Natürlich erklären wir hier auch, warum. Selbstverständlich können Sie uns als Rechtsanwalt ein Schreiben übermitteln, wenn Sie der Meinung sind, wir hätten etwas falsch gemacht. Dieses Schreiben sollte jedoch auch rechtlich einwandfrei sein.
Herr Rechtsanwalt Colin Simbach, wir haben erhebliche Bedenken bezüglich Ihres Schreibens an uns. Sie haben weder eine Vollmacht Ihres Mandanten beigefügt noch die Bevollmächtigung anwaltlich versichert. Es entsteht der Eindruck, dass Sie hier einen Versuchsballon gestartet haben, getreu dem Motto: „Wenn ich als Anwalt schreibe, dann tun sie, was ich will.“ Das tun wir nicht. Sehr geehrter Herr Rechtsanwalt Colin Simbach aus Düsseldorf, wenn wir der Meinung sind, dass unser Beitrag korrekt ist, dann kämpfen wir auch für den Erhalt des Artikels. Dies ist auch in diesem Fall so.
Ihre Mandantin, die Ackerbaum GmbH & Co. KG, hatte auf dem Internetportal anleger-beteiligungen.de diverse Beteiligungsangebote unterbreitet, fast alle verbunden mit dem Risiko eines Totalverlustes. Ein Hinweis, der zudem auch korrekterweise damals bei der Veröffentlichung vorhanden war. In Bezug auf ein grundschuldbesichertes Darlehen haben wir dann explizit darauf hingewiesen, dass es hier durchaus sein kann, dass kein Totalverlustrisiko besteht, wenn das Objekt, auf dem die Grundschuld besichert werden soll, einen Wert hat, der dieses Totalverlustrisiko ausschließen würde. Alles völlig korrekt.
Nun teilen Sie uns mit, dass die Investmentangebote Ihrer Mandantin kein Totalverlustrisiko haben würden. Mit Verlaub, Herr Rechtsanwalt Simbach, Ihre Erklärung dazu ist aus meiner Sicht hanebüchen. Wir haben Ihnen, Herr Rechtsanwalt Colin Simbach aus Düsseldorf, unseren Standpunkt mitgeteilt und Sie aufgefordert, die uns gegenüber ausgesprochene Abmahnung bis gestern zurückzunehmen. Was wir bekommen haben, ist der Wunsch nach einer Fristverlängerung von drei Wochen, da Sie sich erst mit Ihrer Mandantschaft beraten wollen.
Sorry, Herr Simbach, erst kann es Ihnen nicht schnell genug gehen, was eine Frist an uns angeht, und dann wollen Sie jetzt Zeit schinden. Warum? Der Sachverhalt ist doch für Sie klar und für uns klar. Sollten Sie der Meinung sein, dass Sie im Recht sind, dann gehen Sie bitte vor Gericht. Wenn Sie der Meinung sind, dass wir mit unseren Argumenten recht haben, dann ziehen Sie die Abmahnung zurück und übernehmen die Kosten.
Sie bekommen jetzt eine kurze Verlängerung von uns. Sollten wir dann keine Rücknahme der Abmahnung vorliegen haben, dann erheben wir eine negative Feststellungsklage gegen die Firma Ackerbaum GmbH & Co. KG. Ob diese das will, müssen Sie klären. Zudem werden wir unseren Schriftwechsel einmal an die BaFin weitergeben und um eine Stellungnahme bitten, denn wir wollen wissen, was die Aufsichtsbehörde zu Ihrer Rechtsposition sagt. Das könnte für Ihre Mandantin spannend werden, denn wie gesagt, wir sind der Meinung, dass explizit auf genau dieses Totalverlustrisiko hingewiesen werden muss.
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