Keine Bilanz die eirlich erfreulich sit, wenn man sich dise Zahlen anschaut.
ACON Actienbank AGMünchenJahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2016 bis zum 31.12.2016Lagebericht zum Jahresabschluss für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis 31. Dezember 2016der ACON Actienbank AG, MünchenGrundlagen des UnternehmensDie ACON Actienbank AG mit Büros in München und Frankfurt am Main wurde 2006 gegründet und unterstützt mittelständisch geprägte Unternehmen bei Finanzierungsfragen. Sie versteht sich als kompetenter Partner für die Entwicklung individuell zugeschnittener Finanzierungslösungen in allen Unternehmensphasen. Die Schwerpunkte der Geschäftstätigkeit liegen in den Bereichen Investment Banking (Capital Markets, Equity and Debt Financing, Listings, börsennahe Finanzierungen), Handel (Wertpapierhandel, Designated Sponsoring/Market Making, Investments, Institutional Networking) sowie Advisory (M&A, Debt Advisory, Finanzierung). Die ACON Actienbank beschäftigt zum 31. Dezember 2016 3 Vorstände und 7 Mitarbeiter in den Büros München und Frankfurt. 1. Allgemeine wirtschaftliche Entwicklung 20162016 war für die deutsche Wirtschaft wieder einmal ein überwiegend erfolgreiches Jahr, gekennzeichnet durch ein solides und die ersten Prognosen übertreffendes Wachstum. Positive Impulse kamen dabei erneut vor allem aus dem Inland. Aufgrund niedriger Zinsen und geringer Inflation erhöhten erneut sowohl die Privathaushalte als auch der Staat die Konsumausgaben deutlich, wobei insbesondere der Unterbringung und Versorgung hunderttausender Flüchtlinge ein zumindest kurzfristig sehr effektiver Konjunkturschub zugeschrieben wird. Neben den Konsumausgaben legte auch das Investitionsvolumen weiterhin zu, sowohl im öffentlichen als auch dem privaten Sektor. Wie auch im Vorjahr erwies sich ein schwieriges welt- und wirtschaftspolitisches Umfeld als eine konstante Herausforderung, die so schnell vermutlich nicht zu überwinden sein wird. Insgesamt verzeichnet die Bundesregierung für 2016 ein Wachstum von 1,9% -eine Steigerung um 0,2 Prozentpunkte nicht nur gegenüber 2015, sondern auch gegenüber der Prognose für 2016. Für den Euroraum rechnet die EU-Kommission in ihrer Herbstprognose mit einem BIP-Wachstum von 1,7% in 2016. Im abgelaufenen Jahr waren in Deutschland mehr als 43,5 Mio. Menschen erwerbstätig, was den zehnten Beschäftigungsrekord in Folge bedeutet. Die Arbeitnehmer konnten sich nicht nur über ein allgemeines Beschäftigungswachstum freuen, auch die Einkommen stiegen bei anhaltend niedriger Inflationsrate und nur langsam wieder steigenden Öl- und Energiepreisen. Das Zusammenspiel dieser Faktoren stellte die Grundlage der binnenwirtschaftlichen Dynamik dar und sorgte für starke Wachstumsraten insbesondere im Dienstleistungssektor, im Einzelhandel und bei Konsumgüterherstellern. Die Industrieproduktion konnte sich – nicht zuletzt aufgrund des eher schlechten Abschneidens in 2015 – leicht erholen und wuchs stärker als zunächst erwartet um immerhin 1,1%. Während die Weltwirtschaft in 2016 um 2,3% wuchs, stagnierten der Welthandel und das Investitionsvolumen weitgehend. Angesichts der fortgesetzten Instabilität in Nordafrika und Nahost, Wirtschaftssanktionen gegen Russland, Wachstumseinbrüchen in China, der politischen Hängepartie nach dem Votum Großbritanniens zum EU-Austritt („Brexit“), einem Regierungswechsel in Italien sowie der für die meisten Beobachter völlig überraschenden Wahl Donald Trumps zum neuen US-Präsidenten war 2016 ein weiteres Jahr voller Turbulenzen, deren Folgen noch auf Jahre hinaus zu spüren sein werden. Der Euro verlor gegenüber dem US-Dollar im Jahresverlauf, insbesondere nach den US-Wahlen, weiter an Wert und notierte zum Jahresende bei rund 1,05 US-Dollar. Die Inflationsrate sowohl in der EU als auch der Euro-Zone ist in 2016, vor allem aufgrund steigender Energiepreise leicht gestiegen, und lag im Dezember des Jahres bei 1,1%. Der EZB-Leitzins für die Euro-Zone wurde im März 2016 auf ein historisches Tief von 0% festgelegt. Die deutschen Kapitalmärkte lieferten 2016 ein gutes Spiegelbild der politischen Turbulenzen. So verlor der DAX in den ersten sechs Wochen des Jahres rund 15% an Wert, um sich anschließend bis Mitte Juni wieder auf sein Ausgangsniveau zurück zu kämpfen. Es folgte der Brexit und ein weiterer Einbruch um beinahe 10%, bevor sich die Kurse allmählich wieder erholten. Mit der Wahl Trumps zum neuen US-Präsidenten und der damit verbundenen Hoffnung auf signifikante Investitionen in die Infrastruktur sowie eine Liberalisierung der Finanzmärkte schossen weltweit die Indizes nach oben; der DAX kam so auf Jahressicht noch auf ein Plus von 7%. Während auch der M-Dax und S-Dax ähnlich moderat zulegen konnten, schloss der Tec-Dax mit einem leichten Minus. Deutlicher vom Ergebnis der US-Wahlen profitieren konnten naturgemäß die US-amerikanischen Indizes, allen voran der Dow Jones, der kontinuierlich neue Allzeithochs erklimmt und 2016 mehr als 13% im Plus schloss. Parallel zum schlechten Börsenstart verschlechterte sich zum Jahresbeginn 2016 auch die allgemeine Stimmungslage der Wirtschaft. So sank beispielsweise der Ifo-Geschäftsklimaindex zum dritten Mal in Folge und verstärkte zunächst bestehende Befürchtungen einer allgemeinen Konjunkturabkühlung. Doch war auch hier ab dem zweiten Quartal eine Trendwende zu beobachten, mit einem spürbaren Aufschwung im letzten Quartal des Jahres, sodass sich die anfänglichen Befürchtungen nicht bewahrheiteten. 2. Geschäftsentwicklung der ACON Actienbank AGTrotz des uneinheitlichen konjunkturellen Gesamtbildes ist es der ACON Actienbank AG (nachfolgend auch „ACON“ oder „Bank“) auch in 2016 gelungen, ihre Position als kompetenter und zuverlässiger Partner bei der bank- und wertpapiertechnischen Begleitung von Kapitalmarkttransaktionen zu behaupten und sogar leicht auszubauen. 