Im Jahr 2015 gab es einen vergleichbaren Fall mit dem Bund Deutscher Treuhandstiftungen e.V.
Auch hier hatte der Abwickler versucht das Insolvenzverfahren in seine Kanzlei zu bekommen, was zunächst auch gelungen war. Dann musste sich das Landgericht Berlin mit einer Beschwerde befassen und entschied dann, dass der Abwickler und der Insolvenzverwalter nicht aus der gleichen Kanzlei kommen dürfen.
Im Fall des Bund Deutscher Treuhandstiftungen waren Abwickler und vorläufiger Verwalter beide Partner und Namensgeber derselben Rechtsanwaltsgesellschaft bzw. Partnerschaftsgesellschaft, die sich selbst beschreibt als eine der „bundesweit führenden und hervorragend vernetzten Kanzleien“ im Bereich Restrukturierung, Sanierung und Insolvenz.
Das Landgericht Berlin hat mit Beschluss vom 10. Juni 2015 den Beschluss des Insolvenzgerichts vom 30. März 2015 insoweit aufgehoben, als darin der eine Rechtsanwalt zum vorläufigen Insolvenzverwalter bestellt wird.
Der Grund lag im Wesentlichen in der wirtschaftlichen Verflechtung beider Rechtsanwälte und in dem Umstand, dass der Abwickler in seiner Funktion dem Schuldner gleichzusetzen sei.
Das kann man heute noch so im Internet lesen. Ich gehe davon aus, dass auch das Amtsgericht Rostock, das zuständige Insolvenzgericht des Amtsgerichtes Rostock, diese Entscheidung kennt und nicht auf den Gedanken kommen wird, die Kanzlei Goerg, in der der Abwickler Brinkmann arbeitet, dann auch Insolvenzverwalter wird. Da wäre eine juristische Auseinandersetzung vorprogrammiert.
Ob es das Amtsgericht Rostock/Insolvenzgericht Rostock dann darauf ankommen lassen wird, können wir uns nicht vorstellen.
https://www.anwalt.de/rechtstipps/fakten-zum-bwf-skandal-vom-juni_070096.html
Ja gut, aber dabei befasst er sich ja zwangsläufig auch mit dem Unternehmen. Wo ist denn da überhaupt ein Problem, wenn der Abwickler auch die Insolvenz leitet? Die Frage konnte mir noch keiner beantworten.
Redaktion:
Weil Abwickler und Insolvenzverwalter eigentlich potentielle Gegner sein müssen, denn sonst könnte der Abwickler ja eine unvorteilhaften Deal für die Anleger bzw. auch umgekehrt machen. Genau das war der Grund für die richtige Entscheidung in Berlin.Da fehlt die Transparenz.
Wo ist denn das Problem? Ist es nicht von Vorteil, wenn der Insolvenzverwalter sich vorher schon mit dem Unternehmen beschäftigt hat und eingearbeitet ist? Ich sehe da nur Vorteile.
Redaktion:
Andere Brille aufziehen. Der Abwickler befasst sich nicht mit dem Unternehmen, nur mit der Abwicklung des KWG Verstosses.