Die Verbraucherzentrale Bundeszentrale (vzbv) hat aufgrund von Preiserhöhungen bei Festnetz-Verträgen eine Verbandsklage gegen die Vodafone Gruppe eingereicht. Im Zuge der Klage betrifft dies sowohl zwei in Nordrhein-Westfalen ansässige Unternehmen als auch ein weiteres Unternehmen der Gruppe in Bayern. Um eine einheitliche Zuständigkeit festzulegen, wurde zunächst ein gerichtliches Verfahren eingeleitet. Mit einem Beschluss vom 26. Februar 2024 hat das Oberlandesgericht Hamm sich als zuständig erklärt. Die förmliche Zustellung der Klage wurde vollzogen, und das Verfahren kann nun im Klageregister eingetragen werden.
Der vzbv nutzt in diesem Fall die neu eingeführte Abhilfeklage, um für die betroffenen Verbraucher eine Rückzahlung der durch die Preiserhöhungen entstandenen Aufschläge zu erwirken. Zusätzlich wird durch eine Musterfeststellungsklage angestrebt, die Rechtswidrigkeit der vorgenommenen Preisanpassungen feststellen zu lassen.
Direkt an der Verbandsklage beteiligen können sich betroffene Verbraucherinnen und Verbraucher nicht. Um am Verfahren teilnehmen zu können, ist eine Eintragung ins Klageregister beim Bundesamt für Justiz in Bonn erforderlich. Nähere Informationen dazu finden Interessierte auf der Website des Bundesamtes für Justiz unter dem externen Link, der in einem neuen Browserfenster bzw. neuen Browser-Tab geöffnet wird.
Das Verfahren wird in Kürze offiziell im Klageregister verzeichnet sein.
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