2016 fokussierte sich die ACON in erster Linie auf die Umsetzung von Kundenprojekten und die gleichzeitige stetige Verbesserung der internen Prozesse sowie die Umsetzung aufsichtsrechtlicher Vorgaben. In 2016 wurde u.a. eine Erstzulassung im regulierten Markt der Frankfurter Wertpapierbörse im Segment Prime Standard begleitet. Des Weiteren wurden wieder mehrere Einbeziehungen von Wertpapieren verschiedener Emittenten an verschiedenen deutschen Wertpapierbörsen begleitet. Etwas ausgebaut wurde im Geschäftsjahr der Bereich Advisory. Hier wurden mehrere Kauf- und Verkaufsmandate begleitet. Außerdem wurden auch im Geschäftsjahr 2016 wieder eine Anleiheemission und verschiedene Mandate im Bereich der wertpapiertechnischen Abwicklung begleitet. Der Bereich Institutional Sales hingegen konnte leider nicht ganz an das sehr erfolgreiche Vorjahr anknüpfen. Im Bereich Designated Sponsoring war die ACON Actienbank AG weiter aktiv, allerdings wurde die Tätigkeit durch Partnerinstitute erbracht. Gleichzeitig stand das Jahr 2016 auch im Zeichen der organisatorischen und strukturellen Erweiterung des Führungskreises der Bank. Prozessual wurde durch die neue Führungsstruktur und Umstellung interner Vorgehensweisen eine Anpassung an die immer weiter steigenden Anforderungen im Bereich der Marktfolge vorgenommen. Die ACON fühlt sich gut gewappnet, diesen Anforderungen auch in Zukunft gerecht zu werden. Kapitalmaßnahmen fanden keine statt. 2.1 Entwicklung der Vermögens-, Finanz und Ertragslage im Geschäftsjahr 2016Die Bilanzsumme zum 31.12.2016 beläuft sich auf TEUR 2.063 und liegt damit unter der Summe zum Vorjahresstichtag am 31.12.2015 mit TEUR 2.436. Die Aktiva weisen als größte Position Forderungen gegenüber Kreditinstituten in Höhe von TEUR 1.476 (Vorjahr: TEUR 1.198), die Passivseite weist ein Eigenkapital in Höhe von TEUR 1.512 (Vorjahr: TEUR 1.512) als wesentlichste Position aus. Die Eigenkapitalquote liegt zum 31.12.2016 mit rd. 73% deutlich über dem Niveau des Vorjahres (Vorjahr: rd. 62%). Die Finanzlage der ACON Actienbank zeichnete sich durch eine jederzeitige Zahlungsfähigkeit im vergangenen Geschäftsjahr aus. Zum Bilanzstichtag betrug die Nettoliquidität TEUR 1.176 (Vorjahr: TEUR 1.198). Schwerpunkt der Geschäftstätigkeit war in 2016, wie im Vorjahr, die bank- und wertpapiertechnische Begleitung von Kapitalmarkttransaktionen sowie die Abwicklung von Platzierungs- und Beratungsmandaten. Es wurden Provisionserträge in Höhe von TEUR 990 (Vorjahr: TEUR 1.099) erwirtschaftet, denen Provisionsaufwendungen in Höhe von TEUR 242 (Vorjahr: TEUR 423) gegenüberstanden. Der Nettoertrag des Handelsbestandes beträgt TEUR 665 (Vorjahr: TEUR 995). Der Personalaufwand in Höhe von TEUR 1.031 (Vorjahr: TEUR 1.078) und die anderen Verwaltungsaufwendungen in Höhe von TEUR 446 (Vorjahr: TEUR 441) bewegen sich insgesamt auf Vorjahresniveau. Der Betriebsleistung in Höhe TEUR 1.521 (Vorjahr: TEUR 1.984) stehen Betriebsaufwendungen in Höhe von TEUR 1.520 (Vorjahr: TEUR 1.993) gegenüber. Das Ergebnis der normalen Geschäftstätigkeit liegt gegenüber dem Vorjahr nahezu unverändert bei 0 TEUR. Das um Aufwendungen aus Rechtstreitigkeiten und Ausbuchungen uneinbringlicher Forderungen aus den Vorjahren bereinigte operative Ergebnis liegt bei über TEUR 65. 3. Risikobericht für das Geschäftsjahr 2016Aufgrund der Fokussierung der ACON Actienbank AG auf die bank- und wertpapiertechnische Abwicklung von Kapitalmarkt- bzw. Börsentransaktionen, sind die mit dem operativen Geschäft verbundenen Risiken sehr begrenzt. Darüber hinaus ist durch die direkte Einbindung des Vorstands in die operative Tätigkeit eine Risikoidentifikation, -kontrolle, -beurteilung und -kommunikation jederzeit gewährleistet. Gemäß den Mindestanforderungen an das Risikomanagement (MaRisk) werden die wesentlichen Risiken angemessen mit Eigenmitteln unterlegt. Dabei beinhaltet der Begriff Risiko die Möglichkeit, dass ein Eintritt die künftige wirtschaftliche Lage der Bank wesentlich negativ beeinflusst. Ferner hat die ACON Actienbank AG einen angemessenen Controlling- und Risikoprozess eingerichtet, der die Beurteilung, Identifizierung, Steuerung sowie Überwachung der wesentlichen Risiken gemäß den Anforderungen der Ma-Risk gewährleistet. AdressenausfallrisikenDas Adressenausfallrisiko beinhaltet die Gefahr von Verlusten oder entgangenen Gewinnen aufgrund unerwarteter Ausfälle von vertraglich zugesagten Leistungen von Geschäftspartnern der Bank, insbesondere Geldforderungen. Bei den Adressenausfallrisiken wird zwischen den Kreditrisiken, den Kontrahenten- und Emittentenrisiken, den Länderrisiken und den Beteiligungsrisiken unterschieden. KreditrisikenDa die ACON Actienbank AG nicht über die Erlaubnis zum Betreiben des Kreditgeschäftes im Sinne des § 1 Abs. 1 Nr. 2 KWG verfügt und demzufolge das Geschäft nicht gewerbsmäßig betreibt, besteht kein Kreditrisiko im klassischen Sinne. Gleichwohl kann ein Kreditrisiko auch in Form eines Vorleistungsrisikos bestehen. In diesem Fall kommt ein Vertragspartner seinen Verpflichtungen nicht nach, obwohl die ACON Actienbank AG bereits Dienstleistungen erbracht hat. Größere Kundenforderungen können im Wesentlichen bei der Emissionsbegleitung gegenüber den Emittenten entstehen. Diese Forderungen werden, wenn möglich, bei der Überweisung des Emissionserlöses an den Emittenten in Abzug gebracht. Bei fast allen Projekten/Mandaten werden zudem Abschlagszahlungen bei Beginn des Projekts vereinbart. Beratungsleistungen, die sich über einen längeren Zeitraum erstrecken, werden möglichst nach Projektfortschritt abgerechnet und so die Zahlungsverpflichtungen über mehrere Fälligkeitstermine verteilt, um die Forderungsausfallrisiken pro Kunden zu reduzieren. Zahlungsrückstände im Debitorenbereich werden permanent vom Vorstand selbst beobachtet und besprochen. Außerdem wurde ein für alle Forderungen umzusetzender Mahn- und Inkassoprozess eingeführt. Danach erfolgen gegebenenfalls individuelle bzw. durch externe Rechtsanwälte durchgeführte Mahnverfahren. Die einzelnen Forderungen sind in der Regel auf Grund der Anzahl der Mandate und der Strukturierung für den Fortbestand der Gesellschaft nicht bedeutend, können jedoch signifikante Ergebniswirkung haben. Die Kundenforderungen belaufen sich auf eine Höhe von TEUR 388 (Vorjahr TEUR 563). Es bestehen Einzelwertberichtigungen in Höhe von TEUR 117 (Vorjahr TEUR 144). Ein für die ACON Actienbank AG wesentliches Adressenausfallrisiko besteht im Rahmen der bei Einlagenkreditinstituten geführten Kontokorrent-, Festgeld-, Handels- sowie Sonderkonten bei der Anlage des Eigenkapitals und im Rahmen von Kapitalmarkttransaktionen. Diese Konten werden in der Bilanz unter den Forderungen gegenüber Kreditinstituten ausgewiesen. Die ACON Actienbank AG arbeitet hierbei mit mehreren inländischen Kreditinstituten zusammen, deren Bonität mittels externer Ratings, sonstigen öffentlich verfügbaren Informationen und persönlichen Gesprächen mit den verantwortlichen Personen überprüft wird. Hierbei handelt es sich um die Donner & Reuschel AG, die Bethmann Bank AG, das Bankhaus Merck Finck & Co., das Bankhaus Gebr. Martin AG, BNP Paribas sowie die Gabler-Saliter Bank AG. Beim Bankhaus Gebr. Martin AG werden auch