Auch auf genannte Herren wurden wir in den letzten Tagen mehrfach angesprochen, „ob es Sinn machen würde, die genannten Herren zu verklagen?“.
Nun, die Herren würden vermutlich beide sagen „Nein“, wir würden meinen „Ja“, sagen aber, dass man das natürlich mit einem Rechtsanwalt besprechen muss, der sicherlich ein Klagerisiko besser einschätzen könne. Wir sind juristische Laien, sehen das immer nur mit dem logischen Menschenverstand und geben unsere persönliche Meinung wieder.
In der Tat hat sich Rechtsanwalt Thomas Arndt von adcada.law, der übrigens auch den Insolvenzantrag für die adcada Gesellschaften gestellt hat, aus unserer Sicht möglicherweise zu weit herausgelehnt mit seinen Aussagen zum Kapitalanlageangebot der adcada GmbH.
Rechtsanwalt Scheiber aus Vaduz war ja zudem auch für einen bestimmten Zeitraum Verwaltungsratspräsident der adcada in Liechtenstein. Auch da wäre es sicherlich interessant, zu prüfen, ob und wie weit ein Haftungsanspruch gegen ihn bestehen könnte. Sinnvoll ist alles das, was ihnen ihr sauerverdientes Geld zurückbringen kann.
Was soll denn RA Arndt vorzuwerfen sein? Mit welcher Aussage hat er sich zu weit aus dem Fenster gelehnt?