Man stelle sich vor in ganz Deutschland gibt es Corona, aber das Amtsgericht Rostock interessiert das nicht wirklich. Hier will man den angesetzten Termin auf jeden Fall dann auch als Präsensveranstaltung Anfang Februar 2021 durchziehen.
Ob das wirklich so ist, das muss sich bitte nun die nächsten Tage dann auch entscheiden, denn so lange ist ja bis zum 2. Februar 2021 nicht mehr hin. Mein Vorschlag ist, diesen Präsenstermin durchzuführen, aber dann bitte erst Mitte April 2021. Alles andere wäre bar jeglicher Vernunft.
Natürlich kann man dann alternativ auch das sogenannte schriftliche Verfahren durchführen, wenn der Termin im April nicht möglich sein sollte.
Nun warten wir auf eine Stellungnahme des Insolvenzgerichtes Rostock, dem man sicherlich diesen Artikel zur Kenntnis bringen wird.
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