der prudentiellen Aufsicht durch die FMA, weshalb die Kaufverträge und Edelmetallbestände durch die FMA nicht überprüft werden. Die FMA macht darauf aufmerksam, dass bei allfälligen Unregelmässigkeiten seitens des Verkäufers oder des Verwahrers die Herausgabe des physischen Edelmetalls durch den Anleger, allenfalls gerichtlich, durchgesetzt werden muss. Bei fehlender Bonität der Gegenparteien sind Totalverluste nicht auszuschliessen.
Die FMA empfiehlt den Kunden zudem, die mit derartigen Angeboten verbundenen Nebenkosten (Abschluss- und Verwaltungskosten) genau zu prüfen.
Die Aufsicht der FMA über die Einhaltung des Sorgfaltspflichtrechts bleibt hiervon unberührt. Folglich haben die Anbieter, sofern es sich um sogenannte Melder nach dem Sorgfaltspflichtgesetz handelt, die Vorgaben des Gesetzes zur Bekämpfung von Geldwäscherei, organisierte Kriminalität und Terrorismusfinanzierung einzuhalten.
Zitat Ende
Für uns bedeutet dies, kein Anlegerschutz für Kunden für Edelmetalle in Liechtenstein.
Kommentar hinterlassen