projektbezogen kurzfristig Gelder im Rahmen der Begleitung von Kapitalmaßnahmen gehalten. Diese bewusste Verteilung auf verschiedene Institute geschieht im Rahmen einer aktiven Risikostreuung und daher beurteilen wir die bestehenden Risiken als begrenzt. Kontrahenten- und EmittentenrisikenKontrahentenrisiken können bei der Abwicklung von Handelsgeschäften mit Kunden entstehen, weil ein Handelspartner ausfallen kann und damit seinen vertraglichen Verpflichtungen zur Lieferung von liquiden Mitteln, Wertpapieren oder anderen Werten nicht nachkommen kann. Im Geschäftsjahr gab es diesbezüglich keine Ausfälle zu verzeichnen, zudem betreibt die ACON Actienbank AG ausschließlich den Handel mit „geeigneten Gegenparteien“. Die Positionen müssen am Tagesende immer glatt gestellt sein. Emittentenrisiken entstehen aus Bonitätsverschlechterungen bzw. dem möglichen Ausfall eines Emittenten, dessen Aktien oder andere Wertpapiere die ACON Actienbank AG im Bestand hält. Die ACON Actienbank AG hat im vergangenen Geschäftsjahr Geschäfte in den folgenden Bereichen betrieben: (1) Abschlussvermittlung: Handel im fremden Namen für fremde Rechnung (offene Stellvertretung) im Sinne des § 1 (1a) Satz 2 Nr. 2 KWG (2) Anschaffen oder Veräußern von Finanzinstrumenten für eigene Rechnung als Dienstleistung für andere im Sinne des § 1 (1a) Satz 2 Nr. 4c KWG (Eigenhandel). Die ACON Actienbank AG hat im vergangenen Geschäftsjahr keinen aktiven Eigenhandel für Dritte (Designated Sponsoring) und Eigenhandel im kleineren Umfang betrieben. Die diesbezüglichen Risikopotentiale sind auf Grund einer täglichen Risikoberechnung nicht geschäftsimmanent und nicht bestandsgefährdend. Der Marktwert des Handelsbestandes beläuft sich per 31.12.2016 auf TEUR 8 (Vorjahr: TEUR 3). Darüber hinaus hält die ACON Actienbank AG zum 31.12.2016 im Anlagebuch Wertpapierpositionen in drei im Freiverkehr notierten Gesellschaften in Höhe von TEUR 46. LänderrisikenAls Länderrisiken werden Transfer- und Konvertierungsrisiken erfasst, die jedoch auf Grund eines geringen Engagements für die ACON Actienbank AG nicht von Bedeutung sind. Die Rechnungsstellung sowie Wertpapiergeschäfte erfolgten im abgelaufenen Geschäftsjahr im Wesentlichen in Euro. Es besteht ein Währungskonto beim Bankhaus Gebr. Martin in US-$ mit einem derzeitigen Gegenwert von EUR 0,00, welches dazu benutzt wird, um in US-$ ausgestellte Rechnungen gegenüber der Bank auszugleichen. Weitere Währungskonten bestehen bei BNP Paribas. Diese Konten werden zu jedem Monatsende glatt gestellt und dienen nur zum Handel von Wertpapieren, welche in ausländischen Währungen notiert sind. BeteiligungsrisikenAls Beteiligungsrisiken werden Risiken aus potenziellen Verlusten aus bereitgestelltem Eigenkapital, aus Ergebnisabführungsverträgen (Verlustübernahmen) und aus Haftungsrisiken (z.B. Patronatserklärungen) erfasst. MarktpreisrisikenMarktpreisrisiken umfassen mögliche negative Wertänderungen von Positionen der Bank aufgrund schwankender Marktpreise. Im Einzelnen fallen unter diese Risikokategorie Aktienkurs-, Zinsänderungs-, Währungs- und Rohwarenrisiken. Marktpreisrisiken spielen eine mittlere Rolle, da die Gesellschaft in eingeschränktem Maße Wertpapierbestände im Handelsbuch hält. Die Positionen betragen zum 31.12.2016 in Summe TEUR 8. Wertpapiere, die einem direkten Währungs-, Zinsänderungs- oder Rohwarenrisiko unterliegen, wurden im abgelaufenen Geschäftsjahr nicht erworben oder gehalten. LiquiditätsrisikenLiquiditätsrisiken umfassen das (kurzfristige) Liquiditätsrisiko im engeren Sinne und das Risiko aus einer mangelnden Liquidität von Handelsprodukten (Marktliquidität). Das kurzfristige Liquiditätsrisiko betrifft das Risiko, dass die ACON Actienbank AG ihren Zahlungsverpflichtungen nicht fristgerecht oder nicht in vollem Umfang nachkommen kann. Die Sicherstellung der jederzeitigen Zahlungsfähigkeit der Bank ist Aufgabe des Liquiditätsmanagements und wird direkt durch den Vorstand überwacht. Hierzu werden die betrieblichen Zahlungsströme kontinuierlich erfasst und überwacht. Die ACON Actienbank AG erstellt regelmäßig eine Ertrags- und Forderungsübersicht, um die erwarteten Mittelzuflüsse zu kontrollieren und den Liquiditätsbedarf zu sichern. Im Berichtsjahr trat zu keiner Zeit ein Liquiditätsengpass auf, und die aufsichtsrechtlichen Liquiditätsanforderungen im Rahmen der Liquiditätsverordnung wurden jederzeit eingehalten. Per 31.12.2016 betrug die Netto-Cash-Position TEUR 1.373 (31.12.2015: TEUR 1.198). Das Risiko einer eingeschränkten Marktliquidität für Wertpapiere des Handelsbestandes ist zwar gegeben, jedoch sind die daraus resultierenden Risiken für die ACON Actienbank AG nicht als wesentlich einzustufen. Operationelle RisikenOperationelle Risiken betreffen Risiken von Verlusten durch Unzulänglichkeiten oder Fehler in Systemen und Prozessen, durch menschliches oder technisches Versagen sowie durch externe Ereignisse. Diese Definition schließt rechtliche und aufsichtsrechtliche Risiken, d.h. Risiken aus unzureichenden vertraglichen Vereinbarungen oder veränderten rechtlichen Rahmenbedingungen ein. Die Geschäftsprozesse und das interne Kontrollsystem werden bei der ACON Actienbank AG permanent an das operative Geschäft angepasst. Die Einhaltung von Organisationsrichtlinien wird direkt vom Vorstand kontrolliert und dieser ist teilweise auch operativ in die Projekte eingebunden und zu jeder Zeit über den Projektfortschritt informiert. Im Bereich der IT-Sicherheit bemühen wir uns, Risiken unserer Kommunikations- und Informationssysteme soweit wie möglich einzugrenzen. Darüber hinaus gewährleisten die neben dem Einsatz von Virenscannern und Firewall-Systemen bestehenden Zugriffs- und Zugangsberechtigungskonzepte die Vertraulichkeit, Integrität und Verfügbarkeit von Systemen und Daten. Ziel ist es, den laufenden Bankbetrieb zu sichern und Verluste für den Fall von Betriebsstörungen auf ein Minimum zu reduzieren. Vor allem durch regelmäßige Updates der Sicherheitssysteme wird hier unbefugtem Zugriff vorgebeugt. Da die ACON Actienbank AG bei der Ausübung ihrer Geschäftstätigkeit nicht von bankspezifischen Softwareprogrammen abhängig ist, beschränkt sich das IT-Risiko derzeit vornehmlich auf die Sicherung von Daten und den Schutz vor unbefugtem Zugriff. Die gesamte Börsentechnik (Xetra etc.) läuft über einen langjährig im Markt aktiven externen Dienstleister, der versichert, angemessene, technische und organisatorische Sicherheitsmaßnahmen einzusetzen, um sämtliche Daten vor zufälliger oder vorsätzlicher Manipulation, Verlust, Zerstörung