Laut einem internen Protokoll aus dem EU-Ministerrat, das ORF.at vorliegt, sollen die im „Anti-Piraterie“-Abkommen enthaltenen Maßnahmen zum Muster aller künftigen, internationalen Abkommen über „geistige Eigentumsrechte“ werden. Diese „Maßnahmen“ bedeuten vor allem die Einrichtung sogenannter ACTA-Komitees, die bestimmte Aufgaben nationaler Gerichtsbarkeit bezüglich Urheberechtsverstößen übernehmen sollen.
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