Startseite Allgemeines adcada gmbH Insolvenz – plant der Insolvenzverwalter die Einsetzung eines gemeinsamen Vertreters nach dem Schuldverschreibungsgesetz? Das wäre die Lizenz zum Abkassieren für den Rechtsanwalt!
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adcada gmbH Insolvenz – plant der Insolvenzverwalter die Einsetzung eines gemeinsamen Vertreters nach dem Schuldverschreibungsgesetz? Das wäre die Lizenz zum Abkassieren für den Rechtsanwalt!

knerri61 (CC0), Pixabay
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Geht der Versuch der erneuten Anleger-Akassiererei schon wieder los? Im Moment ist das natürlich nur eine Mutmaßung, aber ich bin sicher, dass ich mit meiner Vermutung/Meinung da möglicherweise richtig liegen werde.

Das Thema „gemeinsamer Vertreter nach dem Schuldverschreibungsgesetz“ kennen wir noch allzu gut aus dem Infinus Verfahren.

Ein Verfahren, wo der Bundesgerichtshof dann entschieden hat, dass genau dieser bestellte gemeinsame Vertreter eben nicht aus der Insolvenzmasse bezahlt werden darf und kann, sondern von jedem Anleger dann einzeln zu bezahlen ist.

Das ist dann für den vom Insolvenzverwalter bestimmten Rechtsanwalt die Lizenz zum Gelddrucken. Anleger würden dann hier zum 2. Mal unnötig abkassiert, eigentlich sogar zwangsweise.

Dem werden wir nicht tatenlos und widerspruchslos zusehen von Seiten der IG adcada. Im Gegenteil, wir werden den betreffenden, möglicherweise vom Insolvenzverwalter bestimmten/ vorgeschlagenen Rechtsanwalt natürlich über unsere medialen Möglichkeiten als Abkassierer an den Pranger stellen.

Im Infinus Verfahren war das mit dem gemeinsamen Gläubigervertreter sicherlich noch nachvollziehbar aufgrund der Anzahl der Anleger, aber adcada ist in der Sache ein sehr viel kleinerer Vorgang.

Da braucht es keines gemeinsamen Vertreters.

Hier Links zu diesem Thema, die zeigen, wie Recht wir haben mit unserer Einschätzung:

https://www.anwalt.de/rechtstipps/infinus-skandal-wer-bezahlt-gemeinsamen-vertreter-der-fubus-schuldverschreibungsglaeubiger_109679.html

https://www.resch-rechtsanwaelte.de/anlegerschutz-aktuell/infinus/infinus-future-business-glaeubigervertreter.html

https://www.anwalt.de/rechtstipps/verguetungsansprueche-des-gemeinsamen-vertreters-in-dem-insolvenzverfahren-der-future-business-kgaa_168820.html

https://www.kap-fachanwalt-rechtsanwaelte.de/wissen/gemeinsamer-vertreter/

 

 

2 Kommentare

  • Der Insolvenzverwalter kann gegen den Willen der Mehrheit der Gläubiger keinen gemeinsamen Vertreter einsetzen.

    Stimmt doch, oder?

    Anmerkung der Redaktion:

    Ja und Nein, denn der Insolvenzverwalter wird hier, wie im Vorgang Infinus, natürlich einen gemeinsamen Vertreter vorschlagen. Dem wird im Regelfall dann Folge geleistet von Seiten der Anleger, weil die meistens nicht wissen was das für sie bedeutet.

    Hier gibt es auch keine „Quote“ die der erreichen muss damit er gewählt ist. Um eine Wahl zu verhindern reicht es nicht eine Nein Stimme abzugeben, sondern man müsste dann einen Gegenkandidaten aufbieten, das wäre dann aber eine unseriöse Begründung denn der dann gewählte gemeinsame Vertreter hätte ja die gleichen finanziellen Vorteile. Schwierig, es sollte somit gar nicht zu einem Vorschlag kommen, das wär unser Wunsch. Da kann man aus dem Vorgang Infinus viel lernen.

  • Ich kenne viele fälle wo bei einer Insolvenz eine Million da ist und diese zu 100 % der Insolvenzverwalter bekommt, sind 2 oder 3 Millionen da ist dies genau so und die Anleger bekommen keinen Cent … hoffen wir mal für die Anleger das dies bei dem Insolvenzverwalter Tobias Schulze von ECOVIS nicht so ist.

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