Natürlich kann Benjamin Kühn, Jungunternehmer aus Bentwisch bei Rostock, nicht aufhören zu versuchen, Geld von gutgläubigen Anlegern einzusammeln, und wen wundert es dann wirklich, natürlich wieder ohne jeglichen Prospekt.
Kühn wäre nicht Kühn, wenn es ein aufsichtsrechtlich gestattetes Prospekt geben würde. Nun gut, natürlich hat Benjamin Kühn das Recht, solche Ausnahmen, wie zum Beispiel das „private Placement“ ab 100.000 Euro zu nutzen, wenn er dann einen Anleger findet, der geneigt ist, hier sein Kapital zu investieren.
Mit Verlaub, Herr Kühn, in der aktuellen Situation dürfte das möglicherweise schwierig sein, solch einen Anleger zu finden. Ich muss Ihnen nicht sagen, dass ich dies gut finde, denn zunächst einmal wäre es doch an der Zeit, die offenen Baustellen und das Ermittlungsverfahren der Staatsanwaltschaften in Rostock und Vaduz/Liechtenstein abzuwarten.
Möglicherweise läuft dies ja alles zu Ihren Gunsten, dann wäre Kapital einsammeln ja ganz einfach. Die Zeit sollten Sie sich doch einfach jetzt nehmen. Gestatten Sie mir dann auch bitte, Sie und Ihre Berater am Telefon darauf hinzuweisen, dass ein „Pooling von Anlegergeldern in diesem Fall nicht erlaubt ist“, und natürlich gehe ich davon aus, dass Sie jedem interessierten Investor dann die Wahrheit zur wirtschaftlichen Situation der adcada Gruppe, der produzierten Masken, der bestehenden Aufträge und der Warnhinweise auf Seiten der europäischen Aufsichtsbehörden geben.
Dies dann am besten in einem Beratungsprotokoll festhalten. Das kann ich übrigens Ihren Investmentberatern nur dringend raten, um sich selber abzusichern. Dass Sie sich gerade mit solch einer Aktion nicht ins Poesiealbum der Aufsichtsbehörden bringen, dürfte selbst Ihnen klar sein, denke ich.
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