Die Bewertung der Vermögensgegenstände und Schulden erfolgt unter der Annahme der Fortführung der Unternehmenstätigkeit (Going-Concern-Prämisse). Die Gesellschaft weist zum Bilanzstichtag einen nicht durch Vermögenseinlagen gedeckten Verlustanteil der Kommanditisten in Höhe von EUR 658.082,79 aus. Die Geschäftsführung geht davon aus, durch laufende Ergebnisse der künftigen Geschäftsjahre den Verlustanteil zu erwirtschaften. Im Weiteren hat eine Gesellschafterin auf Forderungen gegen die Gesellschaft in Höhe von TEUR 705 mit Nachtrag von 6. April 2010 zum Vertrag über die Gewährung von gegenseitigen Liquiditätshilfen einen Rangrücktritt von bis zu TEUR 1.000 erklärt. Durch die Änderung der Darlehenskonditionen beginnend ab dem 1. Januar 2013 entsteht eine geringere Zinsbelastung der Gesellschaft. Damit konnte die Zahlungsfähigkeit gewährleistet werden, so dass eine Überschuldung im Sinne von § 19 InsO nicht gegeben ist. Diese Zeilen kann man in der Bilanz der Beteiligung lesen. Nun denn, auch hier gilt wieder, „das Unternehmen hat sein Geld verdient“.
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