Startseite Allgemeines adcada die nächste Kostenbombe des Insolvenzgerichtes platzt! Unglaublich einfach unglaublich!
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adcada die nächste Kostenbombe des Insolvenzgerichtes platzt! Unglaublich einfach unglaublich!

ElisaRiva (CC0), Pixabay
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Das ist eine Mandantenbeschaffungsmaschine für einen Rechtsanwalt und eine unnötige überflüssige Kostenverursachungsmaschine für die betroffenen Anleger.

Unglaublich! Einfach unglaublich!

 

60 IN 352/20 In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der adcada GmbH, vertreten durch d. Geschäftsführer Heiko Kühn, Heydeweg 5, 18182 Bentwisch
Registergericht: Amtsgericht Rostock Register-Nr.: HRB 13161
– Schuldnerin –
Verfahrensbevollmächtigte:
Rechtsanwälte arndt.law, Friedhofsweg 47, 18057 Rostock, Gz.: 541/20-TA-IR
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in Kategorie „Termine“

Terminsbestimmung:

Es wird eine Gläubigerversammlung für die Inhaber folgender von der Schuldnerin ausgegebenen Schuldverschreibungen:

Anleihe: ADCADA Anleihe 2017

nach § 19 Abs. 2 des Gesetzes über Schuldverschreibungen aus Gesamtemissionen (nachfolgend abgekürzt SchVG) vom 31.07.2009
auf

Landgericht Rostock, August-Bebel-Straße 15- 20, 18055 Rostock,
Sitzungssaal: Großer Saal – 2.002

mit der nachfolgenden Tagesordnung einberufen:

1. Wahl eines gemeinsamen Vertreters der Gläubiger von Inhaber-Schuldverschreibungen mit dem Recht, Forderungen aus diesen zum Insolvenzverfahren als Vertreter anzumelden.

2. Wahl eines Stellvertreters des oben genannten Vertreters

3. Beschlussfassung über folgende Anträge:

a) Anmeldung durch einzelne Gläubiger ist ausgeschlossen, § 19 Abs. 3 SchVG
b) Der gemeinsame Vertreter ist beauftragt und bevollmächtigt, die Rechte im Insolvenzverfahren wahrzunehmen.

4. Regelungen der Vergütungsansprüche des gemeinsamen Vertreters und des Stellvertreters dem Grunde und ggfs. der Höhe nach. Auf die Entscheidung des BGH (BGH, Beschluss v. 12.01.2017, IX ZR 87/26), wonach die Vergütung des gemeinsamen Vertreters keine Masseverbindlichkeit ist, wird hingewiesen.

Zur Teilnahme an der Gläubigerversanmmlung und zur Ausübung des Stimmrechts sind diejenigen Gläubiger berechtigt, die am Tage der Gläubigerversammlung ihr Recht durch Vorlage einer aktuellen Schuldurkunde nachweisen.
Der Nachweis ist zu Beginn der Versammlung vorzulegen.

Eine Kopie der Schuldurkunde muss spätestens am dritten Tag vor dieser Gläubigerversammlung beim Insolvenzverwalter Rechtsanwalt Prof. Dr. Tobias Schulze, Am Campus 1-11, 18182 Bentwisch, Telefon: 0381 649200, Telefax: 0381 649234, eingehen.

Gem. § 14 Abs. 1 SchVG wird darauf hingewiesen, dass sich jeder Gläubiger in der Gläubigerversammlung durch einen Bevollmächtigen vertreten lassen kann.
Die Vollmacht ist zu Beginn der Versammlung vorzulegen.

Amtsgericht Rostock – Insolvenzgericht – 24.11.2020

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