Mittlerweile haben auch wir das Protokoll der ADCADA Gläubigerversammlung in der Redaktion vorliegen. Neben den formaljuristischen Punkten ist aus unserer Sicht vor allem die Auseinandersetzung mit der Rechtsanwaltskanzlei Schiller Gloistein aus Bremen erwähnenswert.
Schiller Gloistein hatte wohl auch versucht, die Position eines gemeinsamen Vertreters für bestimmte Serien zu erlangen, was letztlich aber nicht geklappt hat. Unsere Informationen gehen da aber ein Stück weiter, denn wir haben gehört, dass die Kanzlei Schiller Gloistein aus Bremen die Beschlüsse des Amtsgerichtes Rostock dazu gerichtlich anfechten will. Mit welcher Begründung die Kanzlei diese Anfechtung probieren will, wissen wir nicht, aber wird dann natürlich, wenn es erfolgreich ist, sicherlich bekannt werden.
Erinnern können wir uns in diesem Zusammenhang noch an das alte Infinus Verfahren. Hier hatte Rechtsanwalt Sacha Borowski unserer Erinnerung nach damals auch eine Erfolg erzielt. Damals hatte das OLG Dresden bemängelt, dass die Beschlüsse nicht ordentlich veröffentlich worden waren.
Wir haben heute einmal eine Presseanfrage an das Amtsgericht Rostock/Insolvenzgericht gestellt, ob es von Seiten Schiller Gloistein einen Einspruch gegen die Beschlüsse der Gläubigerversammlung gibt. Bei der Mitteilungsbereitschaft des AG Rostock wird man da aber nicht allzu viel erwarten können.
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