Die Ad-hoc-Publizität ist ein Begriff aus dem Börsenrecht und bezeichnet die Pflicht von börsennotierten Unternehmen, die Öffentlichkeit unverzüglich über kursrelevante Insiderinformationen zu informieren. Dies bedeutet, dass Unternehmen, deren Wertpapiere an einer Börse gehandelt werden, alle Informationen, die einen erheblichen Einfluss auf den Preis ihrer Wertpapiere haben könnten, sofort bekannt geben müssen.
Diese Pflicht dient dem Ziel, gleiche Handelsbedingungen für alle Marktteilnehmer zu gewährleisten und Insiderhandel zu verhindern. Durch die Offenlegung solcher Informationen sollen alle Anleger gleichzeitig Zugang zu den gleichen Informationen haben, auf deren Grundlage sie ihre Investitionsentscheidungen treffen können.
Die Ad-hoc-Publizität ist in der EU durch die Marktmissbrauchsverordnung (MAR) geregelt. Bei Verstößen gegen die Ad-hoc-Publizitätspflicht können erhebliche Strafen verhängt werden.
Zu den kursrelevanten Insiderinformationen können beispielsweise gehören: wichtige Vertragsabschlüsse, Gewinnwarnungen, Übernahmeangebote, Änderungen in der Geschäftsführung, wichtige neue Produkte oder Technologien und vieles mehr. Diese Informationen müssen so schnell wie möglich und unabhängig vom normalen Finanzberichterstattungszyklus des Unternehmens veröffentlicht werden.
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