Startseite Allgemeines ACRON AG ein Unternehmen, welches wir dem Umfeld von Norbert Ketterer zuordnen
Allgemeines

ACRON AG ein Unternehmen, welches wir dem Umfeld von Norbert Ketterer zuordnen

geralt (CC0), Pixabay
Teilen

Allein das wäre für uns schon ein Grund, hier bei diesem Unternehmen kein Investment zu tätigen. Sehr viel haben wir in den letzten Jahren über eben Jenen Norbert Ketterer auf unserem Blog veröffentlicht. Jenen Norbert Ketterer den wir bereits seit fast 30 Jahren kennen, auch seine Art Geschäfte zu machen.

Die Schweizer ACRON AG sucht den deutschen Kapitalmarkt mit einem CHF-Bond auf. Das auf Immobilieninvestments fokussierte Unternehmen bietet professionellen Investoren dabei einen 3,00%-Zinskupon p.a. an.

Die Anleihe mit dem Namen „ACRON HELVETIA XIV Immobilien Bond“ (ISIN: XS2149428794) hat ein Gesamtvolumen von 32,5 Mio. Schweizer Franken, welches dem Erwerb von zwei Gewerbeimmobilien im Schweizer St. Gallen dient. Henrik Peters, Director Key Clients und für den Vertrieb in Deutschland verantwortlich, erklärt uns im Interview, warum die angebotene Anleihe in dieser Form vermutlich einzigartig für deutsche Investoren ist und welche Pläne ACRON mit der CHF-Bond verfolgt.

So kann man es im Internet derzeit nachlesen, und nun fragen sie sich sicherlich, wie wir auf Norbert Ketterer kommen? Nun, das ergibt sich aus unserer Recherche im Schweizer Unternehmensregister.

FireShot Capture 696 – ACRON AG, Zürich – Verwaltungsrat – www.shabex.ch

ACRON AG

Pelikanstrasse 18
8001 Zürich

Status: aktiv
Sitz: Zürich
Rechtsform: Aktiengesellschaft
Kapital: 1’384’000

 

Letzte Publ.: 12.01.2022
Gründungsjahr: 1999
Handelsregister: Zürich
UID: CHE-105.266.385
Register-Nr.: CH-020.3.022.387-4

 

Eingetragen am 24. Juni 2010

Die Gesellschaft bezweckt den Erwerb, die Veräusserung, die Verwaltung und das Management von Immobilien und Beteiligungen an in- und ausländischen Unternehmen aller Art, die Gründung Schweizer Aktiengesellschaften mit allen in diesem Zusammenhang anfallenden Tätigkeiten, die Planung von Finanzierungsgeschäften, soweit diese nicht gesetzlichen Kreditinstituten vorbehalten sind, deren Übernahmen und Durchführungen und die Finanzierungsvermittlung aller Art.

 

Die Gesellschaft kann Zweigniederlassungen und Tochtergesellschaften im In- und Ausland errichten und sich an anderen Unternehmen im In- und Ausland beteiligen sowie alle Geschäfte tätigen, die direkt oder indirekt mit ihrem Zweck in Zusammenhang stehen. Die Gesellschaft kann im In- und Ausland Grundeigentum erwerben, belasten, veräussern und verwalten. Sie kann auch Finanzierungen für eigene oder fremde Rechnung vornehmen sowie Garantien und Bürgschaften für Tochtergesellschaften und Dritte eingehen.

 

Gelöscht am 24. Juni 2010, gültig vom 01.11.1999 – 24.06.2010

Erwerb und Veräusserung von Immobilien, die der Ausübung einer wirtschaftlichen Tätigkeit dienen, Verwaltung und Management von Immobilien, Gründung geschlossener Immobilienfonds mit allen in diesem Zusammenhang anfallenden Tätigkeiten, Planung von Finanzierungsgeschäften, soweit diese nicht gesetzlichen Kreditinstituten vorbehalten sind, deren Übernahmen und Durchführungen und Finanzierungsvermittlung aller Art, kann sich anderen Unternehmungen beteiligen.

Kommentar hinterlassen

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

Kategorien

Ähnliche Beiträge
Allgemeines

Night News

Scholz zeigt Zuversicht für Einigung im Streit der Ampel-Koalition Bundeskanzler Olaf Scholz...

Allgemeines

Bekanntmachung nach § 18a Absatz 1a Satz 1 des Luftverkehrsgesetzes vom: 30.09.2024 Bundesaufsichtsamt für Flugsicherung

Bundesaufsichtsamt für Flugsicherung Bekanntmachung nach § 18a Absatz 1a Satz 1 des Luftverkehrsgesetzes Vom...

Allgemeines

Bekanntmachung nach § 18a Absatz 1a Satz 1 des Luftverkehrsgesetzes vom: 30.09.2024 Bundesaufsichtsamt für Flugsicherung

Bundesaufsichtsamt für Flugsicherung Bekanntmachung nach § 18a Absatz 1a Satz 1 des Luftverkehrsgesetzes Vom...

Allgemeines

Änderung der Bekanntmachung Nr. 27/14/52 – Festlegung von bezeichneten Häfen in der Bundesrepublik Deutschland für Anlandungen von Fischereifahrzeugen aus Drittländern

Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung Änderung der Bekanntmachung Nr. 27/​14/​52 Festlegung von bezeichneten...