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adcada – der letzte Pressebericht ist vom 16. Juni 2020

stux (CC0), Pixabay
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Natürlich schauen wir genauso interessiert auf die adcada-Seite wie Heiko und möglicherweise auch Benjamin Franklin Kühn auf unsere Seite. Heiko Kühn hatte anlässlich des Prozesses in Rostock zum Ausdruck gebracht, dass er unsere Seite belustigend finde in Bezug auf die Berichterstattung zum Unternehmen adcada.

Das freut uns natürlich Herr Kühn, deshalb wollen wir natürlich auch weiterhin berichten, stehen Ihnen aber auch immer gerne in der Sache für ein persönliches Gespräch zur Verfügung.

Verwundert sind wir dann doch etwas bei all den Marketingmaßnahmen, die man von adcada kennt, denn das können die nun mal wirklich exzellent – das Eigenmarketing, dass es seit fast 6 Wochen keinen neun Pressebericht auf der Seite von adcada mehr gibt.

Der letzte dort veröffentlichte Bericht ist der vom Westfalenblatt. Da bekommt man ja schon „Entzugserscheinungen“. Was wir feststellen konnten ist, wenn man all die zitierten Presseartikel durchgeht, dass manche Artikel nicht mehr vorhanden sind. Warum man die dann, wenn man die selber gelöscht hat, noch im Verlauf drin hat, wissen wir nicht.

https://unternehmen.handelsblatt.com/3-jahre-adcada.html

https://www.wallstreet-online.de/nachrichten/kommentare

https://unternehmen.focus.de/

https://firmen.n-tv.de/

https://partner.fr.de/adcada-gmbh.html

Die Frage, die wir uns dann stellen in der Redaktion ist aber, warum man keinerlei Notiz über den Bericht des NDR vom letzten Freitag auffindet auf der adcada-Seite?

Jenen Bericht den adcada.law Rechtsanwalt Thomas Arndt doch so vollmundig und erwartungsfroh in 2 Prozessen vor dem Landgericht Rostock angekündigt hatte.

2 Kommentare

  • ……….. wie schon ein anderer User schrieb, ist ein Großteil der eingesammelten Gelder in Form von „Nachrangdarlehen“ eingeworben worden. Das bedeutet, dass im Falle einer Insolvenz oder sonstigen Zahlungsschwierigkeiten der Geldgeber, hier der Nachrang – Gläubiger, quasi nix wieder sieht. Aus Sicht der Kühn – Truppen toll. Die Frage wird sein : Hält die Nachrangklausel einer gerichtlichen Überprüfung stand ? Aber auch wenn nicht, dann ist die Haftung hier auf das GmbH – Haftungskapital begrenzt, also auch hier ist nicht viel für die Anleger zu erwarten. Anders sieht es nur aus, wenn der Nachweis gelingt, dass von vorn herein darauf abgezielt wurde, zur Finanzierung des luxuriösen Lebensstil`s beispielsweise, Gelder einzuwerben oder anders ausgedrückt : … dass im Grunde niemals beabsichtigt war, hier irgendwelche Geschäfte oder Gewinne zu erzielen sondern das einzige Ziel war, hier Kohle privat zu verprassen und die Anleger zu täuschen. Sollte der Nachweis gelingen, dann wäre es strafrechtlich relevant und könnte verfolgt werden. Ich nehme an, dass die Kühn – Truppen das wissen und sich deshalb insgesamt so unheimlich locker und siegessicher geben, weil Sie glauben, dieser Nachweis wird nicht gelingen. Nun, auf jeden Fall nehmen die Feinde, Stichwort BAFIN, zu und die Einschläge kommen näher. Der Verdacht des Schneeballsystems ist auch noch nicht ausgeräumt, auch das könnte strafrechtlich relevant sein. Es bleibt spannend ……………..

  • Na weil ihm wohl der Inhalt nicht gefällt … wie geht es jetzt weiter mit den adcadajüngern … der Junge Kühn soll ja entspannt flittern während die Anleger auf ihre Rückzahlung warten … was soll man davon halten — Benjamin Kühn fährt Maserati — heiratet — flittert in den urlaub und diejenigen die ihm alles finanzieren wissen nicht ob sie jemals ihr lange Erspartes wiedersehen

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