Nun, natürlich gibt es derzeit, bedingt durch die BaFin-Veröffentlichung vom gestrigen Tage, große Diskussionen rund um das Thema ADCADA; auch um das aktuelle Anleihenangebot des Unternehmens. Übrigens ein Angebot mit Totalverlustrisiko für jeden Anleger der dort sein Kapital investiert.
Genutzt wird hier eine Ausnahmeregelung, die sinngemäß besagt, dass man bis zu 150 Anleger ohne Prospekt für solch eine Anleihe gewinnen darf. Um es anders zu erklären, haben Sie zum Beispiel 10.000 Anleger in ihrem Kundenstamm und wollen solch eine Anleihe platzieren, dann können sie sich natürlich dann Gedanken darüber machen, welche 149 dieser Anleger zum Beispiel, aus Ihrer Sicht, dann Interesse haben könnten, ihr neues Investmentangebot zu zeichnen.
Diese 149 sprechen sie dann gezielt an. Haben alle 149 Interesse: Prima! Dann nehmen Sie das von denen investierte Kapital und setzen es gewinnbringend ein. Sollten dann aber zum Beispiel nur 12 dieser angesprochenen Anleger Interesse haben und investieren wollen, dann haben sie halt „Pech“ gehabt.
Was aber nicht zulässig ist, nach unseren Gesprächen mit entsprechenden Fachanwälten des Bank- und Kapitalmarktrechtes ist, dass man hier wie das Unternehmen ADCADA in eine große öffentliche Werbekampagne geht. Tut man dies, dann braucht man eben doch, wie von uns berichtet, möglicherweise einen Prospekt.
Nun haben wir das den Aufsichtsbehörden in Liechtenstein, Deutschland und der Schweiz zugeleitet, um deren Meinung dazu einzuholen. Auf die Antwort sind wir natürlich gespannt.
David gegen Goliath, so kann man es von ADCADA in einer Stellungnahme lesen. Was soll das Herr Kühn? Die Verfügung der BaFin hat nichts mit David gegen Goliath zu tun.
Diese Verfügung ist nur ein Konsequenz aus ihrem Fehlverhalten in diesem Vorgang. Es wäre möglicherweise dann klüger gewesen, hier zu sagen, „ok Fehler ist hier im Hause passiert, passiert nicht wieder“. Das hätte dann auch etwas von Einsicht gehabt, denn sie kennen doch das alte Sprichwort: „Wenn du mit einem Finger auf einen Anderen zeigst, zeigen 4 Finger auf dich selber“.
Sehr geehrter Herr Kollege Dr. Schulte,
ich bin von Ihrer – mit Verlaub – „Behördenhörigkeit“ als Rechtsanwalt durchaus überrascht.
Oder erklären Sie etwa Ihren Mandanten nach Erhalt eines Bescheides der BaFin, dass diese gegenüber Ihrem Mandanten aus Ihrer Sicht zu vorsichtig oder gar zu langsam agiert hätte?
Die Wahrnehmung berechtigter Interessen im „Kampf um´s Recht“ sollte Ihnen ein Begriff sein, der auch und insbesondere Rechtsanwälten eine pointierte Auseinandersetzung gestattet, dies insbesondere vor dem Hintergrund der nach hiesiger Auffassung überwiegend einseitigen, tendenziösen und häufig schlecht recherchierten Berichte des Herrn Bremer.
Ich gebe Ihnen völlig Recht, Entscheidungen treffen Gerichte. Dies sind – auch wenn Herr Bremer die dafür notwendige Geduld anscheinend nicht aufbringen kann – abzuwarten.
Der Rechtsanwalt ist unabhängiges Organ der Rechtspflege. Jedenfalls wünscht das die Berufsordnung der Rechtsanwälte. Hier haben die Mandantschaft ADCADA und die Anwaltskanzlei ADCADA denselben Firmennamen. Eine solche Fallkonstellation ist ungewöhnlich und könnte auf ein Näheverhältnis hinweisen. Der Respekt vor der Aufsichtsbehörde BAFIN, die selten falsch gelegen hat und aus meiner Sicht eher zu langsam und zu vorsichtig agiert, verlangt wohl eine Mäßigung. Im übrigen entscheiden nicht Rechtsanwälte oder Professoren mit Gutachten über eine Rechtsfrage, sondern schlussendlich Gerichte.