oder vor dem Zugriff unberechtigter Personen zu schützen, ihre Sicherheitsverfahren regelmäßig zu überprüfen und sie dem technologischen Fortschritt anzupassen. Rechtliche Risiken entstehen innerhalb der ACON Actienbank AG vor allem im Zusammenhang mit prospektpflichtigen Kapitalmaßnahmen sowie dem Vertrieb und der Platzierung von Wertpapieren aus einer möglichen Prospekthaftung bzw. Haftung wegen Falschberatung oder Fehlverhaltens. Handlungsmöglichkeiten zur Risikovermeidung sind insbesondere eine sorgfältige Bearbeitung der Projekte durch qualifizierte Mitarbeiter, der Gebrauch von Standardverträgen sowie angemessene Haftungsausschlüsse und Risikohinweise bei Geschäfts- und Vertragsabschlüssen. Der Entscheidung für die Durchführung einer Emission gehen detaillierte Prüfungshandlungen voraus. Diese beziehen sich auf die Unterlagen der Gesellschaft, welche die Kapitalmaßnahme plant. Sofern ein Wertpapierprospekt für die Ausgabe oder Zulassung von Aktien erforderlich ist, führt regelmäßig ein erfahrener Dritter (Rechtsanwälte/Wirtschaftsprüfer) eine legal due diligence sowie gegebenenfalls eine financial due diligence durch und erstellt gegenüber der Bank entsprechende legal opinions bzw. comfort letter. Bei der Begleitung von Transaktionen ausländischer Emittenten wird zudem regelmäßig eine legal opinion eines Rechtsanwalts aus dem Sitzland des Emittenten eingeholt. Im Hinblick auf personelle Risiken sind alle Positionen besetzt. Kommt es zu Engpässen bei entsprechenden Projekten, dann ist die Bank in der Lage, auf Ersatzpersonal oder zusätzliches externes Personal zurückzugreifen. – GeschäftsrisikenGeschäftsrisiken bestehen im Wesentlichen darin, dass der Vorstand und die Mitarbeiter der Bank bedeutende Markt- und Wettbewerbsentwicklungen nicht rechtzeitig erkennen oder falsch einschätzen. Aus diesem Grund beobachtet die Geschäftsleitung unter enger Einbindung des Aufsichtsrates fortlaufend den Markt und die Positionierung der ACON Actienbank AG in diesem Umfeld. Die Geschäftsstrategie der Bank wird dabei regelmäßig überprüft und bei Bedarf an geänderte Rahmenbedingungen angepasst. Auch bei der Annahme von Aufträgen werden mögliche Risiken im Hinblick auf negative Reputation durch intensive Internet-Recherche und offene Diskussion – auch mit den Börsen und den beteiligten Beratern – versucht zu minimieren. Nicht zuletzt aufgrund der Größe der ACON Actienbank werden Projekte teilweise bis vollständig von einem Vorstand der Bank oder einem Generalbevollmächtigten betreut. Der Aufsichtsrat der ACON Actienbank wird regelmäßig informiert und bei Projekten und wesentlichen Entscheidungen über die Sitzungen hinaus auch in Einzelfällen hinzugezogen. Unterlagen werden, soweit dies erforderlich erscheint, durch den Vorstand selbst regelmäßig auf Vollständigkeit und Plausibilität hin beurteilt, bevor eine Dienstleistung gegenüber dem Kunden erbracht wird. Darüber hinaus sind die Vorstände in die Abwicklung der Aufträge nur soweit erforderlich unmittelbar eingebunden. Aus Sicht des Vorstands ist durch diese Maßnahmen und Vorgehensweise unter Berücksichtigung der Größe der Gesellschaft eine effektive Vorsorge zur Begrenzung von Risiken für die ACON Actienbank gegeben. Aufgrund des Fokus der Geschäftstätigkeit der Bank auf die Beratung und Begleitung von Kapitalmarkttransaktionen mit nur unwesentlichen Marktpreis- und Liquiditätsrisiken, zumeist steuerbzw. eingrenzbaren Adressausfallrisiken und operationellen Risiken und der direkten Einbindung des Vorstands in das Tagesgeschäft, ist die Risikolage der Gesellschaft derzeit als insgesamt überschaubar einzustufen. Eine größere Aufmerksamkeit ist dabei vor dem Hintergrund der Unsicherheiten insbesondere im Zusammenhang mit der schwelenden Schuldenproblematik und der Verschärfung von Kapitalmarktregularien dem Ausfallrisiko von Kreditinstituten sowie den operationellen bzw. Reputationsrisiken beizumessen. Dies spiegelt sich im Wesentlichen im Risikotragfähigkeitskonzept und den damit verbundenen Stresstests wider. Weitere Ausführungen hierzu können dem Offenlegungsbericht gem. Teil 8 der Verordnung (EU) Nr. 575/2013 (CRR) entnommen werden, der auf der Homepage der ACON veröffentlicht wird. 4. NachtragsberichtVorgänge von besonderer Bedeutung nach Schluss des Geschäftsjahres haben sich nicht ereignet. 5. Voraussichtliche Entwicklung, Ausblick, StrategieFür 2017 rechnet die Bundesregierung mit einem Wirtschaftswachstum von 1,4%, die EU-Kommission prognostiziert 1,6%, die OECD 1,7%. Was das globale Wirtschaftswachstum anbelangt, erwartet der IWF ein Plus von 3,4%. Die ACON Actienbank AG erwartet auch in 2017, dass sich das Kapitalmarktumfeld für kleinere und mittlere Unternehmen nicht wesentlich verbessern wird und dementsprechend aus dem konjunkturellen Umfeld keinerlei direkte zusätzliche Impulse kommen werden. Wie in den Vorjahren ist zu erwarten, dass die Vielzahl der kapitalsuchenden, kleineren Unternehmen weiterhin auf ein nur begrenztes Kapitalangebot stoßen wird und daher Dienstleistungen seitens Finanzintermediären wie der ACON Actienbank AG weiterhin nachgefragt werden. Dies gilt sowohl für die Aktienmärkte als auch für Anleihen und Fremdkapital sowie für Hybridprodukte. Wichtig wird es weiterhin sein, die Erwartungen von Investoren und Unternehmen sowie weiteren Kapitalmarktteilnehmern gleichzurichten und auszugleichen. Seit dem 01.01.2017 bietet die ACON Actienbank AG wieder Designated Sponsoring durch ein eigenes Händlerteam an und konnte innerhalb von kürzester Zeit bereits einige Mandate gewinnen. Die ACON Actienbank AG sieht sich insgesamt im Bereich der kleinen und mittleren Unternehmen gut positioniert und erwartet für das laufende Geschäftsjahr 2017 ein leicht besseres Geschäftsergebnis auf Vorjahresniveau. 6. AbhängigkeitsberichtGemäß § 312 AktG hat der Vorstand der ACON Actienbank einen Bericht über die Beziehungen zu verbundenen Unternehmen für das Geschäftsjahr 2016 abgegeben. Die Schlusserklärung dieses Berichts lautet: Über die vorstehend aufgeführten Rechtsgeschäfte und Maßnahmen hinaus sind im Berichtszeitraum keine Rechtsgeschäfte vorgenommen worden und auch keine Maßnahmen bekannt, über die berichtet werden müsste. Der Vorstand der ACON Actienbank AG, München, erklärt gemäß § 312 AktG, dass die Gesellschaft für jedes Rechtsgeschäft mit dem herrschenden und den mit ihm verbundenen Unternehmen eine angemessene Gegenleistung erhalten hat. Die Beurteilung erfolgte jeweils anhand der Umstände zum Zeitpunkt in dem das Rechtsgeschäft abgeschlossen wurde.
