Startseite Allgemeines Achtung: Website de-trader.com: BaFin ermittelt gegen den Betreiber
Allgemeines

Achtung: Website de-trader.com: BaFin ermittelt gegen den Betreiber

Clker-Free-Vector-Images (CC0), Pixabay
Teilen

Die Finanzaufsicht BaFin weist darauf hin, dass der Betreiber der Website de-trader.com ohne Erlaubnis Finanz- und Wertpapierdienstleistungen anbietet. Das Unternehmen wird nicht von der BaFin beaufsichtigt.

Die BaFin, das Bundeskriminalamt und die Landeskriminalämter raten Verbraucherinnen und Verbrauchern generell, bei Geldanlagen im Internet äußerst vorsichtig zu sein und vorab gründlich zu recherchieren, um Betrugsversuche rechtzeitig zu erkennen.

Zum Hintergrund:

Finanz- und Wertpapierdienstleistungen dürfen in Deutschland nur mit einer Erlaubnis der BaFin angeboten werden. Einige Unternehmen handeln jedoch ohne die erforderliche Erlaubnis. Informationen darüber, ob ein bestimmtes Unternehmen von der BaFin zugelassen ist, finden Sie in der Unternehmensdatenbank.

Die Information der BaFin basiert auf § 37 Absatz 4 Kreditwesengesetz.

Kommentar hinterlassen

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

Kategorien

Ähnliche Beiträge
Allgemeines

Bericht über aktuelle Wahlergebnisse und Projektionen in den USA

CNN hat am Wahltag mehrere Projektionen über wichtige Wahlentscheidungen veröffentlicht. Hier sind...

Allgemeines

Night News

Scholz zeigt Zuversicht für Einigung im Streit der Ampel-Koalition Bundeskanzler Olaf Scholz...

Allgemeines

Bekanntmachung nach § 18a Absatz 1a Satz 1 des Luftverkehrsgesetzes vom: 30.09.2024 Bundesaufsichtsamt für Flugsicherung

Bundesaufsichtsamt für Flugsicherung Bekanntmachung nach § 18a Absatz 1a Satz 1 des Luftverkehrsgesetzes Vom...

Allgemeines

Bekanntmachung nach § 18a Absatz 1a Satz 1 des Luftverkehrsgesetzes vom: 30.09.2024 Bundesaufsichtsamt für Flugsicherung

Bundesaufsichtsamt für Flugsicherung Bekanntmachung nach § 18a Absatz 1a Satz 1 des Luftverkehrsgesetzes Vom...