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ACTAQUA GmbH: Hinreichend begründeter Verdacht für fehlenden Prospekt

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kpuljek (CC0), Pixabay
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ACTAQUA GmbH: Hinreichend begründeter Verdacht für fehlenden Prospekt

Die BaFin hat den hinreichend begründeten Verdacht, dass die ACTAQUA GmbH in Deutschland eine 7,00 %-Schuldverschreibung (ISIN DE000A3H2TU8) ohne den erforderlichen Prospekt öffentlich anbietet.

Das öffentliche Angebot von Wertpapieren ohne einen gebilligten Prospekt stellt – sofern keine Ausnahme eingreift – einen Verstoß gegen die Prospektpflicht nach Artikel 3 Absatz 1 der EU-Prospektverordnung dar.

Entgegen Artikel 3 Absatz 1 der EU-Prospektverordnung wurde für das öffentliche Angebot der ACTAQUA GmbH kein Prospekt veröffentlicht. Anhaltspunkte für eine Ausnahme von der Prospektpflicht sind nicht ersichtlich.

In Deutschland dürfen Wertpapiere im Grundsatz – das heißt vorbehaltlich einer Prospektausnahme – nicht ohne die Veröffentlichung eines von der BaFin zuvor gebilligten Prospekts öffentlich angeboten werden. Im Rahmen einer solchen Billigung prüft die BaFin, ob der Prospekt die gesetzlich geforderten Mindestangaben enthält und ob sein Inhalt verständlich und kohärent (widerspruchsfrei) ist. Sie prüft die Prospektangaben jedoch nicht auf inhaltliche Richtigkeit. Ebenso erfolgt weder eine Überprüfung der Seriosität des Emittenten noch eine Kontrolle des Produkts.

Bei unrichtigen oder unvollständigen Angaben im Prospekt kann eine Haftung der Prospektverantwortlichen gemäß §§ 9 bzw. 10 Wertpapierprospektgesetz (WpPG) bestehen. Gleiches gilt nach § 14 WpPG für Anbieter und Emittenten von Wertpapieren, wenn pflichtwidrig kein Prospekt veröffentlicht wurde.

Ein Verstoß gegen die Prospektpflicht stellt nach § 24 Absatz 3 Nr. 1 WpPG eine Ordnungswidrigkeit dar und kann gemäß § 24 Absatz 6 WpPG mit einer Geldbuße von bis zu 5 Millionen Euro bzw. 3 Prozent des Gesamtumsatzes des letzten Geschäftsjahres geahndet werden. Auch können Geldbußen bis zum Zweifachen des aus dem Verstoß gezogenen wirtschaftlichen Vorteils verhängt werden.

Bitte bedenken Sie, dass Investitionen in Wertpapiere immer nur auf der Grundlage der erforderlichen Informationen getätigt werden sollten.

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Amtsgericht Mannheim Aktenzeichen: HRB 729043 Bekannt gemacht am: 05.03.2021 07:24 Uhr
In () gesetzte Angaben der Anschrift und des Geschäftszweiges erfolgen ohne Gewähr:
Veränderungen
05.03.2021
HRB 729043: ACTAQUA GmbH, Mannheim, Theodor-Körner-Straße 10, 69198 Schriesheim. Neue Geschäftsanschrift: Theodor-Heuss-Anlage 12, 68165 Mannheim. Bestellt als Geschäftsführer: Römer, Steffen, Heidelberg, *09.06.1972, einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.
Amtsgericht Mannheim Aktenzeichen: HRB 729043 Bekannt gemacht am: 20.11.2017 14:07 Uhr
In () gesetzte Angaben der Anschrift und des Geschäftszweiges erfolgen ohne Gewähr:
Neueintragungen
20.11.2017
HRB 729043: ACTAQUA UG (haftungsbeschränkt), Mannheim, Philosophenplatz 1, 68165 Mannheim. Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 27.09.2017. Geschäftsanschrift: Philosophenplatz 1, 68165 Mannheim. Gegenstand: Die Herstellung, Vermietung, Verkauf, Vertrieb und Verpachtung von Trinkwasserhygieneanlagen, Trinkwassernetzen und Wärmeversorgungssystemen sowie Dienstleistungen und Beratungen aller Art im Bereich Wasserdynamik, Wasserhygiene und der Trinkwasserverordnung sowie die Beteiligung an Unternehmen aller Art. Stammkapital: 5.000,00 EUR. Allgemeine Vertretungsregelung: Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, vertritt er allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, vertreten sie gemeinsam. Geschäftsführer: Girolami, Gregor Tobias, Mannheim, *17.08.1979, mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.
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