Sehr geehrter Herr Bremer,
ich stelle fest, dass Sie sich vermeintlich durch 30 Anwälte beraten lassen, Wahnsinn! Dass diese – wenn die Behauptung denn überhaupt zutreffen sollte – standesrechtswidrig verfahren, da kostenloser Rechtsrat schlicht untersagt ist, ist das Eine. Die „Qualität“ dieser vermeintlichen (Gefälligkeits-)Beratung(en) zeigt sich dann an falschen Beiträgen wie Ihrem hier vorliegenden, was aber ggf. durch Ihre von vornherein falsche (da rechtsunverständige) Nachfrage dorthin ausgelöst wird.
Wie gesagt, nicht Ihren vermeintlichen Beratern (deren anonym bleibende Einschätzung nichts „wert“ ist) obliegt am Ende die Bewertung, sondern kompetenter Stelle, hier den zuständigen Aufsichtsbehörden, deren Einschätzung gelassen entgegen gesehen wird.
Thomas Arndt
Rechtsanwalt
——————-
adcada.law
Friedhofsweg 47
18057 Rostock
Deutschland
T: +49-381-202 775 08
F: +49-381-202 775 98
M: +49-173-30-10-711
I: http://www.adcada.law
E: t.arndt@adcada.law
Anmerkung der Redaktion:
Sehr geherter Herr Arndt,
ja das mag Herrn Kühn und mich dann unterscheiden. Im Nachhinein wird sich Herr Kühn doch nun möglicherweise auch die Frage stellen „ob er da rechtlich wirklich gut beraten war, oder ob ein richtig guter Fachanwalt für Bank und Kapitalmarktrecht als 2.te Meinung“ vielleicht geholfen hätte, diesen Fehler zu vermeiden. Ich weiß es nicht, aber Herr Kühn wird es sicherlich wissen und entscheiden müssen.
Ihnen einen guten Tag, und bleiben Sie Gesund!
Sehr geehrter Herr Bremer,
in Ergänzung des vorangegangenen Kommentars bitte ich noch um konkrete Veröffentlichung des vollständigen Namens und der Kanzleiadresse der vermeintlich befragten Rechtsanwälte.
Der vermeintlich erteilte Rechtsrat und vor allem die (voraussichtlich falsche Fragestellung dorthin) sind öffentlich darzustellen. Hiergegen dürften doch die Kollegen nichts einzuwenden haben, schließlich sind anwaltliche Auskünfte doch kostenpflichtig und vor allem verbindlich.
Vielen Dank!
Mit freundlichen Grüßen
Thomas Arndt
Rechtsanwalt
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Friedhofsweg 47
18057 Rostock
Deutschland
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F: +49-381-202 775 98
M: +49-173-30-10-711
I: http://www.adcada.law
E: t.arndt@adcada.law
Anmerkung der Redaktion:
Nun, muss ich das so interpretieren, sehr geehrter Herr Rechtsanwalt Arndt, das ich auch Ihre Kommentare dann bezahlen muss? Das sind ja auch auch anwaltschaftliche Auskünfte. Schauen Sie sehr geehrter Herr Arndt, ich nehme für mich nicht in Anspruch dann auch Allwissend zu sein, zumal ich keine Jura studiert habe. Wenn Sie meine Berichte der letzten Jahre anschauen, dann sollte einem klugen Leser doch auffallen das mir ein breites Spektrum an Fachwissen von Dritten zur eigenen Recherche natürlich wichtig ist. Das ich mir da eben die Meinung Dritter einhole sollte doch für mich sprechen.
Na was meinen Sie, Herr Arndt. Wenn ich für diese „Auskünfte“ bezahlen müsste, dann hätte ich ja möglicherweise das gleiche Problem wie Sie „wes brot ich ess dessen lied ich sing“. Diesen Hinweis müsste ich mir dann doch gefallen lassen, oder nicht?
Ich bin dankbar für die Unterstützung von mittlerweile über 30 Rechtsanwälten die mir gerne eine fachlich fundierte Antwort geben. Die ich dann wiederum gerne meinen Lesern zur Verfügung stelle-kostenfrei. Wo gibt es das heute noch?
Interessant wäre dann doch einmal die Antwort auf Frage, sehr geehrter Herr Rechtsanwalt Arndt, wie es zu solch einem „Versehen“, welches zur BaFin Verfügung geführt hat, bei einer korrekten rechtlichen Beratung überhaupt kommen kann? Ich hoffe das das Unternehmen ADCADA hier nach Klärung der Sach-und Rechtslage mit der BaFin dann auch Konsequenzen ziehen wird.
