Die BaFin hat am 10.06.2021 Modul C ihres Emittentenleitfadens um Leitlinien speziell für Kredit- und Finanzinstitute ergänzt. Sie befassen sich mit der Frage, welche Ad-hoc-Publizitätspflichten für Kredit- und Finanzinstitute bestehen, deren Finanzinstrumente zum Handel an einem organisierten Markt zugelassen oder mit ihrer Zustimmung zum Handel an einem multilateralen Handelssystem (multilateral trading facility – MTF) oder einem organisierten Handelssystem (organised trading facility – OTF) einbezogen sind, wenn sie Adressat aufsichtlicher Vorgaben und Maßnahmen sind.
Der Emittentenleitfaden erläutert in Modul C die Verwaltungspraxis der BaFin zum Begriff der Insiderinformation nach Artikel 7 der Marktmissbrauchsverordnung und zur Ad-hoc-Publizitätspflicht nach Artikel 17 dieser Verordnung in Bezug auf alle Emittenten. Zur grundsätzlichen Bestimmung potenzieller Insiderinformationen sind demnach die Ausführungen unter I.2 und I.3 in Modul C des Emittentenleitfadens maßgeblich.
Nicht alle Emittenten unterliegen der laufenden Aufsicht der BaFin. Für Institute, die unter laufender Aufsicht stehen, stellen sich in den Bereichen Bankenaufsicht und Abwicklung weitere spezifische Fragen zu Insiderinformationen, deren Veröffentlichung nach Artikel 17 Marktmissbrauchsverordnung nicht nur erhebliche Auswirkungen für die Kredit- und Finanzinstitute selbst, sondern gegebenenfalls auch für den Finanzmarkt haben können.
Die nun veröffentlichten Leitlinien zu Modul C richten sich ausschließlich an Kredit- und Finanzinstitute und leisten Hilfestellung bei der Bestimmung potenzieller Insiderinformationen. So werden die praktischen Anwendungsfelder aus den Bereichen bankaufsichtliches Handeln (einschließlich Aufsichtsorganisation, Sanierungsplanung und bankaufsichtliche Maßnahmen) und Abwicklung genauer beleuchtet.
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