Es wäre eine logische Folge aus den Strafanzeigen, die von der Kanzlei Göddecke gestellt wurden, letztlich aber scheinbar so schwach von der Substanz her waren, dass die Staatsanwaltschaft die Verfahren (eines gegen Geldauflage) eingestellt hat. Nun könnten sich die Lohmann’s ja einmal darüber Gedanken machen, die Kanzlei Göddecke auf Schadensersatz zu verklagen, denn über mitgespielt hat die Kanzlei den Lohmann’s, was den Ruf anbetrifft, sicherlich schon. Aus dem Umfeld der Lohmanns wollte man, ob man über diese Möglichkeit nachdenkt, weder bestätigen noch kommentieren. Man darf gespannt sein, wie dann die Kanzlei Göddecke reagieren würde. Teil der Argumentation auch Mandate von geschädigten Anlegern zu bekommen, war unserer Kenntnis nach eben genau dieser Hinweis auf die Strafanzeigen wegen Verdachts des Kapitalanlagebetrugs gegen die Lohmann’s. Wir fragen uns natürlich auch, „hätte ein guter Anwalt nicht im Vorfeld feststellen können und müssen, dass die Beweise für den Verdacht zu dünn sind?“ Möglicherweise wäre es aber dann dünner mit den Mandaten geworden, könnte man sarkastisch anmerken. Das Thema wird uns sicherlich noch eine Weile erhalten bleiben.
In einem Strafverfahren entscheidet die Staatanwaltschaft ob ein Anfangsverdacht vorhanden ist und die Einstellung gegen Geldauflage bedeutet nicht, dass hier alles in Ordnung ist, sondern vielmehr, dass die Beweisführung sehr aufwendig ist und das Verfahren in keinen Verhältnis zum Ergebnis steht.
Ich erinnere an das Verfahren mit Eckelstone (F1), hier wurde das Verfahren gegen 100 Mio USD eingestellt und hier ging ein Aufschrei der Entrüstung durch den Blog.