Da fragt man sich schon, welches Verhältnis dann ein Unternehmer wie Benjamin Kühn, der sich selber am gestrigen Tage im Prozess vor dem LG Rostock als Hanseatischer Kaufmann bezeichnet hat, zu dem Rechtsstaat, in dem er lebt und arbeitet, hat?
Leider können wir diese Frage derzeit nur so beantworten, möglicherweise gar nichts. Das wollen wir dann auch begründen. Benjamin Kühn hat im gestrigen Tag in Rostock zugegeben, dass er verantwortlich zeichnet für die Kampagnenseiten, die gegen meine Person im Internet geschaltet sind, aber auch für weitere Personen. Dazu hatten wir eine Abmahnung ausgesprochen, auf die aber keinerlei Reaktion erfolgte.
Daraus folgernd erhielt Benjamin Kühn nun am gestrigen Tage erneut eine einstweilige Verfügung des LG Hamburg übergeben. Diese wiederum hat Benjamin Kühn, eben jener hanseatische Kaufmann nach eigenen Angaben, bis jetzt nicht eingehalten bzw. umgesetzt.
Nun gibt es dazu einen Ordnungsgeld-Antrag der mittlerweile schon auf dem Weg nach Hamburg ist. Folgenreicher könnten die geschalteten Seiten aber noch in einem anderen Verfahren für die adcada GmbH sein, denn hier können wir mittlerweile rund 30 Verstöße gegen diese Einstweilige Verfügung nachweisen. Nun lassen wir auch hier das Gericht entscheiden, was das dann für Folgen für Benjamin Kühn und seine adcada GmbH haben wird.
Wir wollen aber dann an dieser Stelle Benjamin Kühn einmal in Erinnerung rufen, was die Definition „Hanseatischer Kaufmann“ bedeutet. Das heißt eben nicht, dass man ein kaufmännisches Gewerbe in einer Hansestadt betreibt, sondern eben auch ist dieser Begriff, dann aber Ausdruck eines Anspruches, den man an sich selber stellt.
Vielleicht liest Herr Kühn einmal diesen Beitrag genau:
Ich, Herr Kühn, halte mich immer an mein Wort und gegebene Zusagen. Das ist keine Frage des Alters sondern des Charakters. Aber auch das ist meine persönliche Sicht in der Sache.
Was wohl der titelvergebende Senat der Wirtschaft von Senator Kühn hält….
https://www.senat-deutschland.de/der-senat/im-senat/senats-compliance-regeln/
SENAT DER WIRTSCHAFT – Compliance-Prinzipien
Der SENAT DER WIRTSCHAFT hält jederzeit geltendes Recht ein, und erwartet von seinen Mitgliedern und Geschäftspartnern ebenfalls die Einhaltung geltenden Rechts.
Vielleicht sollte er sich endlich mal einen fähigen Compliancebeauftragten zulegen, anstatt sich solche Titel mit Anlegergeldern im hohen fünfstelligen Bereich zu kaufen.