Für eine normale Türnotöffnung sollte eine Verbraucherin aus Rangsdorf kürzlich über 400 Euro an einen Schlüsselnotdienst zahlen, obwohl nicht einmal ein neues Schloss eingebaut werden musste. „Verbraucher sollten vor einer Beauftragung unter Zeugen einen Festpreis vereinbaren“, empfiehlt daher Sabine Fischer-Volk von der Verbraucherzentrale Brandenburg und gibt folgende Hinweise, damit die Notöffnung nicht zur Kostenfalle wird:
Ist die Tür nur ins Schloss gefallen, kann der Notdienst sie mit wenig Zeit- und Kostenaufwand wieder öffnen. Die Preise seriöser Schlüsseldienste dafür gehen selbst an Sonn- und Feiertagen nicht über 100 Euro hinaus. Bietet der Monteur den Einbau eines teuren Schlosses an, sollte man das möglichst auf den nächsten Werktag und erst nach Beratung bei einem ortsansässigen Schlüsseldienst in Erwägung ziehen.
Erscheint die Rechnung überhöht, sollte nur eine Anzahlung und eine weitere Summe erst nach Prüfung des Zeit- und Kostenaufwandes, beispielsweise in der Verbraucherzentrale, geleistet werden.
„Wer sich die Nummer eines ortsansässigen Schlüsselnotdienstes bereits vorgemerkt hat, beugt hohen Anfahrtskosten sowie Problemen bei Reklamationen vor“, erläutert die Juristin. Dabei solle man genau hinsehen, denn manche Schlüsseldienste gaukeln in Werbung und Telefonbucheinträgen einen Firmensitz in unmittelbarer Wohnortnähe vor, obwohl das nach einem Urteil des Oberlandesgerichts Düsseldorf vom 06.05.2003 irreführend und damit wettbewerbswidrig ist (Az.: 20 U 174/02).
Quelle:VBZ Brandenburg
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