Startseite Allgemeines ADCADA – der Verweis auf renommierte Zeitungen – Die „Zeit“ leitet strafrechtliche Schritte ein
Allgemeines

ADCADA – der Verweis auf renommierte Zeitungen – Die „Zeit“ leitet strafrechtliche Schritte ein

FirmBee / Pixabay
Teilen

Werbung, möglicherweise ein großes eigenes „Geschäftsfeld“ des Unternehmens ADCADA mit Benjamin Kühn an der Unternehmensspitze.

Teure Werbung über google adwords und google adsence, die findet man von dem Unternehmen seit Monaten.

Klar, wer solche teure Werbung schaltet, der will natürlich auch den bestmöglichen Erfolg für seine Werbung. Das kann man dann schon nachvollziehen, dass das Unternehmen ADCADA dann auch möglicherweise „grenzwertige Werbung“ schaltet.

Solch eine „grenzwertige Werbung“ aus unserer Sicht ist, dass man indirekt mit großen renommierten Medien wirbt, die wiederum dann selber aber nichts von dieser Werbung wissen, auch offenbar nicht um Erlaubnis gefragt wurden.

Dieses Ergebnis zumindest haben Nachfragen unserer Redaktion bei den Zeitungen ergeben, die auf der Werbeschaltung des Unternehmens ADCADA am Ende der Anzeige aufgetaucht sind.

Jeder von uns kennt sicherlich die Zeitung „ZEIT“. Auch diese Zeitung ist auf der Anzeige dann aufgeführt. Diese teilt uns auf Anfrage mit:

Sehr geehrter Herr Bremer,

vielen Dank für ihre Nachricht.

Wie Sie vollkommen richtig vermutet haben, handelt es sich bei dem angeblichen ZEIT ONLINE-Artikel um eine Fälschung. Die Marke ZEIT ONLINE wird rechtswidrig genutzt und es besteht keinerlei Verbindung.

Wir lassen die Angelegenheit derzeit rechtlich prüfen und haben bereits strafrechtliche Schritte eingeleitet.

In diesem Sinne danke ich Ihnen für den aufmerksamen Hinweis und verbleibe mit den besten Grüßen

Zitat Ende

FireShot Capture 028 – adcada.money, bankübliche Sicherheiten für Ihre Geldanlage – adcada.money

Nun, das ist dann schon „starker Tobak“. Die anderen Medien haben sich auch insofern geäußert, „dass man den Vorgang prüfe“ und entsprechende Schritte einleiten werde.

Nun, ADCADA war uns in der Vergangenheit immer wieder mit Presseveröffentlichungen auf bekannten Medien aufgefallen, die sich dann letztlich nahezu immer als „bezahlte Werbung“ herausgestellt hatten, wobei der Leser durchaus den Eindruck bekommen kann/konnte, dass es sich bei den Veröffentlichungen um einen redaktionellen Bericht der entsprechenden Zeitung handeln könnte.

Wir fragen uns  aber auch, „hat das Unternehmen ADCADA dies wirklich nötig, um Kunden zu gewinnen?“. Warum lässt man nicht „geschäftliche Erfolge sprechen“? Erfolge, die nachweisbar und überprüfbar sind. Das wäre aus unserer Sicht dann sicherlich die beste Werbung für das Unternehmen.

Natürlich haben wir auch dem Unternehmen ADCADA eine Presseanfrage zu dem Thema übermittelt. Hier die Antwort des Unternehmens:

Sehr geehrter Herr Bremer,

Wir nehmen gerne Bezug auf Ihre Presseanfrage vom 12.6.2019 und möchten Ihnen folgende Stellungnahme bzw. Antwort zukommen lassen.

Zu Ihren Frage oder Beschreibung Ihrer Ansicht zu folgender Sache:

„Werbung für Kapitalanlagen“ auch mit in Deutschland sehr renommierten Zeitungen. Nun weiß ich aus meiner journalistischen Tätigkeit natürlich, das solche Zeitungen das gar nicht gerne haben, wenn gerade im Bereich von Kapitalanlagen mit deren Namen geworben wird, was durchaus einen Einfluss auf das Anlegerverhalten haben kann.

—————-

Möchten wir wie folgt antworten.

Gegen Ihrer „persönlich journalistisch“ beschriebenen Ansicht, dass wir, die ADCADA Unternehmensgruppe, Werbung für renommierten Zeitungen und deren Namen für unsere Tätigkeit verwenden, teilen wir definitiv nicht.

Wir geben lediglich unseren Interessenten, wie auch Ihnen Herr Bremer, den Hinweis dass jeder zukünftige Kapitalanleger sich bei den o.e. „Zeitungen“

über Festverzinsliche Geldanlagen informieren kann und wir daher expliziert die Fachzeitungen nicht als Werbeträger für unsere Geld- oder Kapitalanlageprodukte und deren Dienstleitungen zu unseren Vorteilen nutzen oder benutzen.

Zudem ist die Darstellung der von Ihnen beschriebenen „Zeitungen“ mit Ihren Namen als Hinweis in Textform zu sehen.

Weiters halten wir fest, dass bei der Aufführung der Namen diese weder verlinkt, noch mit der oder einer Wort/Bildmarke die der original Wort/Bildmarke der „Zeitungen“ versehen oder grafisch dargestellt ist und daher als inhaltlicher Beitrag oder Hinweis für uns klar zu erkennen ist.

Antwort Ende

Auch gefragt hatten wir das Unternehmen, nachdem es nun eine Gesellschaft in Liechtenstein gegründet hat (ADCADA International), wer denn nun Vertragspartner für die investierenden Anleger ist?

Eine Antwort darauf haben wir dann nicht bekommen. Das wäre für die Anleger sicherlich wichtig zu wissen, denn im Streitfalle müssten sie dann, wenn die Gelder vertraglich nach Liechtenstein gehen, auch dort klagen. Teuer und langwierig. Nun, vielleicht kommt diese Antwort ja noch.

Auch wollten wir wissen, nachdem dazu ein Kommentar kam, ob im gleichen Gebäude dann auch ein Spielcasino ist?

Auch darauf gab es dann keine Antwort. Nun denn.

Kommentar hinterlassen

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

Kategorien

Ähnliche Beiträge
Allgemeines

Kein Anspruch eines Personalrats auf Feststellung der Überlänge eines gerichtlichen Verfahrens

Das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig hat entschieden, dass einem Personalrat kein Anspruch auf...

Allgemeines

Bundesverwaltungsgericht bestätigt Genehmigung der LNG-Anlage in Lubmin

Das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig hat die Klage der Deutschen Umwelthilfe (DUH) gegen...

Allgemeines

Bundesverwaltungsgericht: Keine unmenschlichen Aufnahmebedingungen für anerkannte Flüchtlinge in Italien

Das Bundesverwaltungsgericht (BVerwG) in Leipzig hat mit seinem Urteil vom 21. November...

Allgemeines

Amazon verdoppelt Einsatz: Weitere vier Milliarden Dollar für KI-Startup Anthropic

Amazon setzt weiter voll auf Künstliche Intelligenz und investiert erneut eine beeindruckende...