Rechtsanwalt Philipp Bellmann macht bereits Bambule: Thema: „Adcada GmbH, Bentwisch: BaFin ordnet Abwicklung an! Anleger sollten handeln!“ Quelle: Anwalt.de
Kummerspeck bei Anwalt Bellmann und den Anlegern?
Geld weg? Stimmt das eigentlich oder liegt der rührige Anwalt falsch?
Ein Journalist hält dagegen und formuliert: „Für Investoren hätte es keinen besseren Vertrauensbeweis als die komplette Rückzahlung der Einlage geben können.“ Quelle: http://www.transatlantic-journal.com/2020/04/muessen-adcada-investoren-wegen-der-bafin-in-panik-verfallen/
Da verpufft also die Werbung von Bellman, der gerne Aufträge hätte für sich als Anwalt. Da die Anleger ihr Geld zurückerhalten haben geht die Forderung in das Leere: „Anleger, die bei der Firma adcada GmbH Gelder angelegt haben, sollten unverzüglich handeln und von einem auf das Kapitalanlagerecht spezialisierten Rechtsanwalt ihre Handlungsoptionen prüfen lassen mit der Zielsetzung, das eingezahlte Kapital zeitnah zurückzuerhalten.“
Da kommt bei der Werbung des Anwalts Bellmann ein bisschen FREMDSCHAM auf.
Abwicklungsverfügung der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht – die Fakten
16.04.2020 | Thema Unerlaubte GeschäfteAdcada GmbH, Bentwisch: BaFin ordnet Einstellung und Abwicklung des unerlaubten Einlagengeschäfts an
Nun gut: gegen die Verfügung ist die Klage zum Verwaltungsgericht zulässig.
Panik muss wohl eher der Chef Kühn haben – KWG bleibt KWG – Verschlimmbesserungen aus dem Hause Adcada
CEO Benjamin Kühn in seiner fragwürdigen Art stellt sich als Opfer dar. Was er und seine PR Strategen nicht berücksichtigen: Wer allerdings Bankgeschäfte ohne Genehmigung betreibt lebt gefährlich. Ein Virus hat den Chef befallen, weil gemäß § 54 Kreditwesengesetz KWG Verstöße auch möglicherweise strafrechtsrelevant sein können. Bekanntlich spielt es für den Staatsanwalt an der Ostseeküste – dem Geschäftssitz der Adcada – keine Rolle, ob es Geschädigte gibt oder nicht, sondern die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht hat wie immer den Sachverhalt der Strafverfolgungsbehörde gemeldet.
Diese Staatsanwaltschaft muss nach dem Legalitätsgrundsatz ein Verfahren prüfen, weil die Straftaten nun mal Straftaten sind. Selbst ein Versehen wäre eine Straftat gemäß § 54 KWG, weil der Gesetzgeber auch die fahrlässige Begehung mit einer Gefängnisstrafe bis drei Jahren bedroht. Bei Vorsatz sieht der Gesetzgeber bis zu fünf Jahren Gefängnis. Nach § 46 Strafgesetzbuch muss bei der Strafzumessung auch das Nachtatverhalten berücksichtigt werden. Reue jedenfalls sieht anders aus. Der CEO Kühn jedenfalls stellt sich als Opfer von Goliath dar und sieht sich als David.
Bafin ist also bald tot?
Wer kennt sie denn nicht, die Geschichte von David und Goliath? Am Ende ist der kleine David der Sieger und Goliath tot. So jedenfalls geht die Geschichte aus? Vermutlich nicht. Deutsche Behörden überleben Kriege und Revolutionen – jedenfalls wird die Bundesanstalt für Finanzdienstleistung aus unserer bescheidenen Sicht diese Auseinandersetzung überleben…. Wir prognostizieren vorsichtig, dass der zeigefreudige CEO der Unternehmensgruppe eher Drachenfutter wird.
Für Schadenfreude kein Anlass – nur Verlierer bleiben auf der Strecke
Weltschmerz ist bei Rechtsanwalt Philipp Bellmann angesagt: mangels Schaden bei den Anlegern bleibt die Werbung um geschädigte Anleger erfolglos. Besser im Geschäft ist der Anwalt der Adcada mit dem höchsten Lob:
Rechtsanwalt Thomas Arndt betont: «Die Hypozins-Verträge durch adcada.money gehören weiterhin zu den sichersten Anlageprodukten in diesem Bereich am deutschen Markt – sie sind insolvenzsicher und rechtlich einwandfrei und erfüllen als solche jegliche Anforderungen der BaFin“. Aber zwischen Anwalt Bellmann und dem Anwalt Arndt sollte kein Futterneid aufkommen.
Strategie im Hause Adcada
Ob es eine gute Idee war seitens der Adcada ein öffentliches Geständnis zu formulieren und dann die Behörde noch zu kritisieren glauben wir nicht, zumal der Gesetzgeber bewusst BANKGESCHÄFTE ohne Bank unter Strafe gestellt hat.
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