Die ACM Renditefonds 1 GmbH & Co. KG hat Widerrufsbelehrung, die Anlegern, die die Kapitalanlage in einer so genannten Haustürsituation abgeschlossen haben, eine vorzeitige Ausstiegsmöglichkeit eröffnet.Von Rechtsanwalt und Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht Sven Tintemann und Rechtsanwalt Dr. Thomas Schulte, Berlin
Die Beteiligung an der ACM Renditefonds 1 GmbH & Co. KG, die hauptsächlich Kunden der mittlerweile insolventen Allround Capital Management GmbH & Co. KG vermittelt worden ist, macht den Anlegern Sorgen. Die ACM Renditefonds hat zuletzt ihre haftungstragende Komplementärin gewechselt und ihren Geschäftssitz nach Rehfelde gelegt.
Hierüber hatten wir berichtet (http://anwalt-bankrecht.blogspot.com/2011/12/acm-renditefonds-1-gmbh-co-kg-wechsel.html).
Zufällig wohnen dort auch die Eheleute Melanie und Alexander Welitschkow. Frau Melanie Welitschkow ist gleichzeitig Geschäftsführerin der neuen Komplementärgesellschaft ACM Service Center GmbH und zudem Kommanditistin der ACM Renditefonds 1 GmbH & Co. KG.
Nachdem betroffene Familien sich hilfesuchend an die Rechtsanwaltskanzlei Dr. Schulte und Partner Rechtsanwälte gewandt haben, wurde bei einer Analyse der Widerrufsbelehrung der Gesellschaft festgestellt, dass diese inhaltliche Fehler aufweist. Die inhaltlichen Fehler in der Widerrufsbelehrung führen dazu, dass ein Anleger die Kapitalanlage auch heute noch widerrufen kann, wenn er diese in einer so genannten Haustürsituation (bei sich zuhause, am Arbeitsplatz oder durch Ansprechen in der Öffentlichkeit) vermittelt bekommen hat.
Zu der Widerrufsbelehrung meint Rechtsanwalt und Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht Sven Tintemann: „Die Widerrufsbelehrung ist inhaltlich fehlerhaft. Eine hier verwendete Formulierung, die auch bei der SLR Beteiligungsfonds I GmbH & Co. KG verwendet wurde, ist bereits durch das Landgericht Berlin und auch das Kammergericht Berlin als irreführend bezeichnet worden. Anlegern der SLR wurde daher die Möglichkeit des Ausstiegs aus der Kapitalanlage gewährt. Es ist somit anzunehmen, dass dies auch bei der ACM Renditefonds möglich sein wird. Es handelt sich um inhaltsgleiche Formulierungen.
Unsere Kanzlei vertritt bereits einige Anleger der ACM Renditefonds und wird am 20.01.2012 eine Informationsveranstaltung für Anleger der Gesellschaft durchführen.“
Anlegern der Gesellschaft wird nunmehr dringend geraten, sich an einen Rechtsanwalt zu wenden, der auf den Bereich des Bank- und Kapitalmarktrechts spezialisiert ist und sich hier rechtlich über ihre Möglichkeiten und auch die Risiken der Anlageform beraten zu lassen.
V.i.S.d.P.
Sven Tintemann
Rechtsanwalt
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