München, 29. Mai 2017 Der Vorstand Marco Bodewein Dr. Michael Hasenstab Lars Hülsmann Bilanz zum 31. Dezember 2016ACON Actienbank AG Wertpapierhandelsbank, MünchenAKTIVA
Gewinn- und Verlustrechnung vom 01.01.2016 bis 31.12.2016ACON Actienbank AG Wertpapierhandelsbank, München
Anhang zum Jahresabschluss für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis 31. Dezember 2016der ACON Actienbank AG, MünchenAllgemeines, Angaben zu Bilanzierungs- und BewertungsmethodenDie ACON Actienbank AG ist seit dem 26. Februar 2016 zu 100% im Besitz der The ACON Group SE, München. Die Mitteilung an die Gesellschaft erfolgte mit Schreiben vom 26. Februar 2016. Gemäß § 340a Abs. 1 HGB gelten für die ACON Actienbank AG die Vorschriften für große Kapitalgesellschaften i.S.d. HGB. Daneben hat die ACON Actienbank AG die besonderen Bestimmungen aus der Verordnung über die Rechnungslegung der Kreditinstitute und Finanzdienstleistungsinstitute (RechKredV) und des Aktiengesetzes zu beachten. Die Gewinn- und Verlustrechnung wird in Staffelform aufgestellt. Im Einzelnen wurden folgende Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden angewandt: Forderungen wurden mit dem Nennwert oder mit dem am Bilanzstichtag niedrigeren beizulegenden Wert angesetzt. Für einzeln erkennbare Risiken wurden Einzelwertberichtigungen gebildet. Für latente Risiken im Forderungsbestand bestehen Pauschalwertberichtigungen. Stille Vorsorgereserven i.S.d. § 340f Abs. 1 HGB wurden nicht gebildet. Die Bestände an Aktien und anderen nicht festverzinslichen Wertpapieren, die dem Anlagebuch zugeordnet sind, werden mit den Anschaffungskosten bzw. dem niedrigeren Börsen- oder Marktpreis bzw. dem niedrigeren beizulegenden Wert bewertet, sofern eine dauerhafte Wertminderung vorliegt. Die Bestände an Aktien und anderen nicht festverzinslichen Wertpapieren des Handelsbestands werden aus den Börsenkursen abgeleiteten beizulegenden Zeitwerten abzüglich eines Risikoabschlags bewertet. Nicht börslich gehandelte Aktien werden zu Anschaffungskosten bzw. dem beizulegenden niedrigeren Zeitwert angesetzt. Der Zeitwert kann dabei ggf. auch aus vorangegangen Kapitalmaßnahmen abgeleitet werden. Das Treuhandvermögen und die Treuhandverbindlichkeit sind zum Nominalwert angesetzt. Das Sachanlagevermögen ist zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten angesetzt und um planmäßige Abschreibungen vermindert. Die Abschreibungen werden nach der voraussichtlichen Nutzungsdauer der Vermögensgegenstände linear und zeitanteilig vorgenommen. Die Anschaffungs- oder Herstellungskosten von abnutzbaren beweglichen Wirtschaftsgütern des Anlagevermögens, die einer selbständigen Nutzung fähig sind, werden im Wirtschaftsjahr der Anschaffung, Herstellung oder Einlage des Wirtschaftsguts in voller Höhe als Betriebsausgaben abgesetzt, wenn die Anschaffungs- oder Herstellungskosten, vermindert um einen darin enthaltenen Vorsteuerbetrag für das einzelne Wirtschaftsgut, EUR 410,00 nicht übersteigen. Die Verbindlichkeiten sind mit dem Erfüllungsbetrag passiviert. Die Steuerrückstellungen und die anderen Rückstellungen enthalten alle bis zur Bilanzaufstellung erkennbaren Risiken und ungewisse Verbindlichkeiten. Sie sind in der Höhe des nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendigen Erfüllungsbetrages angesetzt. Die anderen Rückstellungen mit einer Laufzeit von mehr als einem Jahr werden mit fristadäquaten Zinssätzen abgezinst, die von der Deutschen Bundesbank bekannt gegeben worden sind. Soweit Forderungen und Verbindlichkeiten in fremder Währung laufend entstehen, erfolgt die Umrechnung mit dem amtlichen Mittelkurs am Tag des Geschäftsvorfalls. Für Forderungen und Verbindlichkeiten zum Bilanzstichtag erfolgt gegebenenfalls eine Umrechnung zum Devisenkassamittelkurs des Bilanzstichtages. Die ACON Actienbank tätigt Wertpapierleihegeschäfte. Dabei werden die entliehenen Wertpapiere in der Bilanz des Entleihers ausgewiesen (wirtschaftliches Eigentum beim Entleiher). Die Rückübertragungsansprüche der ACON Actienbank an den Entleiher werden unter den sonstigen Vermögensgegenständen, die Rückübertragungsansprüche des Verleihers gegenüber der ACON Actienbank unter den sonstigen Verbindlichkeiten ausgewiesen. Der Fonds für allgemeine Bankrisiken berücksichtigt bestehende Unsicherheiten an den Finanzmärkten und damit verbundene Risiken. Daneben erfolgt im Falle von Nettoerträgen des Handelsbestands eine Dotierung gemäß § 340e Abs. 4 HGB. Das gezeichnete Kapital ist zum Nominalwert angesetzt. Erläuterungen zum Jahresabschluss1. Erläuterung zur BilanzForderung an KreditinstituteDie unter den anderen Forderungen an Kreditinstitute ausgewiesenen Beträge in Höhe von EUR 102.312,97 (Vorjahr EUR 102.337,97) haben eine Restlaufzeit bis 3 Monate. Forderung an KundenDie Forderungen an Kunden haben eine Restlaufzeit bis 3 Monate. Sie enthalten in Höhe von EUR 191.429,40 (Vorjahr EUR 281.215,43) Forderungen an verbundene Unternehmen. Aktien und andere nicht festverzinsliche Wertpapiere gemäß § 35 RechKredVBei den Aktien und anderen nicht festverzinslichen Wertpapieren in Höhe von insgesamt EUR 45.534,00 (Vorjahr EUR 261.601,85) handelt es sich um börsennotierte Wertpapiere in Höhe von EUR 0,00 (Vorjahr EUR 149.464,85). Handelsbestand gemäß § 35 RechKredVDer Handelsbestand in Höhe von insgesamt EUR 7.597,25 € (Vorjahr: EUR 3.032,60) umfasst per 31.12.2016 Aktien und andere nicht festverzinsliche Wertpapiere in Höhe von EUR 7.570,85 (Vorjahr EUR 2.300,00) sowie Schuldverschreibungen und andere festverzinsliche Wertpapiere in Höhe von EUR 26,40 (Vorjahr EUR 732,60). Das Institut bildet bei Aktien und nicht festverzinslichen Wertpapieren des Handelsbestands einen Risikoabschlag von 50% des Betrages, um den die beizulegenden Zeitwerte die Anschaffungskosten jeweils übersteigen. Der Risikoabschlag betrug zum Bilanzstichtag EUR 195,60 (Vorjahr: EUR 0,00). Die Entwicklung des Anlagevermögens ist in der Anlage dargestellt. Sonstige VermögensgegenständeDie sonstigen Vermögensgegenstände beinhalten Forderungen aus Wertpapierleihgeschäften in Höhe von EUR 43.024,30 (Vorjahr: EUR 83.009,30) und eine Mietkaution in Höhe von EUR 36.577,01 (Vorjahr EUR 43.129,38). Sonstige VerbindlichkeitenDie sonstigen Verbindlichkeiten beinhalten Verbindlichkeiten aus Lieferung und Leistung in Höhe von EUR 127.185,04 (Vorjahr EUR 163.454,73) sowie EUR 32.490,00 (Vorjahr: EUR 72.475,00) aus Lieferverbindlichkeiten aus Wertpapierleihgeschäften. RückstellungenDie Rückstellungen wurden in Höhe des nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendigen Erfüllungsbetrages angesetzt und berücksichtigen alle erkennbaren Risiken und ungewissen Verpflichtungen. Fonds für allgemeine BankrisikenDer Fonds für allgemeine Bankrisiken nach § 340g HGB i.V.m. § 340e Abs. 4 HGB wies zu Beginn des Jahres einen Bestand von EUR 89.928,94 aus. Im Einklang mit der Regelung nach § 340e Abs. 4 Satz 2 Nr. 2 HGB erfolgte die Dotierung nur insoweit, dass kein Bilanzverlust entsteht. Zum Bilanzstichtag weist der Fonds für allgemeine Bankrisiken nach § 340g HGB i.V.m. § 340e Abs. 4 HGB EUR 90.624,12 aus. EigenkapitalDas Grundkapital zum 31.12.2016 beträgt unverändert gegenüber dem Vorjahr EUR 212.857,00 und ist eingeteilt in 212.857 Stückaktien. Die Aktien lauten auf den Inhaber. Die Kapitalrücklage beträgt unverändert EUR 1.299.214,00. Genehmigtes KapitalDer Vorstand wurde durch Beschluss der Hauptversammlung vom 19. Juli 2013 ermächtigt, das Grundkapital mit Zustimmung des Aufsichtsrates bis zum 18. Juli 2018 gegen Bar- und/oder Sacheinlage einmal oder mehrmals um insgesamt bis zu EUR 67.050,00 (Genehmigtes Kapital 2013/I) bzw. EUR 7.450,00 EUR (Genehmigtes Kapital 2013/II; das Bezugsrecht der Aktionäre kann ausgeschlossen werden) zu erhöhen. Mit der zum 2. Oktober 2014 im Handelsregister eingetragenen Kapitalerhöhung reduzierte sich das Genehmigte Kapital 2013/I auf EUR 3.193,00. Mit Beschluss der Hauptversammlung vom 6. August 2015 wurde der Vorstand ermächtigt, das Grundkapital mit Zustimmung des Aufsichtsrates bis zum 5. August 2020 gegen Bar- und/oder Sacheinlage einmal oder mehrmals um insgesamt bis zu EUR 95.785,00 (Genehmigtes Kapital 2015/III) zu erhöhen. Den Aktionären ist ein Bezugsrecht zu gewähren. 2. Erläuterung zur Gewinn- und VerlustrechnungProvisionsergebnisDie Provisionserträge resultieren im Wesentlichen aus der Begleitung von Kapitalmarkttransaktionen. Sonstige betriebliche ErträgeDie sonstigen betrieblichen Erträge enthalten Erträge aus der Auflösung von Rückstellungen in Höhe von EUR 16.437,15 (Vorjahr EUR 237.208,17). 3. Sonstige PflichtangabenHaftungsverhältnisse und sonstige finanzielle VerpflichtungenNeben Lizenzverpflichtungen sowie den in der Bilanz ausgewiesenen Verbindlichkeiten bestehen keine sonstigen finanziellen Verpflichtungen, die für die Beurteilung der Finanzlage von Bedeutung sind. Vermögensgegenstände in Fremdwährung und Schulden in Fremdwährung bestehen nicht. NachtragsberichtVorgänge von besonderer Bedeutung sind nach Abschluss des Geschäftsjahres nicht eingetreten. 4. Angaben gemäß § 340a Absatz 4 HGBIm Geschäftsjahr bestanden folgende Mandate in gesetzlich zu bildenden Aufsichtsgremien von großen Kapitalgesellschaften:
Die Gesellschaft hält keine Beteiligungen an großen Kapitalgesellschaften, die fünf vom Hundert der Stimmrechte überschreiten. Zahl der MitarbeiterDie Gesellschaft beschäftigte im Jahresdurchschnitt neben den Vorstandsmitgliedern 7 Mitarbeiter (Vorjahr: 7). Honorare für den AbschlussprüferDas im Geschäftsjahr berechnete Gesamthonorar für den Abschlussprüfer betrug EUR 37.444,95 (Vorjahr EUR 38.514,95) und untergliedert sich in Höhe von EUR 21.935,00 (Vorjahr EUR 21.935,00) auf Abschlussprüfungsleistungen, EUR 13.910,00 (Vorjahr EUR 13.910,00) auf andere Bestätigungsleistungen und EUR 1.599,95 (Vorjahr EUR 2.669,95) auf sonstige Leistungen. Vorstand der Gesellschaft im Geschäftsjahr
Auf die Angabe der Gesamtbezüge der Mitglieder des Vorstands wird unter Inanspruchnahme der Schutzklausel gemäß § 286 Abs. 4 HGB verzichtet. Mitglieder des Aufsichtsrates
Den Aufsichtsratsmitgliedern wurde im Geschäftsjahr keine Vergütung bezahlt. Zum 31. Dezember 2016 wurden vom Aufsichtsrat keine Aktien der Gesellschaft gehalten. Vorschüsse und Kredite wurden weder Vorständen noch Aufsichtsratsmitgliedern gewährt.
München, 29. Mai 2017 Der Vorstand Marco Bodewein Dr. Michael Hasenstab Lars Hülsmann Bestätigungsvermerk des AbschlussprüfersWir haben den Jahresabschluss – bestehend aus Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung sowie Anhang – unter Einbeziehung der Buchführung und den Lagebericht der ACON Actienbank AG, München, für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis 31. Dezember 2016 geprüft. Die Buchführung und die Aufstellung von Jahresabschluss und Lagebericht nach den deutschen handelsrechtlichen Vorschriften und den ergänzenden Bestimmungen der Satzung liegen in der Verantwortung der gesetzlichen Vertreter der Gesellschaft. Unsere Aufgabe ist es, auf der Grundlage der von uns durchgeführten Prüfung eine Beurteilung über den Jahresabschluss unter Einbeziehung der Buchführung und über den Lagebericht abzugeben. Wir haben unsere Jahresabschlussprüfung nach §317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung vorgenommen. Danach ist die Prüfung so zu planen und durchzuführen, dass Unrichtigkeiten und Verstöße, die sich auf die Darstellung des durch den Jahresabschluss unter Beachtung der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung und durch den Lagebericht vermittelten Bildes der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage wesentlich auswirken, mit hinreichender Sicherheit erkannt werden. Bei der Festlegung der Prüfungshandlungen werden die Kenntnisse über die Geschäftstätigkeit und über das wirtschaftliche und rechtliche Umfeld der Gesellschaft sowie die Erwartungen über mögliche Fehler berücksichtigt. Im Rahmen der Prüfung werden die Wirksamkeit des rechnungslegungsbezogenen internen Kontrollsystems sowie Nachweise für die Angaben in Buchführung, Jahresabschluss und Lagebericht überwiegend auf der Basis von Stichproben beurteilt. Die Prüfung umfasst die Beurteilung der angewandten Bilanzierungsgrundsätze und der wesentlichen Einschätzungen der gesetzlichen Vertreter sowie die Würdigung der Gesamtdarstellung des Jahresabschlusses und des Lageberichts. Wir sind der Auffassung, dass unsere Prüfung eine hinreichend sichere Grundlage für unsere Beurteilung bildet. Unsere Prüfung hat zu keinen Einwendungen geführt. Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse entspricht der Jahresabschluss den gesetzlichen Vorschriften und den ergänzenden Bestimmungen der Satzung und vermittelt unter Beachtung der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft. Der Lagebericht steht in Einklang mit dem Jahresabschluss, entspricht den gesetzlichen Vorschriften, vermittelt insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft und stellt die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend dar.
