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ADCADA-Hausdurchsuchung und Bericht des Handelsblatts! Es gilt die Unschuldsvermutung! Mandantin der Kanzlei Höcker Köln

geralt (CC0), Pixabay
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Seit Jahren vertritt die Rechtsanwaltskanzlei von Ralf Höcker aus Köln auch das Unternehmen ADCADA. Nicht sonderlich erfolgreich gegenüber unserer Redaktion, aber wie man weiß, verdient ein Rechtsanwalt sein Geld auch dann, wenn er einen Prozess verliert.

Natürlich hatten wir der Kanzlei Höcker in diesem Vorgang eine Presseanfrage übermittelt, und wie immer ausreichend Zeit gegeben, uns ausführlich darauf zu antworten. Da hätte die Kanzlei von Ralf Höcker dann die Möglichkeit gehabt, den Sachverhalt einmal aus ihrer Sicht darzustellen. Mehr als eine „Höcker übliche Antwort“ haben wir dann aber nicht bekommen.

Die Durchsuchung in Liechtenstein und Bentwisch bei Rostock

Nun, eine Überraschung war das dann nun für uns in der Redaktion von diebewertung.de nicht mehr, denn nach den Hinweisen bzw. Warnungen durch die BaFin und der Finanzmarktaufsicht in Liechtenstein durchaus erwartbar. Das dann auch solche Maßnahmen von Seiten der Ermittlungsbehörden ergriffen werden, ist durchaus nachvollziehbar und auch wichtig und richtig.

Tatsache ist aber auch, dass solch eine Maßnahme der Ermittlungsbehörden für das Unternehmen nicht gerade förderlich ist, um auch weiterhin Geschäfte mit Anlegern machen zu können.

Auch weil man nun aus unserer Sicht verpflichtet ist, jedem neuen potentiellen Anleger aus Risikogesichtspunkten über diesen Vorgang zu berichten; zumindest soweit eine Einstellung noch nicht abzeichenbar ist. Inwieweit dieser Vorgang dann auch möglicherweise Auswirkungen auf die bestehenden Anleger haben kann, wissen wir nicht; für ein solide wirtschaftendes Unternehmen sollte dies aber nicht der Fall sein. Das wird dann wohl die nahe Zukunft zeigen. Möglich auch, dass der eine oder andere Anleger nun versuchen wird, sein Geld vorzeitig zurück zu bekommen (was bei zeitlich fixierten Festgeldalternativen sicherlich schwierig sein sollte).

Für die von der Staatsanwaltschaft beschuldigten Personen gilt natürlich die Unschuldsvermutung und das bis zu einem endgültigen Verfahrensabschluss. Gleichwohl möchten wir betonen, dass die vorstehenden Aspekte ebenfalls nicht bedeuten, dass die Vorwürfe tatsächlich zutreffend sind.

Der konkrete Vorwurf, der wohl zu diesen polizeilichen Maßnahmen geführt hat, war wohl der Verdacht des Verstoßes gegen das Kreditwesengesetz (KWG). Damit ist bei den Aufsichtsbehörden nicht zu spaßen; zumal die Stellungnahme der adcada (David gegen Goliath dem Grunde nach die Vorhaltungen der BaFin „aufgrund eines formalen Fehlers“ bestätigte – vgl. https://adcada.de/adcada-gmbh/397-adcada-bafin-das-duell-david-gegen-goliath wir berichteten unter anderem https://samstags-zeitung.de/adcada-investments-ag-pcc-adcada-healthcare-gmbh-i-g-und-der-tanz-aus-der-rasierklinge/). Das ist auch gut so, dass die BaFin hier den konsequenten Weg geht.

Gesprochen dazu haben wir auch mit Rechtsanwalt Jens Reime aus Bautzen, ein bekannter Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht, der bereits 1.000ende von Anlegern in Verfahren gegen Initiatoren und Vertrieb geführt und gewonnen hat.

Jeder investierte Anleger sollte nun sehen, dass er soweit wie möglich das von ihm investierte Kapital sichert, denn aus anderen Fällen weiß ich, dass solche Maßnahmen dann möglicherweise auch einmal schnell geschäftsgefährdend sein könnten; zumal das problemlose Einwerben von frischem Geld nun kaum noch machbar sein dürfte.

Da – wie man im Handelsblatt nachlesen kann – die polizeilichen Maßnahmen auch in Liechtenstein durchgeführt wurden, stellt sich natürlich auch die Frage, wie es sich damit verhält. Zu den konkreten Verfahren möchte sich die adcada nicht äußern. Es gebe auch keine geschädigten Anleger. Nun gut, die adcada mag uns nicht, da wir uns als erster objektiv und kritisch mit jener auseinandersetzten (insbesondere weil wir die Vorgeschichte von Herrn Heiko Kühn [früher Heiko Ziebell] als treugebenden Gesellschafter bzw. in diversen faktischen und tatsächlichen Positionen im Adcada-Konzernverbund tätigen und Vater von Herrn Benjamin Kühn kennen).

Gern möchten wir aber veröffentlichen, was die adcada von kritischer Berichterstattung hält:

meine Mandantin lehnt Ihre stets unseriöse und reißerische Art und Weise der Berichterstattung, die nach unserer Auffassung insgesamt nichts anderes als ein rechtswidriger Publikationsexzesses ist, ab. Die inhaltliche Beantwortung Ihrer Fragen werden Sie ggf. eigenen Veröffentlichungen meiner Mandantin hierzu entnehmen können, soweit nicht bereits erfolgt. Weitere Auskünfte wird meine Mandantin jedenfalls Ihnen oder den mit Ihnen in Zusammenhang stehenden „Portalen“ nicht erteilen, da Sie nach den Erfahrungen unserer Mandantin nicht an einer objektiven Sachverhaltsaufklärung interessiert sind.“

Liebe adcada, NEIN man muss uns nicht mögen, aber Ihre einseitig medial exzessive Darstellung bzw. Selbstbeweihräucherung im objektiven Antlitz ebenso wenig. Wir stehen zu dem, was wir schreiben und empfehlen Ihnen nochmals unsere Verse vom 16.04. …https://samstags-zeitung.de/adcada-unternehmensgruppe-quo-vadis-einstellungs-und-abwicklungsverfuegung-der-bafin-zur-adcada-gmbh/

Spannend, so auch Rechtsanwalt Jens Reime, was da in den nächsten Wochen so auf die Anleger noch alles zukommen kann in Deutschland und in Liechtenstein.

https://www.handelsblatt.com/finanzen/anlagestrategie/trends/kuriose-anleihen-staatsanwaltschaft-laesst-bueros-des-maskenherstellers-adcada-durchsuchen/25819804.html?ticket=ST-1090268-07w3HA2K4XEn4wQj7rIZ-ap1

 

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