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adcada GmbH: Vorläufiger Gläubigerausschuss keine Informationen

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Auch wenn man dies nicht so richtig nachvollziehen kann, aber Informationen, die ein Gläubigerausschussmitglied aus seiner Tätigkeit erhält, unterliegen der Verschwiegenheitspflicht.

Zusätzlich darf sich zum Beispiel ein Rechtsanwalt, der Mitglied des Gläubigerausschusses wird/ist, nicht an die betroffenen Anleger insofern dann wenden, wenn er deren Adresse zum Beispiel über den Einblick in die Insolvenzakte bekommen würde.

Das haben diverse Anwälte in der Vergangenheit getan, was dann immer zu datenschutzrechtlichen Abmahnungen geführt hat; teilweise dann auch Maßnahmen der zuständigen Rechtsanwaltskammer.

Gerade im vorläufigen Insolvenzverfahren der adcada Gesellschaften wird genauestens auf die Einhaltung dieser Bestimmungen achten.

Sollten Sie von der Rechtsanwaltskanzlei angesprochen werden, deren Rechtsanwalt im Gläubigerausschuss einen Sitz hat, dann melden Sie uns dies bitte umgehend.

Wir werden den Vorgang dann öffentlich machen und sowohl die Anwaltskammer aber auch das zuständige Insolvenzgericht um eine Stellungnahme und ein mögliches Handeln bitten.

https://directors-and-officers-versicherung.com/wissenswertes/glaubigerausschuss-aufgaben-zusammensetzung-haftung/

 

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