Berlin, den 29. Mai 2017 Dohm ■ Schmidt ■ Janka Jana Simon, Wirtschaftsprüferin Matthias Schmidt, Wirtschaftsprüfer Bei Veröffentlichungen oder Weitergabe des Jahresabschlusses und/oder des Lageberichts in einer von der bestätigten Fassung abweichenden Form (einschließlich der Übersetzung in andere Sprachen) bedarf es zuvor unserer erneuten Stellungnahme, sofern hierbei unser Bestätigungsvermerk zitiert oder auf unsere Prüfung hingewiesen wird; wir weisen insbesondere auf § 328 HGB hin. Bericht des AufsichtsratsSehr geehrte Aktionäre,der Aufsichtsrat der ACON Actienbank AG möchte Sie im nachfolgenden Bericht über seine Tätigkeiten im Geschäftsjahr 2016 unterrichten. Aufsichtsratstätigkeit im Geschäftsjahr 2016Im Geschäftsjahr 2016 hat der Aufsichtsrat in Erfüllung seiner ihm nach Gesetz und Satzung obliegenden Beratungs- und Überwachungsfunktion die Tätigkeiten des Vorstands der ACON Actienbank AG überwacht und diesen beratend begleitet. Maßstab für diese Überwachung waren namentlich die Rechtmäßigkeit, Ordnungsmäßigkeit, Zweckmäßigkeit und Wirtschaftlichkeit der Geschäftsführung. Die Informationsübermittlung des Vorstands an den Aufsichtsrat erfolgte kontinuierlich, umfassend und zeitnah sowohl in schriftlicher als auch mündlicher Berichtsform. Die Berichterstattung des Vorstands umfasste alle wesentlichen Informationen zur aktuellen Lage der Gesellschaft, insbesondere der Unternehmensplanung, der strategischen Weiterentwicklung, der Risikolage und dem Risikomanagement. Zudem informierte der Vorstand über essentielle Geschäftsvorfälle und die Entwicklung der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage. Die aktuelle Situation des Unternehmens ist vom Aufsichtsrat regelmäßig in den Sitzungen des Aufsichtsrats auf Basis der schriftlichen und mündlichen Berichterstattung des Vorstands überprüft worden. Die vom Vorstand erteilten Berichte und sonstigen Informationen hat der Aufsichtsrat auf ihre Plausibilität hin überprüft sowie kritisch gewürdigt und hinterfragt. In allen Entscheidungen von grundlegender Bedeutung für das Unternehmen war der Aufsichtsrat unmittelbar und frühzeitig eingebunden. Geschäftsvorfälle, deren Durchführung an die Zustimmung des Aufsichtsrats gebunden war, wurden sorgfältig geprüft, eingehend mit dem Vorstand behandelt und sodann im Aufsichtsrat beschlossen. Über die Sitzungstermine hinaus stand der Aufsichtsratsvorsitzende in kontinuierlichem Austausch mit dem Vorstand und hat mit diesem die Strategie erörtert und sich über den Gang der Geschäfte sowie wesentliche Ereignisse informiert. Die Themen im AufsichtsratsplenumGegenstand regelmäßiger Beratungen im Plenum waren die aktuelle wirtschaftliche und strategische Situation der ACON Actienbank AG, der Geschäftsverlauf, die Risikoentwicklung und das aktive Risikomanagement sowie die neuen Projekte. Der Aufsichtsrat hat die einzelnen Themen sowie operative und organisatorische Fragen intensiv hinterfragt und diskutiert. Der Aufsichtsrat hat im Geschäftsjahr 2016 vier Aufsichtsratssitzungen abgehalten. Alle Mitglieder des Aufsichtsrats nahmen an sämtlichen Sitzungen teil. Eine Sitzung fand im ersten Halbjahr und drei Sitzungen im zweiten Halbjahr 2016 statt. In den Sitzungen wurden unter anderem die nachfolgenden Themen erörtert bzw. folgende Beschlüsse gefasst: In der Aufsichtsratssitzung vom 13. April 2016 wurden die vorläufigen Finanzzahlen für das Geschäftsjahr 2015 durch den Vorstand erläutert und eingehend diskutiert. Außerdem wurde der Aufsichtsrat vom Wirtschafsprüfer über die Ergebnisse der Jahresabschlussprüfung im Rahmen einer Präsentation informiert. Ebenso wurden in der Sitzung die vorläufigen Finanzzahlen per Ende März 2016 und die Risikoberichte zum 31.12.2015 auf Basis des aufgestellten Jahresabschlusses 2015 sowie zum 31.03.2016 vorgestellt und erörtert. Die Herren Lars Hülsmann und Marco Bodewein berichteten über aktuelle Projekte im Bereich Markt. Anschließend stellte Frau Beate Harr den Compliance-Bericht für das Geschäftsjahr 2015 vor und erläuterte das Gesamturteil des Compliance-Beauftragten und seiner Stellvertreterin, wonach die getroffenen Maßnahmen und Regelungen, wie sie im Compliance-Bericht dargestellt werden, angemessen und wirksam und damit geeignet sind, die wesentlichen rechtlichen Regelungen und Vorgaben einzuhalten In der Aufsichtsratssitzung vom 6. Juli 2016 wurde der Aufsichtsrat vom Wirtschafsprüfer über die Ergebnisse der Jahresabschlussprüfung im Rahmen einer Präsentation informiert. Der Prüfbericht wurde dem Aufsichtsrat zur Verfügung gestellt. Die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts durch den Abschlussprüfer sowie die abschließende Prüfung durch den Aufsichtsrat hat dabei zu keinen Einwendungen geführt. Der Aufsichtsrat billigte nach ausführlicher Diskussion den vom Vorstand aufgestellten Jahresabschluss. Zudem stimmte der Aufsichtsrat dem Gewinnverwendungsvorschlag des Vorstands zu. Der Jahresabschluss wurde damit festgestellt. In diesem Zusammenhang fasste der Aufsichtsrat Beschluss über die Beschlussvorschläge des Aufsichtsrats an die ordentliche Hauptversammlung über das Geschäftsjahr 2015 sowie über den Bericht des Aufsichtsrats an die Hauptversammlung. Ebenso wurde die Einladung und Agenda der ordentlichen Hauptversammlung beschlossen. Anschließend wurden die Finanzdaten zum 30.06.2016 vorgestellt und beschlossen, künftig im Rahmen der Aufsichtsratssitzungen den quartalsweisen Soll-Ist-Vergleich zum Budget vorzustellen, der die Diskussionsgrundlage der Vorstandssitzungen bildet. Nach Berichten vom Markt und laufenden sowie potentiellen Mandaten wurde der Risikobericht für das 2. Quartal 2016 erörtert sowie von einem durchweg positiv verlaufenen Jahres-Aufsichtsgespräch des Vorstands mit Vertretern der BaFin und Bundesbank berichtet. Anschließend berichtete Frau Beate Harr von der Strategiesitzung des Vorstands vom 15. Juni 2016 sowie vom aktuellen Stand der Revisionstätigkeiten des Vorstands. Aufgrund von personellen Veränderungen im Vorstand beschloss der Aufsichtsrat eine neue Geschäftsordnung für den Vorstand sowie einen neuen Geschäftsverteilungsplan und Organigramm. Abschließend berichtete Frau Harr von weiteren in Kraft getretenen Verpflichtungen aufgrund der Marktmissbrauchsverordnung, insbesondere in Hinblick auf Insiderlisten). Der Aufsichtsrat beschloss, dass sämtliche Mitglieder des Aufsichtsrats als Insider für alle Projekte der ACON Actienbank AG gewertet und als solche in den Insiderlisten erfasst werden sollen. In der Aufsichtsratssitzung vom 12. Oktober wurden die vorläufigen Finanzdaten zum 30.09.2015 erläutert und diskutiert, ebenso die laufenden Projekte aus dem Bereich Markt. Anschließend stellte Frau Beate Harr den Risikobericht zum 30.09.2016 vor und erläuterte auf Nachfrage der Aufsichtsratsmitglieder einzelne Punkte detaillierter. Anschließend stellte sie das aktualisierte Risiko-Handbuch sowie den Geldwäschebericht vor und berichtete vom aktuellen Stand der Revisionstätigkeit des Vorstands. Aufgrund des Ausscheidens von Frau Harr aus dem Vorstand wurde der dafür aufgestellte Aufgaben-Übergabe-Plan besprochen und die Abläufe der Information der Mitarbeiter in den beiden