05 KO.2020.601, ADCADA Immobilien AG PCC
Aktenzeichen bitte immer anführen05 KO.2020.601ON 7Konkurseröffnungsedikt
Über Antrag des vertretungsbefugten Organes wird über das Vermögen der
ADCADA Immobilien AG PCC, 9491 Ruggell
FL-0002.605.851-4
mit Beschluss des Fürstlichen Landgerichtes vom 04.12.2020 das Konkursverfahren eröffnet. Die Rechtswirkungen der Konkurseröffnung treten am 10.12.2020 ein.
Alle Gläubiger der ADCADA Immobilien AG PCC haben ihre Forderungen ziffernmässig genau, samt Zinsen und unter Angabe des Rechtsgrundes und der beanspruchten Klasse (Masseforderung oder Klassen 1 – 4) bis längstens 27.01.2021 beim Masseverwalter, das ist Dr. iur. Thomas Struth, Austrasse 56 9490 Vaduz, Tel.: 239 11 55, Fax: 239 11 56, E-Mail: anzumelden und die Belege zur Glaubhaftmachung ihrer Forderungen beizuschliessen. Bei verspäteter Forderungsanmeldung trägt der Gläubiger die dadurch verursachten zusätzlichen Kosten und er kann die früher geprüften Forderungen nicht mehr bestreiten. Die allgemeine Prüfungstagsatzung wird auf
Mittwoch, 10.Februar2021, 08.30 Uhr, Verhandlungssaal 6
beim Fürstlichen Landgericht, Spaniagasse 1, 9490 Vaduz, anberaumt.
Zu dieser Tagsatzung haben die Gläubiger die Belege zur Glaubhaftmachung ihrer Forderungen mitzubringen, es sei denn sie waren der Forderungsanmeldung bereits beigeschlossen. Alle weiteren Veröffentlichungen betreffend dieses Konkursverfahren erfolgen im Amtsblatt.
Fürstliches Landgericht
Vaduz, 04.12.2020
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05 KO.2020.599 ADCADA International AG
Aktenzeichen bitte immer anführen05 KO.2020.599ON 7Konkurseröffnungsedikt
Über Antrag des vertretungsbefugten Organes wird über das Vermögen der
ADCADA International AG, 9491 Ruggell
FL-0002.600.350-5
mit Beschluss des Fürstlichen Landgerichtes vom 04.12.2020 das Konkursverfahren eröffnet. Die Rechtswirkungen der Konkurseröffnung treten am 10.12.2020 ein.
Alle Gläubiger der ADCADA International AG haben ihre Forderungen ziffernmässig genau, samt Zinsen und unter Angabe des Rechtsgrundes und der beanspruchten Klasse (Masseforderung oder Klassen 1 – 4) bis längstens 27.01.2021 beim Masseverwalter, das ist Dr. iur. Thomas Struth, Austrasse 56 9490 Vaduz, Tel.: 239 11 55, Fax: 239 11 56, E-Mail: anzumelden und die Belege zur Glaubhaftmachung ihrer Forderungen beizuschliessen. Bei verspäteter Forderungsanmeldung trägt der Gläubiger die dadurch verursachten zusätzlichen Kosten und er kann die früher geprüften Forderungen nicht mehr bestreiten. Die allgemeine Prüfungstagsatzung wird auf
Mittwoch, 10.Februar2021, 08.30 Uhr, Verhandlungsaal 6
beim Fürstlichen Landgericht, Spaniagasse 1, 9490 Vaduz, anberaumt.
Zu dieser Tagsatzung haben die Gläubiger die Belege zur Glaubhaftmachung ihrer Forderungen mitzubringen, es sei denn sie waren der Forderungsanmeldung bereits beigeschlossen. Alle weiteren Veröffentlichungen betreffend dieses Konkursverfahren erfolgen im Amtsblatt.
Fürstliches Landgericht
Vaduz, 04.12.2020
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05 KO.2020.600, ADCADA Investments AG PCC
Aktenzeichen bitte immer anführen05 KO.2020.600ON 7Konkurseröffnungsedikt
Über Antrag des vertretungsbefugten Organes wird über das Vermögen der
ADCADA Investments AG PCC, 9491 Ruggell
FL-0002.600.340-0
mit Beschluss des Fürstlichen Landgerichtes vom 04.12.2020 das Konkursverfahren eröffnet. Die Rechtswirkungen der Konkurseröffnung treten am 10.12.2020 ein.
Alle Gläubiger der ADCADA Investments AG PCC haben ihre Forderungen ziffernmässig genau, samt Zinsen und unter Angabe des Rechtsgrundes und der beanspruchten Klasse (Masseforderung oder Klassen 1 – 4) bis längstens 27.01.2021 beim Masseverwalter, das ist Dr. iur. Thomas Struth, Austrasse 56 9490 Vaduz, Tel.: 239 11 55, Fax: 239 11 56, E-Mail: anzumelden und die Belege zur Glaubhaftmachung ihrer Forderungen beizuschliessen. Bei verspäteter Forderungsanmeldung trägt der Gläubiger die dadurch verursachten zusätzlichen Kosten und er kann die früher geprüften Forderungen nicht mehr bestreiten. Die allgemeine Prüfungstagsatzung wird auf
Mittwoch, 10.Februar2021, 08.30 Uhr, Verhandlungsaal 6
beim Fürstlichen Landgericht, Spaniagasse 1, 9490 Vaduz, anberaumt.
Zu dieser Tagsatzung haben die Gläubiger die Belege zur Glaubhaftmachung ihrer Forderungen mitzubringen, es sei denn sie waren der Forderungsanmeldung bereits beigeschlossen. Alle weiteren Veröffentlichungen betreffend dieses Konkursverfahren erfolgen im Amtsblatt.
Fürstliches Landgericht
Vaduz, 04.12.2020
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