In diesem Zusammenhang freue ich mich auch auf die kommende Berichterstattung in einem großen deutschen Wirtschaftsmagazin, das sich wohl auch des Vorgangs der Anleihe annimmt. Zumindest hatte ich am gestrigen Tage Kontakt zur Redaktion dieses Magazins. Wohlgemerkt die hatten mich kontaktiert. Ich bin gespannt wie sich das Unternehmen ADCADA dann zu dieser Veröffentlichung stellen wird. Ich vermute es aber schon zu wissen.
Vielen Dank für die aktive Kommunikation die mir wirklich Spaß macht!
Bleiben Sie Gesund! Mit oder ohne Schutzmaske!
Sehr geehrter Herr Bremer,
auf Ihre (erneut) wahrheitswidrige Berichterstattung hinsichtlich der ADCADA.healthcare-Anleihe wird wie folgt Stellung genommen:
ADCADA hält die Grenze der „max. 150-Anleger“ laut EU-Verordnung ordnungsgemäß ein, sieht also einer Nachfrage durch die zuständigen Behörden gelassen entgegen.
Ihre Berichterstattung fuß auf falschen Annahmen und fehlendem rechtlichen Verständnis.
Nach der EU-Wertpapierprospektverordnung (Art. 1 Abs. 4) besteht eine Prospektpflicht – wie hier – nicht, wenn sich das (konkrete) Angebot an maximal 150 Anleger je EU-Land richtet.
Bereits zuvor waren Sie darauf hingewiesen worden, dass Emittentin der Anleihe die ADCADA Investments AG PCC (handelnd für deren zahlreichen SEGMENTE – wichtig!) ist.
Bei der liechtensteinischen Gesellschaftsform der „AG PCC“ handelt es sich also um eine solche, bei der einzelne SEGMENTE jeweils selbständig rechtsfähig und vorliegend die jeweilige Emittentin sind und welche jeweils nur bis zu max. 149 Anleihen herausgeben, was durch technische Maßnahmen (Download der Verträge/konkreten Angebote) sichergestellt und nachweisbar dokumentiert ist.
Allgemeine Werbemaßnahmen wie z.B. auf einer Homepage sind gerade kein konkretes Angebot im Sinne der EU-Wertpapierverordnung, sondern (erst) ein konkretes, zeichnungs- bzw. konkret annahmefähiges Angebot (hier also erst nach Anmeldung und Zusendung/Download).
Die Schweiz hat sich übrigens für einen Sonderweg entschieden und lässt bis zu 500 Schweizer Interessenten zu, da hier die EU-Wertpapierverordnung nicht gilt. Dies lässt Ihre tendenziöse Berichterstattung gleichermaßen unberücksichtigt wie den Umstand, dass dies auf http://www.adcada.healthcare entsprechend berücksichtigt wurde.
Dementsprechend fordere ich Sie zur umgehenden Richtigstellung Ihrer rechtlich falschen und auch wahrheitswidrigen Berichterstattung auf.
Zudem fordere ich Sie auf, künftig mit entsprechenden Nachfragen vor irgendwelchen (falschen) Berichterstattungen zunächst an ADCADA heranzutreten, um etwaige Unklarheiten im Vorfeld zu beseitigen.
Vielen Dank!
Mit freundlichen Grüßen
Thomas Arndt
Rechtsanwalt
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I: http://www.adcada.law
E: t.arndt@adcada.law
Anmerkung der Redaktion:
Guten Moregn Herr Arndt,
herzlichen Dank für ihren überaus interessanten Kommentar, den ich natürlich in Bezug auf Ihre Kritik an meinem Bericht, gerne überprüfen lassen will. Sie wissen ja, ich bin nicht Fehlerfrei. Ich freue mich aber, das Sie zumindest nicht bestreiten, das die Anleihe des Unternehmens ADCADA ein Totalverlustrisiko hat, trotz Ihrer „Werbung“ für die Anleihe die den Eindruck in eine andere Richtung beim Leser erwecken könnte. Damit haben wir dies zumindest einmal geklärt. Ansonsten freue ich mich über jeden Kommentar. Selbst in meinem Alter lernt man noch jeden Tag dazu. In diesem Sinne Ihnen einen guten Tag nach Rostock.
Bleiben Sie Gesund