Büros sowie der Aufsichtsbehörden vereinbart. In der Aufsichtsratssitzung vom 13. Dezember 2016 wurden die Finanzdaten zum 30.11.2016 sowie das von der Geschäftsleitung für das Geschäftsjahr 2016 erwartete EBT vorgestellt und erörtert. Darüber hinaus wurde die finalisierte Budgetplanung für das Geschäftsjahr 2016 vorgestellt, diskutiert und durch den Aufsichtsrat verabschiedet. Die Herren Lars Hülsmann und Marco Bodewein berichteten von aktuellen Entwicklungen am Markt und dem Nachfragerückgang aus China. Zum Zeitpunkt der Aufsichtsratssitzung lag der Prüfbericht für die diesjährige WpHG- und Geldwäsche-Prüfung frisch vor und wurde noch durch das Marktfolge-Team und den Marktfolge-Vorstand ausgewertet. Insgesamt wurde der Bericht mit nur marginalen Feststellungen als positiv eingeschätzt. Der Vorstand informierte den Aufsichtsrat, dass Herrn Alexander Tietze gekündigt wurde und dass die Gespräche mit einem potentiellen weiteren Mitarbeiter, Herrn Andreas Schmidt, zu einer mündlichen Einigung geführt hätten, die noch schriftlich in Form eines Arbeitsvertrags festzuhalten sei. Herr Schmidt soll Anfang 2017 beginnen, den Bereich DS wieder aktiv aufzubauen, wobei der Vorstand mit der Gewinnung von 10-15 Mandaten vor allem aus dem Rohstoffsektor rechnet. Abschließend erläuterte Herr Dr. Hasenstab einen Vorstandsbeschluss, die Namen der börsennotierten Mandanten und potentiellen Mandanten künftig nicht mehr in Aufsichtsratssitzungen zu nennen, sodass die Aufsichtsratsmitglieder künftig von der Verschickung der Restricted List ausgespart werden und auch in den Insiderlisten nur noch auf Einzelfallbasis geführt werden. Bei allen Sitzungen hat sich der Aufsichtsrat unter Zuleitung von Unterlagen über die aktuelle wirtschaftliche und strategische Situation der ACON Actienbank AG sowie über neue Projekte und den Geschäftsverlauf unterrichten lassen. Im Hinblick auf die Vermögenswerte der ACON Actienbank AG nahm er regelmäßig Einsicht in den Aktienbestand und die Geldanlagen. Regelmäßig wurde in den Sitzungen die strategische Ausrichtung der Gesellschaft sowie über einzelne Projekte, operative und organisatorische Fragen diskutiert und entschieden. Organisation der AufsichtsratsarbeitDer Aufsichtsrat hat im Berichtszeitraum keine Ausschüsse gebildet. Mit einigen Ausnahmen wurden sämtliche Beschlüsse des Aufsichtsrats in Sitzungen gefasst. Besetzung von Aufsichtsrat und VorstandDer Aufsichtsrat setzt sich gemäß den Satzungsbestimmungen der ACON Actienbank AG aus drei Mitgliedern zusammen. Mitglieder des Aufsichtsrats sind gegenwärtig Herr Robert Käss (Vorsitzender), Herr Dr. Florian Pfingsten (stellvertretender Vorsitzender) und Herr Stephan Grothues. Mitglieder des Vorstands der ACON Actienbank AG sind gegenwärtig Herr Dr. Andreas Beyer, Frau Beate Harr, Herr Dr. Michael Hasenstab und Herr Lars Hülsmann. Jahresabschlussprüfung 2016Die Dohm, Schmidt, Janka Revision und Treuhand AG, Frankfurt hat den vom Vorstand nach den deutschen handelsrechtlichen Vorschriften (HGB) und nach der Verordnung über die Rechnungslegung der Kreditinstitute und Finanzdienstleistungsinstitute (RechKredV) aufgestellten Jahresabschluss zum 31. Dezember 2016 sowie den Lagebericht für das Geschäftsjahr 2016 geprüft und mit einem uneingeschränkten Bestätigungsvermerk versehen. Die Abschlussunterlagen (Jahresabschluss und Lagebericht der Gesellschaft), der Gewinnverwendungsvorschlag des Vorstands sowie der Bericht des Abschlussprüfers wurden dem Aufsichtsrat rechtzeitig zur Einsicht ausgehändigt. Der Aufsichtsrat hat die Vorlagen des Vorstands und den Prüfungsbericht des Abschlussprüfers seinerseits insbesondere mit Blick auf die Rechtmäßigkeit, Ordnungsmäßigkeit und Zweckmäßigkeit geprüft. Der Abschlussprüfer hat in der Bilanzaufsichtsratssitzung über den Jahresabschluss 2016 am 28. Juni 2017 ausführlich das Prüfungsergebnis in seinen wesentlichen Punkten nochmals erläutert und stand für ergänzende Auskünfte zur Verfügung. Die Mitglieder des Aufsichtsrats haben den Prüfungsbericht und den Bestätigungsvermerk zur Kenntnis genommen, kritisch gewürdigt und die Erläuterungen und die Prüfung mit dem Abschlussprüfer diskutiert, was die Befragung zu Art und Umfang der Prüfung sowie zu dem Prüfungsergebnis einschloss. Dabei konnte sich der Aufsichtsrat von der Ordnungsmäßigkeit der Prüfung und des Prüfungsberichts überzeugen. Der Aufsichtsrat hat das Prüfungsergebnis zustimmend zur Kenntnis genommen. Der Aufsichtsrat hat den Jahresabschluss, den Lagebericht und den Gewinnverwendungsvorschlag des Vorstands unter Berücksichtigung des Prüfungsberichts des Abschlussprüfers abschließend geprüft und erhebt nach dem Ergebnis seiner Prüfung keine Einwände. Der Aufsichtsrat hat den vom Vorstand aufgestellten Jahresabschluss gebilligt. Der Jahresabschluss ist damit festgestellt. Der Aufsichtsrat stimmt in seiner Einschätzung der Lage der Gesellschaft mit der des Vorstands in dessen Lagebericht überein. Der Aufsichtsrat schließt sich dem Gewinnverwendungsvorschlag des Vorstands an. Prüfung des Berichts des Vorstands über Beziehungen zu verbundenen Unternehmen.Der vom Vorstand gemäß § 312 AktG erstellte Bericht über Beziehungen zu verbundenen Unternehmen (Abhängigkeitsbericht) für das Geschäftsjahr 2016 wurde zusammen mit dem hierzu vom Abschlussprüfer erstatteten Prüfungsbericht dem Aufsichtsrat vorgelegt. Der Abschlussprüfer hat den Abhängigkeitsbericht geprüft und erteilte den folgenden uneingeschränkten Bestätigungsvermerk gemäß § 313 AktG: „Nach unserer pflichtgemäßen Prüfung und Beurteilung bestätigen wir, dass die tatsächlichen Angaben des Berichts richtig sind, bei den im Bericht aufgeführten Rechtsgeschäften die Leistung der Gesellschaft nicht unangemessen hoch war oder Nachteile ausgeglichen worden sind.“ Der Aufsichtsrat hat den Abhängigkeitsbericht des Vorstands und den Prüfungsbericht der Abschlussprüfer seinerseits geprüft. Der Aufsichtsrat gelangte insbesondere zu der Überzeugung, dass der Prüfungsbericht – wie auch die von dem Abschlussprüfer durchgeführte Prüfung selbst – den gesetzlichen Anforderungen entsprechen. Der Aufsichtsrat hat den Abhängigkeitsbericht insbesondere auf Vollständigkeit und Richtigkeit geprüft und hat sich dabei auch davon vergewissert, dass der Kreis der verbundenen Unternehmen mit der gebotenen Sorgfalt festgestellt und notwendige Vorkehrungen zur Erfassung der berichtspflichtigen Rechtsgeschäfte und Maßnahmen getroffen wurden. Anhaltspunkte für Beanstandungen des Abhängigkeitsberichts sind bei dieser Prüfung nicht ersichtlich geworden. Der Aufsichtsrat stimmt dem Ergebnis der Prüfung des Abhängigkeitsberichts durch den Abschlussprüfer zu. Nach dem abschließenden Ergebnis der Prüfung des Aufsichtsrats sind gegen die Erklärung des Vorstands am Schluss des Abhängigkeitsberichts keine Einwendungen zu erheben. Der Aufsichtsrat dankt den Mitgliedern des Vorstandes, den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der ACON Actienbank AG für die erbrachten Leistungen und den Einsatz im abgelaufenen Geschäftsjahr.
München, 28. Juni 2017 Für den Aufsichtsrat Robert Käss, Vorsitzender des Aufsichtsrats |
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