Startseite Vorsicht Anlegerschutz ADCADA in der Diskussion und der Ärger mit den Staatsanwaltschaften in Rostock und Vaduz
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ADCADA in der Diskussion und der Ärger mit den Staatsanwaltschaften in Rostock und Vaduz

Conmongt (CC0), Pixabay
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Mittlerweile, so kann man im Internet erkennen, schießen sich auch immer mehr Rechtsanwälte auf das Unternehmen ein. Klar, bei den Nachrichten die da in den letzten 4 Wochen ans Tageslicht kommen, würde ich mir als Anleger auch so meine Gedanken machen, ob mein Geld bei dem Unternehmen noch gut angelegt ist. Mancher Anleger wird vermutlich denken, „her mit meinem Geld, bevor da möglicherweise etwas passiert“.

Natürlich ist es zu diesem Zeitpunkt alles noch Spekulation, aber mit Verlaub aus anderen ähnlichen Vorgängen wissen wir, dass es ein Unternehmen schwer hat, wenn man Ärger mit der BaFin hat, und wenn einem zusätzlich noch die Staatsanwaltschaft im Nacken sitzt. Da können dann auch die Anleger möglicherweise doch nervös werden.

Nun könnte man beim Unternehmen ADCADA noch nicht am Ende die Hiobsbotschaften sein, denn das mit der Rechtmäßigkeit der ADCADA „Atemschutzmasken Investment“ ist auch noch so ein Vorgang, der für das Unternehmen möglicherweise noch problematisch werden könnte.

Dies zumindest kann man aus dem Bericht des Handelsblattes herauslesen, das bezüglich des Konstruktes dieses Investments bei der Finanzmarktaufsicht in Liechtenstein nachgefragt hatte. Die Antwort lässt sich dann auch so interpretieren, dass da noch eine unangenehme Überraschung in der Zukunft für das Unternehmen folgen könnte.

Übrigens hatte unseren Informationen nach, neben der Staatsanwaltschaft Rostock, auch die Staatsanwaltschaft in Vaduz/Liechtenstein die Geschäftsräume des Unternehmens durchsucht. Ob das dann auch schon möglicherweise mit dem „Atemschutzinvestment im Zusammenhang“ war, wissen wir nicht. Derzeit halten sich beide Staatsanwaltschaften mit Informationen an die Öffentlichkeit sehr bedeckt.

Die Finanzmarktaufsicht weist in dem Zusammenhang bei neuen Anfragen immer auf die Presseveröffentlichung vom 22. April 2020 hin.

Zittat:

Die Finanzmarktaufsicht (FMA) Liechtenstein weist darauf hin, dass die ADCADA Investments AG PCC, Ruggell, Registernummer FL-0002.600.340-0, und die ADCADA International AG, Ruggell, Registernummer FL-0002.600.350-5, über keine aufsichtsrechtliche Bewilligung der FMA verfügen.

Insbesondere ist ihnen die Entgegennahme von Einlagen im Zusammenhang mit den „Geldanlagen von „adcada.money Hypozins“, wie es unter der Website adcada[dot]money beworben wird, nicht erlaubt.

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